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| ![]() Bischof Glettler und die "Herabwürdigung religiöser Lehren" - Kommt es zur Anzeige?20. März 2023 in Österreich, 33 Lesermeinungen Der Innsbrucker Bischof Glettler bleibt weiter stur und verteidigt sein Schweineherz-Kondom-Pseudokunst-Bild in der Kirche. Inzwischen sind hochrangige Kurienmitglieder im Vatikan über die Glettler-Aktion informiert. Gläubige überlegen Strafanzeige Innsbruck (kath.net/rn) "Ich ersuche Sie höflich, von dieser Aktion der Skandalisierung eines zeitgenössischen Meditationsbildes Abstand zu nehmen." Der Innsbrucker Bischof Herman Glettler, der als Nachfolgekandidat für den Wiener Bischofssitz gehandelt wird, bleibt weiterhin stur und verteidigt in einer klassischen Täter-Opfer-Umkehr weiterhin sein umstrittenes Schweineherz-Kondom-Bild in einer Innsbrucker Kirche. Den Kritikern einer Unterschriftenaktion lässt er ausrichten, dass diese hart über seine Initiative urteilen und diese seine Motivation nicht kennen? "Ist es wirklich zu viel, wenn in einer von 400 Kirchen in Tirol für die 40 Tage der Fastenzeit ein heutiges Kunstwerk hängt?", meint Glettler dann und unterstellt den Unterzeichnern dann, dass diese ja gar nicht mitreden könnten, weil diese ja nicht der Kirche vor Ort gewesen seien. "Ich schlage vor, dass wir respektvoller miteinander umgehen. Vielleicht ist es möglich, ein wenig mehr zuzulassen, als man selber versteht", meint Glettler dann sogar. Inzwischen hat die Glettler-Affäre auch den Vatikan erreicht, wie kath.net erfahren konnte. Hochrangige Kurienmitglieder sind über die Sache informiert. Glettler sorgt dort mit seiner Pseudokunst für Kopfschütteln. Priester aus der Diözese Innsbruck, die namentlich nicht genannt werden möchten, beschreiben Glettler inzwischen als hochgradig narzisstisch. In Antwort-E-mails an Gläubige, die seine Aktion kritisieren, informiert Glettler in denunziatorischer Absicht sogar die Pfarrer der Gläubigen bei E-mails mit "cc", übrigens ohne Zustimmung der Kritiker. Im österreichischen Strafgesetzbuch heißt es im § 188 StGB beim Thema "Herabwürdigung religiöser Lehren" "Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen." Glettler, der regelmäßig in Predigten auf Synodalität schwört und von "Aufeinander Hören" spricht, hat bei dieser Aktion übrigens weder Gremien noch Gläubige eingebunden, wie kath.net erfahren konnte. Kontakt Bischof Glettler: [email protected] Foto: (c) Diözese Innsbruck. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuDiözese Innsbruck
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