Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Katholischer Pfarrer schließt AfD-Funktionär von ehrenamtlicher Tätigkeit aus
  2. Audioinstallation mit pinken Schläuchen im Linzer Mariendom
  3. US-Präsident Biden gibt auf - Er zieht seine Präsidentschaftskandidatur zurück
  4. Um Gottes willen: ‚die Waffen nieder‘!
  5. Höchste Austrittszahlen in Hamburg, Berlin und Limburg!
  6. Kamala Harris – die anti-katholische Kandidatin der Abtreibungslobby
  7. Zeitung: Nackt-Spiele, Erfahrungs- und sogar „Masturbationsräume“ in Kitas?
  8. „Ich habe keine Anfrage hinsichtlich einer ungeschwärzten Veröffentlichung bekommen“
  9. Ordensfrau: „Wir Frauen sind keinesfalls von der Eucharistischen Anbetung ausgeschlossen“
  10. Der Geruch des Hirten
  11. Pariser Kirche wurde schwer antichristlich geschändet – Es wurde inzwischen ein Sühneritus begangen
  12. Umstrittene Marienstatue im Linzer Dom ist ‚Verneinung dessen, was Maria wirklich ist’
  13. Was Trump mit der Ukraine wirklich vorhat
  14. Spanisch-katholisches Portal kritisiert „das ultraheterodoxe deutsche Bistum Essen“
  15. Eucharistischer Kongress: Kein Platz für „Reform“-Gruppe ‚Association of U.S. Catholic Priests’

ZdK-Präsident Sternberg gegen Abschaffung des § 219a StGB

6. Dezember 2017 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


„Es ist folgerichtig, dass in § 219a auch die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verboten wird, denn wenn etwas der Rechtsordnung widerspricht, kann es keine normale ärztliche Leistung sein.“


Bonn (kath.net) „In der aktuellen Debatte über den § 219a des Strafgesetzbuches wird so getan, als gebe es ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch und als sei Abtreibung eine medizinische Dienstleistung wie jede andere. Ein Blick in das Gesetz stellt klar, dass das ganz und gar nicht so ist. Das menschliche Leben mit seiner unbedingten Würde muss von seinem Beginn als Embryo bis zum Tod geschützt werden.“ Das teilte Prof. Thomas Sternberg (Foto), Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), gemäß Presseaussendung mit. Er äußerte sich zur zu der aktuellen Debatte über das Verbot von Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, die dem Urteil des Gießener Amtsgerichts gegen Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Abtreibung folgte, die Medizinerin wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, kath.net hat berichtet.


Sternberg wies weiter darauf hin, dass der Schwangerschaftsabbruch „außer bei medizinischen oder kriminologischen Indikationen rechtswidrig und nur unter klar gefassten Bedingungen in den ersten drei Monaten straffrei“ sei. EEs ist folgerichtig, dass in § 219a auch die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verboten wird, denn wenn etwas der Rechtsordnung widerspricht, kann es keine normale ärztliche Leistung sein. Das Amtsgericht in Gießen hat im November 2017 eine Ärztin zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie nach Ansicht des Gerichtes die Schwelle von der Information zur Werbung überschritten hatte.“

Gleichzeitig bezeichnete es Sternberg als „völlig unstrittig“, „dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt ein Recht auf Information haben, die insbesondere durch die staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gewährleistet wird. Die Beratungsstellen haben die Aufgabe, der Frau zu helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung unter Berücksichtigung auch der Rechte des ungeborenen Kindes zu treffen. Diese vor über zwanzig Jahren gefundene, mit dem Grundgesetz konforme so genannte 'Beratungslösung' hat eine über Jahrzehnte erbittert geführte Diskussion weitgehend befrieden können. Es wäre mit Blick auf den noch nicht verheilten gesellschaftlichen Konflikt fahrlässig, wenn nun, wie in einem Gesetzentwurf vorgesehen, § 219a gestrichen werden sollte.“

Foto Prof. Sternberg © ZdK/Nadine Malzkorn


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Michael F. 6. Dezember 2017 
 

Danke-aber

Danke Herrn Sternberg für seine Worte. Aber: "Diese vor über zwanzig Jahren gefundene, mit dem Grundgesetz konforme so genannte 'Beratungslösung' hat eine über Jahrzehnte erbittert geführte Diskussion weitgehend befrieden können. "
Das Töten Unschuldiger ist wohl kaum mit dem GG konform. Und "Befriedung" und "Beratungslösung"; naja, eher Totenstille und Endlösung.


8
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

ZdK

  1. Erfurter Ex-OB Ruge legt nach mit Grundsatzkritik am bevorstehenden Erfurter Katholikentag und ZdK
  2. BKÄ weist Forderung flächendeckenden Abtreibungsmöglichkeiten zurück
  3. ZdK-Präsidentin fordert 'besseres Angebot' zur Tötung ungeborener Kinder in Deutschland
  4. Hartl: „Bereits die ersten Christen waren dafür bekannt, gegen Abtreibung zu sein“
  5. Wenn sich der ZDK-Präsident über kath.net ärgert ;-)
  6. Licht und Schatten im ZdK
  7. „Das Zentralkomitee beschließt, ich antworte“
  8. „Alle Getauften bilden die Kirche“
  9. Sternberg nicht legitimiert, für "die Katholiken" zu sprechen
  10. "ZDK erinnert mich an die 'unseligen Zeiten' des SED-Zentralkomitees"







Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  2. Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit - Es fehlen noch mehr als 20.000 Euro
  3. Audioinstallation mit pinken Schläuchen im Linzer Mariendom
  4. Höchste Austrittszahlen in Hamburg, Berlin und Limburg!
  5. Zeitung: Nackt-Spiele, Erfahrungs- und sogar „Masturbationsräume“ in Kitas?
  6. Was Trump mit der Ukraine wirklich vorhat
  7. Pariser Kirche wurde schwer antichristlich geschändet – Es wurde inzwischen ein Sühneritus begangen
  8. Um Gottes willen: ‚die Waffen nieder‘!
  9. Die Eucharistie führt zusammen
  10. Kamala Harris – die anti-katholische Kandidatin der Abtreibungslobby
  11. KATH.NET-Leserreisen 2025-2026 - ROM - MALTA - BALTIKUM - ISLAND und MEDJUGORJE
  12. Der große Hollerich-Caritas-Skandal - 61 Millionen Euro veruntreut
  13. "Gott, ich weiß nicht, ob es Dich gibt. Aber wenn es Dich gibt, dann hilf mir"
  14. Katholischer Pfarrer schließt AfD-Funktionär von ehrenamtlicher Tätigkeit aus
  15. Spanisch-katholisches Portal kritisiert „das ultraheterodoxe deutsche Bistum Essen“

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz