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Malteser: Oberen-Wahl und Start der Verfassungsreform im April

16. Februar 2017 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen
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Delegat Kurienerzbischof Giovanni Angelo Becciu wird nach Wahl des neuen Ordensgroßmeisters in Aktion treten und mit der neuen Führung Reformen, vor allem die Änderung des Ordensrechts, in die Wege leiten


Rom-Wien (kath.net/KAP) Der Malteserorden (Supremus Ordo Militaris Melitensis/SMOM) wird am 29. April den Großen Staatsrat des Ordens einberufen, um einen neuen Großmeister zu wählen. Der SMOM gab den Termin für die Wahl des Nachfolgers von Matthew Festing beziehungsweise eines Statthalters ("Locum tenens ad interim"), der für ein Jahr tätig sein soll, am Dienstagabend auf seiner Website (www.orderofmalta.int) bekannt.

Die Ordensregierung hatte am 28. Jänner den Rücktritt des Großmeisters Matthew Festing angenommen. "Locum tenens ad interim" wurde statutengemäß der Österreicher Ludwig Hoffmann-Rumerstein. Ihm zur Seite steht als päpstlicher Sonderdelegat für den SMOM Kurienerzbischof Giovanni Angelo Becciu. Er werde nach der Wahl des neuen Ordensgroßmeisters in Aktion treten und mit der neuen Führung Reformen - vor allem die Änderung des Ordensrechts - in die Wege leiten, so Hoffmann-Rumerstein in einem erläuterndem Interview zum Procedere. Becciu ist bis zur Wahl des neuen Großmeisters "einziger Sprecher" in Angelegenheiten zwischen Vatikan und SMOM.

Zur Wahl am 29. April wird sich der Große Staatsrat am extraterritorialen Sitz des SMOM, der Villa del Priorato di Malta auf dem Aventinhügel in Rom, versammeln. Zur Wahl des Großmeisters benötigt man gemäß der Verfassung die einfache Mehrheit sowie eine weitere Stimme eines Wahlberechtigten. Den Interimistischen Statthalter können nach Angaben des Ordens insgesamt 60 Wahlberechtigte wählen.


Nach dem Konflikt zwischen dem Vatikan und den Maltesern hatte der Papst Anfang Februar den vatikanischen Innenminister Giovanni Angelo Becciu zum Sonderbeauftragten für den Orden ernannt. Er soll Versöhnung unter den Ordensmitgliedern fördern und sich um die "spirituelle und moralischen Erneuerung" der Malteser kümmern.

Adelsbeschränkung wird gelockert

In einem "Standard"-Interview am Mittwoch sagte SMOM-Interimsleiter Hoffamnn-Rumerstein, es könnte bei der Wahl im April "ein Luogotenente (Locum tenens) für ein Jahr gewählt" werden. Dies wäre insofern günstig als nämlich eine Änderung in der Verfassung vorgenommen werden solle. Sie müsse die möglichen Personen, die Großmeister werden können, betreffen. "Es ist derzeit so, dass wir eine sehr strenge Adelsvoraussetzung haben. Der Kandidat muss derzeit Ehren- und Devotionsritter sein, das heißt, die Familie muss zwischen 150 bis 400 Jahre nobilitiert sein. Und das wird man ändern müssen", so der aus Innsbruck stammende Ordens-Interimschef.

Eine weitere Änderung sollte die Einführung eines Alterslimits betreffen. "Wir haben keine Altersgrenze. Und das ist auch eines der Dinge, die der Vatikan natürlich will, mit Recht, weil bei den Bischöfen, bei den Äbten, bei den Kardinälen überall Altersgrenzen sind. Wir haben einen Professritter, der die Voraussetzung für den Großmeister hätte, aber der ist 97 Jahre", sagte Hoffmann-Rumerstein.

Als Limit schwebt ihm "mehr oder weniger 80" vor: "Ich meine, wenn wir uns an die Kardinäle anpassen, so ist das Alter dort 80, in dem sie aus dem Amt ausscheiden müssen. Und soweit ich es weiß, ist auch bei den Äbten die Altersgrenze eher tiefer, bei 75."

Beim Erreichen dieses Alters müsste eine Großmeister dann zurücktreten. Man müsse bedenken, "dass natürlich das Alter gewisse Beschränkungen mit sich bringt, und sie haben das ja auch bei den Päpsten. Der jetzige ist auch 80 geworden im Dezember, und sein Vorgänger hat es dann mit 85 gelassen".

Kritik an SMOM-Kardinalpatron Burke

Kritik übte Hoffmann-Rumerstein am Kardinalpatron des SMOM, Kardinal Raymond Burke. Bei dem Treffen am 6. Dezember 2016, bei dem das Mandat des Großkanzlers Albrecht von Boeselager beendet wurde, habe Boeselager zu den Rücktrittsforderungen von Kardinal Burke Nein gesagt. Burke sei darüber ungehalten gewesen, "er hätte sich erwartet, dass Boeselager den Rücktritt erklärt". Die Forderungen Burkes seien unrechtmäßig gewesen, so der SMOM-Leiter.

Er erläuterte, dass die Mitglieder des Souveränen Rates vom Generalkapitel gewählt wurden und man deshalb nicht hergehen und sagen könne, "'Du musst zurücktreten', weil du vielleicht vor drei, vier Jahren irgendetwas falsch gemacht hast". Der Rat sei gewählt worden, und seine Mitglieder hätten gegenüber dem Generalkapitel eine Verantwortung übernommen. "Die Mitglieder des Generalkapitels haben uns gewählt. Da gibt es Zweifel, ob der Kardinalpatron überhaupt sagen kann, 'Du musst zurücktreten'."

