Kamala Harris behauptet, Abtreibungsverbote gefährden Leben von Frauen5. August 2023 in Prolife, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Recherchen des Charlotte Lozier Instituts haben aber ergeben, dass alle Lebensschutzgesetze Ausnahmen für den Fall vorsehen, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
US-Vizepräsidentin Kamala Harris hat in einem Interview mit ABC News behauptet, die Lebensschutzgesetze, welche im letzten Jahr in etlichen Bundesstaaten in Kraft getreten sind, würden das Leben von Frauen gefährden.
Schwangere Frauen, die eine Fehlgeburt oder andere medizinische Notfälle erleiden, würden aufgrund der neuen Gesetze nicht behandelt, sagte die Politikerin der Demokratischen Partei.
Sie erzählte von einer Frau, die wegen einer Fehlgeburt die Notaufnahme eines Krankenhauses aufgesucht hätte. Die Ärzte hätten ihr gesagt sie könnten sie aufgrund des geltenden Abtreibungsverbotes nicht behandeln. Erst als sie eine Sepsis erlitten habe, sei sie behandelt worden. Harris sagte aber nicht, in welchem Bundesstaat dies geschehen sein soll.
Die Lösung sieht sie in einem bundesweit geltenden Abtreibungsgesetz, welches Abtreibung auf Verlangen legalisieren würde. Alle Gesetze, welche die Bundesstaaten beschlossen haben, um Abtreibungen einzuschränken oder zu verhindern, würden dadurch ihre Gültigkeit verlieren. Der Demokratischen Partei ist es bis jetzt nicht gelungen, für dieses Gesetz eine Mehrheit im Kongress zu erreichen.
Alle Lebensschutzgesetze, welche die US-Bundesstaaten verabschiedet haben, enthalten allerdings Ausnahmen für den Fall, dass das Leben der Mutter in Gefahr ist. Keines der Gesetze untersagt eine Behandlung einer Frau, die eine Fehlgeburt erleidet oder eine Eileiterschwangerschaft hat.
Das Charlotte Lozier Institute hat die Lebensschutzgesetze der Bundesstaaten ausführlich begutachtet und auch die Rechtslage bei Fehlgeburten und Eileiterschwangerschaften analysiert. Die Wissenschaftler des Institutes bestätigen dass, alle Abtreibungsverbote Ausnahmen für die seltenen Fälle enthalten, in denen eine Abtreibung notwendig ist, um das Leben der Mutter zu retten. Das schließt Fehlgeburten und Eileiterschwangerschaften ein.
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Lesermeinungen | Chris2 6. August 2023 | | | Das ist wie die "3 Morde im Zusammenhang von Abtreibungen" in den USA, über die ein Referent zu einem völlig anderen Thema einmal schwadronierte. Leider hatte ich damals nicht den Mumm, in der Fragerunde aufzustehen und zu fragen: "3 Morde im Zusammenhang mit Abtreibungen? Spricht nicht die offizielle Statistik von vielen Millionen Tötungen und Morden an absolut wehrlosen und fluchtunfähigen Menschen im Zusammenhang mit Abtreibungen?" | 0
| | | Norbert Sch?necker 5. August 2023 | | | @Zeitzeuge S.g. Zeitzeuge!
Danke für den interessanten Link.
In meinem Kommentar habe ich die neuen Gesetze in diversen amerikanischen Bundesstaaten gemeint, die dort wahrscheinlich bei manchen Ärzten für Verwirrung sorgen. Staatliche Gesetze sind oft viel komplizierter formuliert als die des Heiligen Stuhls.
Mit Segen für den Sonntag! | 1
| | | Zeitzeuge 5. August 2023 | | | Hochwürden Sch?necker, im Link finden Sie eine Klarstellung der Glaubenskongregation zur Abtreibung, in der
die katholische Lehre auch bzgl. Extremsituationen
erläutert wird.
Gerne wünsche ich einen gesegneten Sonntag! www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20090711_aborto-procurato_ge.html | 1
| | | Adamo 5. August 2023 | | | Adamo behauptet: Abtreibung kostet als Todsünde das EWIGE LEBEN jeder Frau wenn sie nicht bereut und gebeichtet wird VOR ihrem Erscheinen am Richterstuhl Jesu! | 1
| | | Norbert Sch?necker 5. August 2023 | | | Falsche Behauptung Ich kann mir schon vorstellen, dass manche Ärzte verunsichert sind und aufgrund neuer Gesetze nicht wissen, was genau sie gerade dürfen und was nicht.
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass pro-choice-Aktivisten absichtlich Fehlinformationen streuen, um die Verunsicherung noch zu vergrößern.
Eine Vizepräsidentin sollte jedenfalls wissen, dass kein Gesetz eines Bundesstaates verbietet, einer Frau in einer medizinischen Notlage angemessen zu helfen. | 1
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