Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  2. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  5. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  6. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  7. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  8. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  9. 'Ich denke einfach, dass Gott unser Bestes verdient'
  10. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  11. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  12. Erhebliches Defizit bei Vatikan-Pensionsfonds: Papst schlägt Alarm
  13. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  14. Alle Macht den synodalen Räten?
  15. Scorsese startet Film-Serie über Heilige

Über Trägervielfalt und Lebensschutz

23. Juni 2015 in Kommentar, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Streit zwischen Caritas und Land Brandenburg - Katholische Schwangerenberatung vor dem Bundesverwaltungsgericht - Es geht ums Geld: Nach Angaben der Caritasverbände um rund 1,6 Millionen Euro. Von Gregor Krumpholz (KNA)


Leipzig (kath.net/KNA) Ein Urteil von voraussichtlich großer Tragweite für die Schwangerenberatung steht am Donnerstag in Leipzig an. Dann verhandelt das Bundesverwaltungsgericht eine Revisionsklage des Brandenburger Landesamtes für Soziales und Versorgung. Zur Entscheidung steht vor allem die Frage, was Trägervielfalt bei den Beratungsangeboten bedeutet.

Es geht in mehreren Musterverfahren um eine Landesförderung für zwei Beratungsstellen der Caritas in Cottbus und Strausberg zwischen August 2007 und Ende 2008. Das Landesamt lehnte die Förderanträge mit der Begründung ab, in der Region gebe es mehr Beratungsstellen als notwendig. Vorrangig zu fördern seien deshalb Einrichtungen, die außer allgemeiner Beratung auch Konfliktberatung mit der Ausstellung des Beratungsscheins anböten, der für eine straffreie Abtreibung erforderlich ist. Diese Voraussetzung erfüllten die Stellen der Caritas jedoch nicht, seit die katholische Kirche im Jahr 2001 aus dem staatlichen System der Konfliktberatung ausgestiegen sei.


Die Ablehnung ihrer Förderung sei mit der gesetzlichen Auflage der Trägervielfalt vereinbar, so das Landesamt. Ein plurales Beratungsangebot im Sinne des Schwangerschaftskonfliktgesetzes liege bereits dann vor, wenn es mindestens zwei Träger mit unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung gebe. Das sei in der betroffenen Region der Fall. Gegen diese Rechtsauffassung klagte die Caritas - vergeblich - beim Verwaltungsgericht Cottbus und wandte sich dann - mit Erfolg - an die nächste Instanz.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hob in Urteilen vom 5. Dezember 2013 (OVG 6 B 48.12, 49.12, 50.12 und 51.12) auf die Bedeutung eines weltanschaulich vielfältigen Beratungsangebots ab.

Bei der katholischen Kirche sei es auf den unbedingten Schutz des ungeborenen Lebens ausgerichtet. Damit unterscheide es deren Beratungsstellen von allen anderen, die das Land Brandenburg fördere. Ein solches Beratungsangebot von der öffentlichen Finanzierung auszuschließen, widerspreche überdies der staatlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits ließ das OVG die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu, die das Landesamt auch einlegte.

Für die Caritasverbände im Erzbistum Berlin und im Bistum Görlitz ist es nicht der erste Rechtsstreit über die Förderung ihrer Schwangerenberatung. Für die Jahre 2001 bis 2006 schlossen sie im Juli 2009 bereits einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Land Brandenburg. Hintergrund war, dass es in Brandenburg für diesen Zeitraum noch kein Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz des Bundes gab. Nach Schätzungen erbrachte der damalige Kompromiss für die Caritas im Erzbistum Berlin eine Million Euro und für die Caritas im Bistum Görlitz 270.000 Euro.

Jetzt geht es nach Angaben der Caritasverbände um rund 1,6 Millionen Euro. Denn von der Entscheidung der Leipziger Richter hängt ab, ob das Land beide Stellen auch ab 2009 fördern muss. Noch wichtiger dürfte jedoch werden, welchen Rang die obersten Verwaltungsrichter der Trägervielfalt einräumen.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Dismas 23. Juni 2015 

Tja, so ist es in diesem Land: Wer eine Tötungslizenz

für völlig wehrlose und unschuldige Menschen ausstellt wird mit Steuergeldern bezahlt.... Lebensschutz ist Privatsache..
Aber halt, man diskrimiert diese kleinsten Menschen zu "Zellhaufen"... Aber eigentlich bin ich biologisch gesehen auch nur ein "Zellhaufen"....Die Geschichte wiederholt sich, irgendwann werden uns Nachgeborene fragen..Wie war das möglich? Was habt IHR getan? Das soll Demokratie sein? Das ist Totalitarismus1


6
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Caritas

  1. Caritas Internationalis im Leitungsgremium des linken Weltsozialforums
  2. Belgische Caritas setzte pädophilen Priester in Zentralafrika ein
  3. Caritas möchte 10.000 Euro im Monat pro Migrant für Betreuung
  4. Die Caritas und die Fakten
  5. Caritas-Twitter-'Jubel' über umstrittenes Gerichtsurteil - UPDATE!
  6. 'Wir brauchen eine Praxis des religiös-existenziellen Helfens'
  7. Caritas: Menschen flüchten wegen Armut und fehlender Perspektiven
  8. Caritas organisiert Ramadan-Essen in Catania
  9. Wunderbare Geldvermehrung: Gläubige erhalten 500-Dollar-Schecks
  10. Bischöfe setzen bei Beschäftigung Andersgläubiger klare Grenzen







Top-15

meist-gelesen

  1. Heiliges Jahr - Große ROMREISE zu OSTERN 2025 - 9 Tage - Mit Assisi, Loretto, Manoppello und Padua
  2. JETZT ANMELDEN - Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Unmittelbar vor der Todesspritze: Niederländerin (22) sagt NEIN zur Euthanasie
  5. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  6. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  7. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  8. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  9. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  10. Beeindruckend: Volvo präsentiert Werbung, die eine ungeplante Schwangerschaft und das Kind bejaht
  11. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  12. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  13. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  14. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  15. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz