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Keine Disziplinarmaßnahmen mehr aus der Glaubenskongregation?

29. August 2017 in Weltkirche, 19 Lesermeinungen
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„National Catholic Reporter“: Seit Beginn des Pontifikats von Papst Franziskus hat die Glaubenskongregation keine disziplinarischen Maßnahmen mehr ergriffen - UPDATE


Vatikan (kath.net) Seit Beginn des Pontifikats von Papst Franziskus hat die Glaubenskongregation keine disziplinarischen Maßnahmen mehr ergriffen. Dies behauptet der US-amerikanische „National Catholic Reporter“ (NCR). Die Zeitschrift hat verschiedene Theologen gefragt, die zuvor unter Beobachtung der Glaubenskongregation gekommen waren, keiner von ihnen hat seit der Wahl im März 2013 mehr etwas von der Glaubenskongregation gehört.

Beispielsweise sagte der irische Redemptoristenpater Tony Flannery, dem die Glaubenskongregation die öffentliche Feier der Messe verboten hatte, nach Angaben des NCR in einem Interview, dass er eigentlich mit einer Reaktion aus Rom gerechnet habe, als er im Januar 2017 anlässlich seines 70. Geburtstages erstmals eine öffentliche Messe feierte, um sich bei jenen zu bedanken, die ihn in den vergangenen Jahren unterstützt hatten. Er habe sogar mit der Möglichkeit der Suspendierung gerechnet. Doch habe er kein Wort dazu gehört, weder von seinem Bischof noch von seinen Ordensoberen noch aus dem Vatikan.


UPDATE - Anmerkung der kath.net-Redaktion:
Die Ausführungen des „National Catholic Reporter“ gingen allerdings nicht auf folgende Vorgänge ein:

- Katholische Kirche exkommuniziert Vorsitzende von 'Wir sind Kirche', die Österreicherin Martha Heizer

- Papst Franziskus laisiert und exkommuniziert den australischen Priester Greg Reynold

Die Statue des hl. Petrus vor dem Petersdom



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Lesermeinungen

 Alpenglühen 1. September 2017 

Greg Reynold bzw. Tony Flannery

Unter
http://www.katholisches.info/2013/09/28/papst-franziskus-exkommuniziert-haeretischen-priester-der-homo-ehe-und-frauenpriestertum-forderte/
ist u. a. zu lesen:
Zitat: „Der Fall wurde von der Glaubenskongregation behandelt. Die Exkommunizierung erfolgte als Tatstrafe aufgrund der von Greg Reynolds vertretenen Positionen automatisch, wurde aber mit römischem Dekret ausdrücklich festgestellt……
Das Verfahren gegen Greg Reynolds war bereits unter Benedikt XVI. eingeleitet worden. Abgeschlossen wurde es allerdings erst unter Papst Franziskus mit der Schlußfolgerung, daß der Australier aufgrund seiner Positionen außerhalb der katholischen Gemeinschaft steht.“ Zitat Ende.
P. Franziskus hat also nur ein Verfahren abgeschlossen, das bereits unter Papa Benedikt eingeleitet worden war.

Im Fall von Tony Flannery läßt das Schweigen zu seinem Verhalten im Januar 2017 allerdings Böses ahnen. Denn dieses Schweigen könnte als Einverständnis verstanden werden.


2
 
  31. August 2017 
 

noch eine kurze Bemerkung

Frau Heizer hat sich die Exkommunikation
selbst zugezogen da mußte die Glaubenskongregation nicht tätig werden


2
 
 hortensius 30. August 2017 
 

Osservatore Romano vom 28.Juli 2017

Laut Osservatore vom 28. JUli soll Franziskus gesagt haben, dass künftig die nationalen Bischofskonferenzen die Entscheidungen treffen werden, die bisher die Glaubenskongregation getroffen hat. Die Universalität der Kirche hat einen starken Gegner. Uns bleibt aber der KKK


6
 
 lakota 30. August 2017 
 

@Zeitzeuge

Hans Rosenthal würde jetzt sagen: Das war spitze!


2
 
 Zeitzeuge 30. August 2017 
 

Ausnahmsweise persönlich - Lieber Bernhard-Joseph!

Achtung - Satire, nicht ernst gemeint, aber mit realen juristischen Fakten als Stilmittel!

Ihnen wird "grober Unfug" vorgeworfen, das ist lt. § 118 OWiG "eine Belästigung der Allgemeinheit" und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 EUR geahndet werden, in Ihrem Fall käme als Empfänger
dieser Geldbusse evtl. die Walter-Kasper-Stiftung infrage, zuständig ist dort u.a. ein Dr. Teufel, das ist garantiert keine "Verschwörungstheorie"!

Noch zwei geschichtl. Infos für Sie:

Fürst (altprussische Bezeichnung Reik)
K.A. von Hardenberg (1750-1822) war u.a.
ein wvh. Gesch. Freimaurer und zweitweise Logenmeister in der Loge "Zum weissen Pferd" in Hannover, vor dem Berliner Abgeordnetenhaus steht sein Denkmal!


6
 
 A.Reik 29. August 2017 

@Bernhard Joseph

Das ist schlicht grober Unfug, den Sie da in @Hardenbergs völlig zutreffenden und sachlich präzise formulierten Post hineinlesen. Geradezu verschwörungstheoretisch.


1
 
 Bernhard Joseph 29. August 2017 
 

@A.Reik

Nun, wenn jemand "Erregungen produzieren" will, dann doch bekanntlich stets Sie!

Ich habe mich an der Formulierung: "hat er von dieser Möglichkeit auch mehrfach Gebrauch gemacht" gestört, denn das suggeriert, dass Papst Benedikt XVI. noch als Präfekt der Glaubenskongregation eine verborgene Machtfülle hatte aus der er eigenmächtig gehandelt habe.
Zudem werden wohl nicht alle Leser sofort wissen, was mit "forma specifica" gemeint ist. Man sollte das auf jedenfalls so erklären, dass es auch richtig verstanden wird, denn die gesetzgebende Gewalt liegt einfach beim Papst und sonst nirgends. Allein der Papst kann Erlassen gesetzgeberische Kraft verleihen. Insofern konnte Papst Benedikt XVI. noch als Präfekt der Glaubenskongregation von dieser Möglichkeit gar keinen Gebrauch gemacht haben, sondern allein Johannes Paul II. war dies möglich. Johannes Paul II. war ganz sicher kein Erfüllungsgehilfe des damaligen Präfekten der Glaubenskongregation, wie es
@Hardenberg hinstellen will.


10
 
  29. August 2017 
 

@Hardenberg

was ich gemeint habe wenn der Papst die Glaubenskongregation nicht zuzieht kann sie nichts tun und auch jede Maßnahme der Glaubenskongregation bedarf der Zustimmung des Papstes In forma specifica gilt daß auch
wenn der Papst keine Maßnamen wünscht hat die Kongregation zu sagen jawohl hl. Vater und das wars
ich glaube etwas anderes im rahmen der bevorstehenden Kurienreform wird es wie schon 1968 zu einer neudefinition der Aufgabe dieser Kongregation kommen


1
 
 Bernhard Joseph 29. August 2017 
 

@Hardenberg

"Die Kongregationen besaßen schon vor dem CIC/1983 an sich keine eigene gesetzgebende Gewalt, sondern hatten die Aufgabe, die gewissenhafte Beachtung der Kirchengesetze zu beobachten, 'durch Instruktionen in das besser Verständnis der Gesetze und ihres Geistes einzuführen, die Gesetze auf einzelne Fälle anzuwenden ...und durch displiplinarische Maßnahmen für die Durchführung der Gesetze zu sorgen'.Danach haben die als Instruktionen verfassten Veröffentlichungen der päpstlichen Behörden ohne päpstliche Approbation und Promulgationsanweisung einen nur die kirchlichen Gesetze erläuternden Charakter, ohne selbst Gesetz zu werden."
(K.Kottmann "Die Freimaurer und die Katholische Kirche")

Nur wenn in einer Erklärung der Kongregation die Formel 'approbavit et publici iuris fieris iussit' verwandt wird, gilt dies als Hinweis auf ein Gesetz.

Wenn Sie schon so volltönend sich hier als Kirchenrechtler darstellen, dann bitte auch mit richtiger Darstellung des Kirchenrechtes!


13
 
 Hardenberg 29. August 2017 
 

In forma specifica

@Bernardo, natürlich hat @Ottaviani recht! Die Glaubenskongregation kann sehr wohl in forma specifica Gesetze erlassen. Als Benedikt XVI. noch Kardinalpräfekt war, hat er von dieser Möglichkeit auch mehrfach Gebrauch gemacht.


1
 
 Bernhard Joseph 29. August 2017 
 

@Ottaviani

Das stimmt nicht! Die Glaubenskongregation hat keine gesetzgebende Befugnis. Sie hat aber sehr wohl darauf zu achten, dass der Glaube nicht verfälscht wird und sollte das so ein, kann sie disziplinarisch einzuschreiten, natürlich nicht gegen den Willen des Papstes.

Dass nun unter dem Pontifikat von Papst Franziskus keine disziplinarischen Maßnahmen mehr ergriffen werden, verwundert nicht, weiß man doch eigentlich auch in Rom nicht mehr so genau, was nun katholischer Glaube ist und was nicht.

Wo ein Papst sich schon weigert, konkrete Fragen von Kardinälen zur Glaubenslehre zu beantworten, was soll da noch eine Glaubenskongregation?

Jede möge sich heraussuchen, was ihm passt und falls das nicht genügt, darf auch frei interpretiert werden.

Das sind wahrlich schöne neue Zeiten!


18
 
 Josephus 29. August 2017 
 

Es gibt auch unter Franziskus Exkommunikationen

"Ausgerechnet unter Franziskus. Ausgerechnet unter dem Papst, von dem sich die kirchliche Reformbewegung so viel erhofft hat, setzt die katholische Kirche ein Zeichen der Härte und exkommuniziert Martha Heizer." So schrieb Wolfgang Zaunbauer in der "Wiener Zeitung" (siehe Link).

www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/chronik/632553_Im-Bannstrahl.html?fref=gc


4
 
  29. August 2017 
 

die Glaubenskongregatiom

hat kein Recht daß ihr der Papst ein Dokument vorlegt und kann auch disziplinierungs Maßnahmen nur mit zustimmung des Papstes verhängen


3
 
 aragorn1 29. August 2017 
 

@Ginsterbusch

Nach Angaben eines Priesters aus Rom ist AL an der Glaubenskongregation vorbei gegangen!
Später hat die GK auf Mängel hingewiesen, die aber ignoriert wurden.


12
 
 Smaragdos 29. August 2017 
 

Hauptsache, alle in die Kirche eingliedern, egal um welchen Preis!


8
 
 girsberg74 29. August 2017 
 

Folgerung, doch nicht alternativlos!

Folgerung: Es ist alles in Ordnung, in bester Ordnung!

Die Alternative: Es ist alles egal! (Außer direkter persönlicher Kritik am Pontifex durch nahe Mitarbeiter.)


10
 
 girsberg74 29. August 2017 
 

Nicht alternativlos


0
 
 Ginsterbusch 29. August 2017 

Mir fällt nur eine ein wo sie hätten eingreifen sollen

aber über das leidige AL haben wir schon genug gestritten.


4
 
 Stefan Fleischer 29. August 2017 

Wäre die Kirche eine Demokratie

wäre nach einem solchen Bericht wohl eine parlamentarische an die "Regierung" fällig.
Ab er vielleicht beantworten die sich aufdrängenden Fragen nun der abgesetzte und der derzeitige Leiter freiwillig.


2
 

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