Ludwig Hoffmann-Rumerstein wurde 1937 in Innsbruck geboren. Auf das Studium der Rechtswissenschaften in Innsbruck folgte ein Philosophiestudium in Rom. Nach dem Eintritt in den Malteserorden im Jahr 1970 legte er 1984 die ewigen Gelübde ab. Der Rechtsanwalt ist Profess-Ehren- und Devotions-Großkreuz-Bailli des Malteserordens. Seit 2014 ist er Großkomtur, die Nummer zwei des Ordens, das Amt hatte er bereits von 1994 bis 2004 inne. Durch den Rücktritt des Großmeisters Matthew Festing ist Hoffmann-Rumerstein als Luogotenente der interimistische Statthalter, bis ein neuer Leiter gewählt wurde.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Ostiarius 17. Februar 2017 
 

Ordensrecht

@Eremitin Dem Szenario steht Gott-sei-dank das Ordensrecht entgegen. Vollmitglieder des Malteserordens sind nur die Professritter. Die Oboedienzritter wie Fhr. v. Boeselager haben nur den Status von Tertiären, wie z.B. im Franziskanerorden. Die oberste Leitungsgewalt in einem Orden ist für diesen Personenkreis ausgeschlossen. Fhr. v. Boeselager kann auch nicht Professritter werden, da er verheiratet ist und sich das ausschließt.
Was sich ändern könnte wäre, dass für das Großmeisteramt die große Adelsprobe erforderlich ist. D.h. auch Magistral-Professritter könnten Großmeister werden. Das hielte ich im Sinne der Überlebensfähigkeit des Ordens für sehr sinnvoll.


1
 
  16. Februar 2017 
 

Nun das mit den Professrittern

kann sich ganz schnell ändern und die Reform kann durchaus darauf abzielen, nicht mehr nur Adelige für die Wahl zum Großmeister und zu den Ämtern zuzulassen und ebenso neben den wenigen Professrittern auch die Rechtsritter.Wer weiß----Kardinal Burke wurde nun ans Ende der Welt geschickt und ist erst mal außer Reichweite des Ordens. Nun obliegt alles Rom. Ich finde, dass Ginsterbusch seine Empfehlungen wirklich verdient hat, ja so etwas kann möglich werden.


4
 
  16. Februar 2017 
 

Fakten

@Theodor69
Das Interview von Hoffmann-Rumerstein im "Standard" ist sehr aufschlussreich!


1
 
 Theodor69 16. Februar 2017 
 

Irgendwie sym­p­to­ma­tisch!

Der polemische und falsche Posting von "Ginsterbusch" bekommt jede Menge Empfehlungen und die sachlichen Richtigstellungen von "pontifex" und "Ostiarius" gehen leer aus. Verständlich: Man will sich ja nicht die Vorurteile durch Fakten nehmen lassen!


4
 
 Alpenglühen 16. Februar 2017 

Kann sein, daß Boeselager jetzt! nicht gewählt werden kann.

Aber die Wahl im April erfolgt auf „1 Jahr“. Hoffmann-Rumerstein hat das angedeutet. Becciu wird im Auftr. von P. Franziskus die Zeit schon intensiv nutzen, um nach dessen Vorstellungen die Ordensregeln passend zu ändern, daß beim nächsten Mal Boeselager als Großmeister hervorgeht.
Außerdem schätze ich, daß P. Franziskus Mittel u. Wege einsetzen wird, seinen Wunschkandidat durchzusetzen. Wer wagt es nach der Aktion gegen den Malteserorden noch, sich P. Franziskus zu widersetzen?
Gespannt bin ich, wie die „spirituelle u. moralische Erneuerung" aussehen soll. Wohl dergestalt, daß die Malteser bei einer neuen Verteilaktion von Kondomen u. Abtreibungspillen zu jubeln haben – anstatt den Verantwortlichen zum Rücktritt aufzufordern. Denn daß P. Franziskus erzwang, Boeselager als Großkanzler wieder einzusetzen, zeigt m.E., daß er diese Verteilaktionen für gut befindet.
Die Aufford. an Kard. Burke, s. 58145, ist m. E. eine Farce u. nur das nächste Mosaiksteinchen, ihn endgültig kaltzustellen.


5
 
 lakota 16. Februar 2017 
 

Ich habe da wohl etwas

nicht mitbekommen. Wieso ist hier die Rede davon, Kardinal Burke habe Boeselager zum Rücktritt aufgefordert? In den bisherigen Berichten war das doch immer Großmeister Festing!?! Wird da schon der Strick für Kardinal Burke gedreht?


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 Ostiarius 16. Februar 2017 
 

Boeselager sicher nicht

Fhr. v. Boeselager kann "leider" auch nach einer Reform nicht Großmeister werden. Er ist nur Ritter in "Oboedienz", also Mitglied des zweiten Standes mit einer "Promess" (Gehorsamsversprechen). Um Großmeister zu werden muss man als Justiz-Ritter (Profess - Gelübde der Armut, Keuschheit, Gehorsam) dem ersten Stand angehören.


3
 
 pontifex 16. Februar 2017 
 

Wird nicht sein

Grosskanzler Boeselager wird nicht Grossmeister werden, da er nicht Professritter ist, also nicht die Ordensgeluebde abgelegt hat. Das aber ist die Voraussetzung fuer das Amt des Grossmeisters. Alles andere ist freilich offen...


3
 
 Ginsterbusch 16. Februar 2017 

Und der Name des Großmeisters wird Boeselager sein

Natürlich "legal" gewählt und ein "barmherziger Akt" nach der Schmähung.
Kardinal Burke wurde auch schon ans Ende der Welt geschickt (Guam 12000km entfernt)
Läuft doch...


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