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| Wer nimmt Rücksicht auf die minderjährigen Opfer des Straftäters?28. Februar 2004 in Österreich, keine Lesermeinung Zur neuen Ausstellung des MAK über den umstrittenen Künstler Otto Muehl - Ein Kommentar von Peter Pitzinger Anfang März 2004 eröffnet im MAK (Museum für angewandte Kunst) in Wien die Ausstellung Otto Muehl. Leben / Kunst / Werk, die bis 31. Mai geplant ist. Otto Muehl ist nicht irgendein Künstler, über dessen Kunstwerke man zwar streiten kann, der ansonsten aber unauffällig ist. Denn Otto Muehl ist nicht nur in seiner Zeit als sogenannter Wiener Aktionist mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten (Herabwürdigung religiöser Symbole, Erregung öffentliches Ärgernisses) sondern wurde als Guru einer sektenähnlichen Kommune im Burgenland am 17. Juni 1991 verhaftet, wegen Unzucht mit Minderjährigen und anderer Delikte zu sieben Jahre Gefängnis verurteilt und hat diese Strafe auch abgesessen. Im Buch Psycho-Sekten (von Frank Nordhausen, Fischer Verlag) schildern die Opfer des Otto Muehl ihre traumatischen Erlebnisse und das System psychischen Terrors, wie es in der Kommune jahrelang bestand. Schon 1988 hat das deutsche Magazin Stern auf die Muehl-Sekte aufmerksam gemacht. Auf dem Höhepunkt seiner Macht herrschte Muehl über rund 700 Sektenanhänger, das Anwesen der Kommune im Burgenland und über 320 Hektar auf der Kanareninsel La Gomera. Was die Kommunenmitglieder eine Gemeinschaft ohne bürgerliche Zwänge nannten, sei in Wahrheit ein kriminelles Experiment, so der Stern. Sex mit minderjährigen Mädchen und Buben, verordneter Partnertausch mit Ficklisten und das Recht auf die erste Nacht, das der brutale Anführer bei den blutjungen Kommunardinnen ausübe. In Österreich wurde Muehl schon damals wie heute nach der Verurteilung hofiert und mit Fördergelder der öffentlichen Hand überschüttet. Dazu verdienten seine Jünger gutes Geld als Versicherungskeiler und Börsenmakler. Erst 1988 fanden die ersten Aussteiger den Mut ihren Guru anzuzeigen. Den 13jährigen Mädchen wurde zugeredet mit Otto Muehl ins Bett zu steigen, denn schließlich steige man dann in der Sekten-Hierarchie und Otto sei der geilste Mann auf der ganzen Welt berichtete ein Opfer dem Magazin Der Spiegel. Muehl entjungferte sie schließlich kurz nach ihrem vierzehnten Geburtstag. Hat der Künstler Muehl in den sechziger Jahren bloß öffentlich seine Notdurft als Kunstwerk verrichtet, so wurde in der Kommune eine andere Qualität erreicht: die Freiheit der Kunst trat in Konkurrenz mit dem Kindeswohl und den Grundrechten der Sektenmitglieder. Muehl bestimmte, wer Kinder haben durfte und wer nicht. Die 120 Kommunen-Kinder durften nie spielen, Aussteiger berichten auch von Schlägen und anderen Demütigungen. Nordhausen berichtet in seinem Buch, dass bereits wenige Wochen alte Säuglinge auf Befehl der Kommunenleitung den Müttern entrissen und einer Ersatzmutter übergeben wurden, damit sich nicht die schädliche Kleinfamilie, das Feindbild Nummer eins der Kommune, entwickeln kann. Der Nachwuchs sollte frei von der Krankheit der Zweierbeziehung aufwachsen. Kaum aus der Haft entlassen, wurde Otto Muehl wieder hofiert. Das Burgtheater stellte ihm eine Bühne zur Selbstdarstellung zur Verfügung und auch das MAK stellte damals schon Zeichnungen von ihm aus. Hans Rauscher bemerkte damals in einem Kommentar im Der Standard richtig, dass Muehl seine Terrorherrschaft mit der Kunst und seinem Künstlertum legitimierte. Die Freiheit der Kunst kann aber ebenso wenig wie die Religionsfreiheit den sexuellen Missbrauch von Kindern und Minderjährigen niemals rechtfertigen. Muehl sieht auch keine Schuld, das hat er in den letzten Tagen mehrfach in Interviews bewiesen. Wird nun seine Kunst ausgestellt und bewundert, so dient das ihm persönlich und der staunenden Öffentlichkeit letztlich als Rechtfertigung seiner Lebenssicht und seiner künstlerisch verbrämten strafbaren Handlungen. Dies trifft umso mehr zu, als in seinen Kunstwerken ja hauptsächlich sexuell perverse und aggressive frauenfeindliche Motive dominieren. Ein Mann, der sagt seine Opfer hätten ja schließlich Spaß an ihrem Missbrauch gehabt, ist widerwärtig. Einem solchen Mann darf keine weitere Bühne gegeben werden. Das verlangt der Opferschutz und der Anstand von uns. Mag. Peter Pitzinger Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuAufreger
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