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Österreichisches Ministerium stellt klar: Es gab keinen Teenstar-Stop

28. Jänner 2019 in Österreich, 2 Lesermeinungen
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Parlamentarische Anfrage: Es gab keine Benachrichtigung an alle Landesschulräte/ Bildungsdirektionen, um einen Stop weiterer Workshops des Vereins TeenSTAR an Schulen bundesweit zu veranlassen


Wien (kath.net) Der österreichische Bildungsminister Heinz Faßmann hat nach einer parlamentarischen Anfrage klargestellt, dass es seitens des Bundesministeriums keine Benachrichtigung an Landesschulräte gegeben habe, um einen Stop weiterer Workshops des Vereins TeenSTAR an Schulen zu veranlassen. Dies berichtet das Institut für Ehe und Familie.

Demnach reagierte der Minister damit auf eine parlamentarische Anfrage von Mario Lindner und Sonja Hammerschmid vom 21. November 2018. Darin nehmen die Abgeordneten auf Medienberichte Bezug, in denen behauptet wurde, das Bundesministerium hätte eine Unterlassung weiterer Workshops des Vereins TeenSTAR angeordnet. In diesem Zusammenhang wollten die Abgeordneten wissen, welche Ergebnisse die Begutachtung der TeenSTAR- Materialien geliefert hat und inwieweit die Ergebnisse der Prüfung des Landesschulrats Salzburg in die Begutachtung eingeflossen sind. Zudem wurde gefragt, ob Gespräche seitens des Bundesministeriums und des Salzburger Landesschulrates mit Vertretern des Vereins stattgefunden haben. Gefragt wurde auch, ob ein Stopp weiterer Workshops des Vereins TeenSTAR schon vor der Medienberichterstattung Ende November 2018 vom Ministerium angedacht gewesen war.


In der Anfragebeantwortung vom 17. Jänner 2019 stellte Bundesminister Faßmann dazu insbesondere fest, dass es seitens des Bundesministeriums keine Benachrichtigung an alle Landesschulräte/Bildungsdirektionen gegeben hat, um einen Stop weiterer Workshops des Vereins TeenSTAR an Schulen bundesweit zu veranlassen. Damit entpuppt sich die von zahlreichen Medien verbreitete Information, wonach dem Verein das Anbieten weiterer Workshops an Schulen durch das Bundesministerium untersagt wurde, als eine Falschmeldung.

Weiter heißt es, dass der Landesschulrat für Salzburg keine Unterlagen des Vereins im Detail überprüft, sondern in seinem Schreiben an die Schulen allgemein auf die Überprüfung durch das Bundesministerium verwiesen hat. Auch hat es keine Gespräche zwischen der nunmehrigen Bildungsdirektion Salzburg und Vertretern des Vereins gegeben. Dies obwohl eine solche Kontaktaufnahme durch den LSR Salzburg mit dem Verein TeenSTAR in der Beantwortung der parl. Anfrage vom 11.9.2018 ausdrücklich angekündigt war und der Verein TeenSTAR auf Rückfrage des IEF angegeben hat, von selbst mehrfach um einen Termin angesucht zu haben.

Das Bildungsministerium wiederum hat laut Anfragebeantwortung vom 21.1.2019 Gespräche mit Vertretern des Vereins geführt, „um sicher zu stellen, dass die relevanten Fakten und Unterlagen vorliegen und um dem Verein TeenSTAR Gelegenheit zu geben, zu den medial erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen“. Im Zuge dieser Gespräche wurde klargestellt, dass es sich bei den in der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1412/J-NR/2018 erwähnten Materialien nicht um Materialien handelt, die im Rahmen der Schulworkshops verwendet werden. Vielmehr übergab der Verein TeenSTAR dem Bundesministerium die in den Schulworkshops verwendeten „TeenSTAR-Kursbücher“ sowie das – auch auf der Vereinswebsite online einsehbare – „TeenSTAR-Grundkonzept“ des Vereins.

Der Bundesminister führt weiter aus, dass das Ministerium bereits nach der parlamentarischen Anfrage Nr. 1412/J-NR/2018 in einem Schreiben an alle Landesschulräte und den Stadtschulrat von Wien die Weisung erteilt hat, flächendeckend zu erheben, an welchen Standorten sexualpädagogische Workshops durch externe Anbieter für das Schuljahr 2018/19 geplant sind sowie detaillierte unangekündigte Unterrichtsbeobachtungen vorzunehmen.

Die Zielsetzung besteht für den Minister u.a. darin, das Ausmaß von Vereinsaktivitäten allgemein im Rahmen des sexualpädagogischen Unterrichts kritisch zu reflektieren sowie qualitätssichernde Maßnahmen zu ergreifen, die im Falle einer Einbeziehung von Vereinen in den Unterricht zu beachten sind.

Das Bundesministerium plant daher, an jeder Bildungsdirektion eine Clearingstelle einzurichten, die Schulen dabei unterstützen soll, die Eignung von externen Angeboten festzustellen.


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