Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  2. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  5. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  6. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  7. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  8. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  9. 'Ich denke einfach, dass Gott unser Bestes verdient'
  10. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  11. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  12. Erhebliches Defizit bei Vatikan-Pensionsfonds: Papst schlägt Alarm
  13. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  14. Alle Macht den synodalen Räten?
  15. Scorsese startet Film-Serie über Heilige

ZdK-Präsident Sternberg gegen Abschaffung des § 219a StGB

6. Dezember 2017 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


„Es ist folgerichtig, dass in § 219a auch die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verboten wird, denn wenn etwas der Rechtsordnung widerspricht, kann es keine normale ärztliche Leistung sein.“


Bonn (kath.net) „In der aktuellen Debatte über den § 219a des Strafgesetzbuches wird so getan, als gebe es ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch und als sei Abtreibung eine medizinische Dienstleistung wie jede andere. Ein Blick in das Gesetz stellt klar, dass das ganz und gar nicht so ist. Das menschliche Leben mit seiner unbedingten Würde muss von seinem Beginn als Embryo bis zum Tod geschützt werden.“ Das teilte Prof. Thomas Sternberg (Foto), Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), gemäß Presseaussendung mit. Er äußerte sich zur zu der aktuellen Debatte über das Verbot von Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, die dem Urteil des Gießener Amtsgerichts gegen Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Abtreibung folgte, die Medizinerin wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, kath.net hat berichtet.


Sternberg wies weiter darauf hin, dass der Schwangerschaftsabbruch „außer bei medizinischen oder kriminologischen Indikationen rechtswidrig und nur unter klar gefassten Bedingungen in den ersten drei Monaten straffrei“ sei. EEs ist folgerichtig, dass in § 219a auch die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verboten wird, denn wenn etwas der Rechtsordnung widerspricht, kann es keine normale ärztliche Leistung sein. Das Amtsgericht in Gießen hat im November 2017 eine Ärztin zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie nach Ansicht des Gerichtes die Schwelle von der Information zur Werbung überschritten hatte.“

Gleichzeitig bezeichnete es Sternberg als „völlig unstrittig“, „dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt ein Recht auf Information haben, die insbesondere durch die staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gewährleistet wird. Die Beratungsstellen haben die Aufgabe, der Frau zu helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung unter Berücksichtigung auch der Rechte des ungeborenen Kindes zu treffen. Diese vor über zwanzig Jahren gefundene, mit dem Grundgesetz konforme so genannte 'Beratungslösung' hat eine über Jahrzehnte erbittert geführte Diskussion weitgehend befrieden können. Es wäre mit Blick auf den noch nicht verheilten gesellschaftlichen Konflikt fahrlässig, wenn nun, wie in einem Gesetzentwurf vorgesehen, § 219a gestrichen werden sollte.“

Foto Prof. Sternberg © ZdK/Nadine Malzkorn


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

  6. Dezember 2017 
 

Danke-aber

Danke Herrn Sternberg für seine Worte. Aber: "Diese vor über zwanzig Jahren gefundene, mit dem Grundgesetz konforme so genannte 'Beratungslösung' hat eine über Jahrzehnte erbittert geführte Diskussion weitgehend befrieden können. "
Das Töten Unschuldiger ist wohl kaum mit dem GG konform. Und "Befriedung" und "Beratungslösung"; naja, eher Totenstille und Endlösung.


8
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

ZdK

  1. Erfurter Ex-OB Ruge legt nach mit Grundsatzkritik am bevorstehenden Erfurter Katholikentag und ZdK
  2. BKÄ weist Forderung flächendeckenden Abtreibungsmöglichkeiten zurück
  3. ZdK-Präsidentin fordert 'besseres Angebot' zur Tötung ungeborener Kinder in Deutschland
  4. Hartl: „Bereits die ersten Christen waren dafür bekannt, gegen Abtreibung zu sein“
  5. Wenn sich der ZDK-Präsident über kath.net ärgert ;-)
  6. Licht und Schatten im ZdK
  7. „Das Zentralkomitee beschließt, ich antworte“
  8. „Alle Getauften bilden die Kirche“
  9. Sternberg nicht legitimiert, für "die Katholiken" zu sprechen
  10. "ZDK erinnert mich an die 'unseligen Zeiten' des SED-Zentralkomitees"







Top-15

meist-gelesen

  1. Heiliges Jahr - Große ROMREISE zu OSTERN 2025 - 9 Tage - Mit Assisi, Loretto, Manoppello und Padua
  2. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN!
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Unmittelbar vor der Todesspritze: Niederländerin (22) sagt NEIN zur Euthanasie
  5. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  6. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  7. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  8. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  9. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  10. Beeindruckend: Volvo präsentiert Werbung, die eine ungeplante Schwangerschaft und das Kind bejaht
  11. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  12. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  13. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  14. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  15. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz