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Abtreibungsärztin Kristina Hänel auch in Berufungsprozess schuldig13. Dezember 2019 in Prolife, 12 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Das Landgericht Gießen urteilte am Donnerstag im Berufungsprozess, es sei als erwiesen anzusehen, dass sich die Medizinerin mit ihren Website-Informationen zu Abtreibung schuldig gemacht habe.
Gießen (kath.net) Die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel wurde abermals zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Gießen urteilte am Donnerstag im Berufungsprozess, es sei als erwiesen anzusehen, dass sich die Medizinerin mit ihren Website-Informationen schuldig gemacht habe. Hänel hatte Patientinnen Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung gestellt. Sie muss eine Geldstrafe von 2.500 Euro bezahlen. Das berichteten die Zeit und weitere Medien. 
Gleichzeitig kritisierte die Richterin allerdings den Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches, der die Grundlage des Urteils darstellt. Die Strafkammer sei nicht der Ansicht, dass der im März reformierte Paragraf strafrechtlich in irgendeiner Hinsicht gelungen sei. Inzwischen wurden bereits wieder Stimmen laut, die die Abschaffung des Paragrafen fordern.
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Lesermeinungen | cooperatorveritatis 14. Dezember 2019 | | | Aktualisierung Ich muss meine gestrigen Angaben zur Handhabung der weiter-
gehenden Informationen zum Schwangerschaftsabbruch in der Praxis Kristina Hänel/ Gießen aktualisieren.
Wie gesagt, es ist Praxen und Krankenhäusern nach wie vor unter Strafe verboten, weitergehende Informationen zum Schwanger-
schaftsabbruch auf Homepages oder Flyern etc. anzubieten.
Frau Hänel ist das aber ganz Schnuppe. Inzwischen verzichtet sie sogar ganz dreist auf den Zwischenschritt über die e-mail-Adresse. Direkt unter dem Hinweis "Schwangerschaftsabbruch" ist
jetzt ein Link platziert, der direkt zu den besagten Informationen in deutscher, englischer und türkischer Sprache
führt. Für diese Dreistigkeit hätte ich als Richter die Geld-
strafe nicht gemildert, sondern in eine veritable Haftstrafe
nicht unter 2 Jahren umgewandelt.
Vor diesem Hintergrund ist das aktuelle Urteil als Skandal ein-
zustufen: die Gerichte zeigen offenbar zunehmend weniger Be-
reitschaft das ungeborene Leben wirksam zu schützen. |  4
| | | nicodemus 14. Dezember 2019 | | | Abtreibung ist nichts anderes, als TOTSCHLAGUNG eines Menschen! Und das wird in D milde bestraft! |  0
| | | cooperatorveritatis 13. Dezember 2019 | | | Der perfide Weg der K. Hänel (Teil 5 u. Ende) ...der wirtschaftliche Profit wird signifikant gesteigert. Frau Hänel braucht die betroffenen Frauen schließlich nur noch zu fragen: „Haben Sie meine Informationen gelesen? Haben Sie noch Fragen? Bitte unterschreiben Sie hier!“
Solch profitorientiertes Gebaren kann in Zusammenhang mit Abtreibung
nur noch als zynisch eingestuft werden. Die Staatsanwaltschaften
müssen in der letzten Instanz, vor dem BVG, diese zynischen Motive
klar benennen und mit allen Mitteln den katastrophalen Amoklauf
der Abtreibungslobby endlich stoppen. Hänel und Co dürfen nicht
durchkommen, die Ehre des Menschgeschlechtes muss verteidigt werden.
Gott stehe uns bei. Heilige Gottesmutter bitte für uns. |  4
| | | cooperatorveritatis 13. Dezember 2019 | | | Der perfide Weg der K. Hänel (Teil 4) ... geklappt (Gott sei Dank!)u. nun muss sie ihre nächste Revi-
sion wieder vor das OLG Frankfurt bringen. Damit ist für den
Schutz der ungeborenen Kinder, der bei uns ohnehin schon sehr
löchrig ist (zumal nach der letzten Änderung des § 219a StGB)
wieder etwas mehr Zeit gewonnen. Aber die Bösartigkeit u. Ver-
bissenheit dieser Frau ist so groß, die versucht ihr Vorhaben
mit allen Mitteln zum Ziel zu führen. Die Unterstützung der
meisten Medien ist ihr leider gewiss.
Noch ein letzter Aspekt: Erkennen denn die Klage führenden Staatsanwaltschaften nicht die perfide wahre Absicht der professionellen Kindstöterin Hänel? Für mich ist es jedenfalls
sonnenklar, dass mit den weitergehenden Informationen die
wirtschaftliche Verwertungskette "Abtreibung" in ihrer Praxis
weiter optimiert werden soll. Beratung und Aufklärung werden weitgehend und sehr kosteneffektiv an die Algorithmen des Internets ausgesourct. Personal und Zeit für diese Elemente können maximal reduziert werden,... |  4
| | | cooperatorveritatis 13. Dezember 2019 | | | Der perfide Weg der K. Hänel (Teil 3) ... Mit der Änderung des § 219a StGB im vergangenen März hat der Gesetzgeber (leider) erlaubt, über die Tatsache, dass man Abtreibungen durchführt, zu "informieren" (= Werbung). Diesbzgl. ist das Verhalten Hänels also nicht mehr gesetzwidrig. Da sie aber immer noch weitergehende Informationen anbietet, hat die 2. Instanz es bei einer Geldstrafe belassen, diese aber um mehr als die Hälfte reduziert. Weitergehende Informationen anzubieten ist nämlich auch nach der Änderung des § 219a StGB weiterhin nicht erlaubt. Hänel macht das über einen Link, welcher auf eine Seite führt, wo man seine e-mail-Adresse angeben kann u. wenn man dann auf "Okay" klickt, dann erhält man nach Sekunden eine Mail mit umfangreichsten Informationen, wie das mit der Abtreibung in der Praxis Hänel so funktioniert.
Hänel hatte gehofft, dass die gestrige 2. Instanz kein neues Urteil
fällt, sondern die Sache gleich dem BGH vorlegen würde, um so eine
Abkürzung für ihren bösen Weg zu bekommen.Das hat nicht ... |  3
| | | cooperatorveritatis 13. Dezember 2019 | | | Der perfide Weg der K. Hänel (Teil 2) ...wurde dort das erstinstanzliche Urteil (Geldstrafe 6.000,-€) bestätigt und sie legte Berufung ein vor der 3. Instanz dem OLG Frankfurt. Dann wurde vom Gesetzgeber der entsprechende §219a StGB geändert u. das OLG wies den Fall zurück an die 2. Instanz. Die hat die Strafe gestern abgemildert, wie ja im kath.net-Bericht geschildert wurde. Dieses Urteil kann ich formal nachvollziehen, aber wirklich nur formal, was ich gleich auch begründen werde. Moralisch müßte dieser "Ärztin" m.M.n. sofort die Approbation entzogen werden u. zwar für jedes von ihr getötete Kind genau 1 Jahr Approbationsentzug u. Haftstrafe.
Formal ist das Urteil nachvollziehbar, weil zuerst gab's ja 6.000,-€ Geldstrafe, da galt noch der alte §219a StGB, der
generell verboten hat, Abtreibung auf Internetplattformen,
Praxisschildern, auf Flyern u.ä. anzubieten. Natürlich waren
damit auch weitergehende Informationen wie Kosten, Methoden,
Risiken verboten. Gegen beides hatte Hänel bewusst verstossen (s.o.).... |  3
| | | cooperatorveritatis 13. Dezember 2019 | | | Der perfide Weg der K. Hänel (Teil 1) Erstmal Dank an kath.net, dass es sich weiter als pro-life-Plattform erweist und uns auch beim leidigen Thema "Hänel" auf dem Laufenden hält.
Ja, die Mitkommentatoren schätzen die Motive genau richtig ein: die ei-
gentliche Absicht von Hänel war von Anfang an, auf dem Weg über die Instanzen das Werbeverbot für Abtreibung in Gänze zu kippen. Sie wäre
mit einem kleinen Bußgeld aus der Sache rausgekommen, hätte sie die Auf-
forderungen der Staatsanwaltschaft erfüllt und die strafrechtlich rele-
vanten Inhalte von Ihrer Website genommen. Sie hat sie aber bewusst (u.
ich bin überzeugt in Abstimmung mit den hinter ihr stehenden Abtreibungs-
organisationen [sie hat ja auch mal für Pro Familia gearbeitet])dort be-
lassen, um letztlich verklagt zu werden (das war 2017)und so diesen Weg
gehen zu können. Das allein zeigt schon die ganze hinter dieser Kampagne
steckende Bösartigkeit.
Beim Landgericht Gießen steckt sie ja seit langer Zeit praktisch in der
2. Instanz fest. Vor ca. 1 Jahr ... |  3
| | | Hausfrau und Mutter 13. Dezember 2019 | | | @aegidius + hape ja, sie hat angekündigt, ins Revision gehen zu wollen (OLG FFM), mit der Absicht zum Bundesgerichthof (Karlsruhe), um den Gesetztext kippen zu lassen.
Es ist ja klar, dass es weder um die 6.000 € noch um die 2.500 € geht, sondern um die Sache.
Die Dame kann sicherlich diesen Betrag (und noch mehr) einsetzen, ohne dass sie es wirklich spürbar merkt.
Mir ging es primär bei meinem ersten Kommentar um diese Richterin und ihre Einstellung zum Gesetz. Danke, dass Sie das, worum es geht, auf dem Teppich gebracht haben.
H&M |  3
| | | Adamo 13. Dezember 2019 | | | Das Landgericht Giessen hat extrem milde Richter. Was ist Abtreibung? Es ist Tötung eines Menschen mit Leib und Seele.
Tötung eines Menschen wird normalerweise mit Gefängnis bestraft.
Diese Tötung als Tatsache sehen diese Richter nicht mehr. Fatales Fehlurteil mit dieser lächerlichen Geldstrafe. |  6
| | | Aegidius 13. Dezember 2019 | | |
Das urteil ist überhaupt kein Stolperstein. Erstens, und darauf wurde bereits hingewiesen, hat das OLG überhaupt nicht den Strafrahmen ausgeschöpft, der vorgesehen ist (es ist ja eignetlich alles halb so wild). Zweitens, und das hat hier noch niemand gesagt, geht es dieser radikalen vorgeburtlichen Kindertotschlägerin darum, das löchrige Schutzgesetz zu fall zu bringen. Dafür braucht sie ein Bundesverfassungsgerichtsurteil - denn die ordentlichen gerichte müssen sich ja an Recht und Gesetz halten. An das BVerfG kommt sie aber erst nach Ausschöpfen des gesamten ordentlichenn rechtszugs, ggf bis zum BGH. Erst dann, wenn ihre Verurteilung überall bestätigt wurde, darf sie das BVerfG anrufen. Und dann gnade uns (und den Ungeborenen) Gott. |  4
| | | Hausfrau und Mutter 13. Dezember 2019 | | | jedem Recht geben... Das geht nicht. Entweder die Frau ist schuldig (das ist meine Überzeugung), weil sie Werbung für Abtreibung auf ihrer Homepage gemacht hat und da muss das Gesetz angewandt werden. Das Thema ist einfach zu wichtig.
Wenn die Richterin mit dem Gesetzwortlaut nicht einverstanden ist, dann soll sie bitte einen anderen Beruf wählen.
Die Geldstrafe war ursprünglich auf 6.000 € gesetzt (Amtsgericht Gießen). Die Staatsanwaltschaft forderte 3.750 €. Schließlich wird die Geldstrafe im Berufungsurteil auf 2.500 € gesetzt.
H&M |  6
| | | Chris2 13. Dezember 2019 | | | Falls der Paragraph fällt, und das wird er, können wir uns schon einmal auf die Angebote zum "Black Friday" und zum Schlussverkauf ("Sale" = frz.: "schmutzig") in Abtreibungspraxen einstimmen... |  3
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