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Abtreibungsärztin Kristina Hänel auch in Berufungsprozess schuldig

13. Dezember 2019 in Prolife, 12 Lesermeinungen
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Das Landgericht Gießen urteilte am Donnerstag im Berufungsprozess, es sei als erwiesen anzusehen, dass sich die Medizinerin mit ihren Website-Informationen zu Abtreibung schuldig gemacht habe.


Gießen (kath.net) Die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel wurde abermals zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Gießen urteilte am Donnerstag im Berufungsprozess, es sei als erwiesen anzusehen, dass sich die Medizinerin mit ihren Website-Informationen schuldig gemacht habe. Hänel hatte Patientinnen Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung gestellt. Sie muss eine Geldstrafe von 2.500 Euro bezahlen. Das berichteten die „Zeit“ und weitere Medien.


Gleichzeitig kritisierte die Richterin allerdings den Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches, der die Grundlage des Urteils darstellt. Die Strafkammer sei nicht der Ansicht, dass der im März reformierte Paragraf „strafrechtlich in irgendeiner Hinsicht gelungen“ sei.

Inzwischen wurden bereits wieder Stimmen laut, die die Abschaffung des Paragrafen fordern.


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