Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Alabama beschließt Verbot von Abtreibungen17. Mai 2019 in Prolife, 3 Lesermeinungen Das Gesetz sieht lange Haftstrafen für Personen vor, die Abtreibungen durchführen. Mütter, die abtreiben lassen, werden nicht verfolgt. Montgomery (kath.net/LifeNews/jg) Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Frauen, die eine Abtreibung durchführen lassen, werden unter den neuen Bestimmungen nicht bestraft. Das Gesetz legt ausdrücklich fest, dass Mütter, die abtreiben lassen, dafür weder strafrechtlich noch zivilrechtlich belangt werden können. Das Gesetz sei mit überwältigenden Mehrheiten in beiden Häusern des Kongresses von Alabama beschlossen worden, betonte Ivey in einer Stellungnahme anlässlich der Unterzeichnung. 2018 haben die Wähler Alabamas einen Zusatz zur Verfassung des Bundesstaates beschlossen, der das Recht auf Leben für Ungeborene anerkennt. In einem Referendum stimmten 60 Prozent für den Zusatz, vierzig Prozent dagegen. Es wird erwartet, dass Abtreibungsbefürworter gegen das Gesetz klagen werden, weil es der Entscheidung Roe gegen Wade aus dem Jahr 1973 widerspricht, mit welchem der Oberste Gerichtshof die Abtreibung in allen Bundesstaaten der USA legalisiert hat. Gouverneurin Ivey sagte in ihrer Stellungnahme, es sei Zeit für den Obersten Gerichtshof, diese wichtige Angelegenheit erneut zu behandeln. Auch Terri Collins, eine Abgeordnete der Republikanischen Partei, die das Gesetz eingebracht hat, erwartet eine Klage und hofft, dass der Oberste Gerichtshof das Gesetz in Geltung lassen wird. Die American Civil Liberty Union (ACLU) hat bereits angekündigt, das neue Gesetz anzufechten. Wenn Sie dieses gefährliche Gesetz unterzeichnen, sehen wir uns vor Gericht, schrieb Alexa Kolbi-Molinas, eine Anwältin der ACLU, in einem E-Mail an den Nachrichtensender CBS News. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuAbtreibung
| Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |