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Sexueller Totalitarismus

19. Mai 2009 in Deutschland, keine Lesermeinung
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… am Beispiel des "6. Internationalen Kongresses für Psychotherapie und Seelsorge" in Marburg. Ein Kommentar von Gabriele Kuby.


Marburg (kath.net) Vom 20. – 24. Mai 2009 findet an der Universität Marburg ein Kongress der Akademie für Psychotherapie und Seelsorge (APS) statt zum Thema „Identität – der rote Faden in meinem Leben“ Es werden dazu 1000 Therapeuten und Seelsorger erwartet. Der Kongress antwortet auf ein Bedürfnis professioneller Helfer und gläubiger Hilfesuchender beide Wege inneren Wachstums miteinander zu verbinden: Psychotherapie und Glauben.

Geht es nach dem Willen der Homolobby und ihrer Verbündeten, dann darf dieser Kongress nicht stattfinden. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) forderte am 26. März 2009 in einem Offenen Brief die Entfernung missliebiger Redner aus dem Programm, nämlich von Dr. Christl Ruth Vonholdt, Deutsches Institut für Jugend und Gesellschaft (DIJG), und von Markus Hoffmann, Leiter von Wuestenstrom e. V.. Die eine ist Ärztin und wissenschaftliche Expertin auf dem Gebiet der Homosexualität, der andere leitet eine Beratungsorganisation für Fragen des Missbrauchs, der Pädophilie, Sucht und Homosexualität. Beides sind Qualifikationen, die sie für die organisierten Homosexuellen zur Zielscheibe von Diffamierung, Mobbing, Diskriminierung bis hin zur Berufsbehinderung machen.

Zweimal hatten sie damit Erfolg: beim Fachkongress „Religiosität in Psychiatrie und Psychotherapie“ im Oktober 2007 in Graz und beim „Christival“ im Frühjahr 2008 in Bremen, das nur unter Polizeischutz stattfinden konnte. Wes Geistes Kind die handgreiflichen Demonstranten waren, zeigten Plakate wie: „Hätte Maria abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben.“

Diesmal regt sich Widerstand durch die Initiative „Für Freiheit und Selbstbestimmung – gegen totalitäre Bestrebungen der Lesben- und Schwulenverbände“. Mit dieser Erklärung traten am 20. April viele namhafte Persönlichkeiten an die Öffentlichkeit und riefen dazu auf, sich der Einschränkung von Grundfreiheiten entgegenzustellen. Inzwischen haben sich einige Tausend Bürger dieser Erklärung angeschlossen.

Sie wollen nicht zulassen, dass ausgerechnet in Deutschland zwanzig Jahre nach dem Zusammenbruch des zweiten totalitären Systems die Freiheit der Meinung, der Rede, der Wissenschaft, der Wahl des Therapieziels und der Religion eingeschränkt werden soll, um die sogenannte „heterosexistische Hegemonie“ zu zerschlagen.

Prof. Böckenförde, Richter des Bundesverfassungsgerichtes a.D., der laut eigener Aussage nicht beurteilen kann, „ob die in der Erklärung der Initiative vertretenen Thesen und Behauptungen zutreffen“ sagt: „Es ist aber in einer freiheitlichen Ordnung, die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gewährleistet, unerträglich, eine öffentliche Auseinandersetzung darüber zu behindern und einige Personen mit einem Redeverbot belegen zu wollen.“

Wie konnte es dazu kommen, dass es gefährlich ist und in manchen Ländern schon strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht, wenn jemand die Auffassung vertritt, dass praktizierte Homosexualität (und alle anderen Abweichungen von der Heterosexualität)
- einen Gebrauch des Körpers darstellt, der seinem Design nicht entspricht (gesunder Menschenverstand),
- eine Missachtung des Schöpfungsplanes Gottes ist (Lev 18,22; Lev 20,13; Röm 1; 1 Kor 6,9f) (Christen)
- dem kategorischen Imperativ Kants widerspricht: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ (Ethik)
- ein erhebliches gesundheitliches und psychisches Risiko birgt (Sozialwissenschaft und Medizin)
- ihre Ursache in einer Störung der Geschlechtsidentität hat (Tiefenpsychologie)
- von manchen Betroffenen die Blockierung heterosexueller Anziehung leidvoll erfahren wird (Aussagen Betroffener)
- veränderbar ist (empirische Erfahrung)
- eine politische Agenda ist, die keinen Beitrag zur Lösung der Zukunftsprobleme leistet, sondern diese vergrößert (demografische Krise)?


Wer fünfzig Jahre oder älter ist, ist Zeitzeuge der sexuellen Revolution, die 1968 begonnen hat und noch keineswegs an ihrem Ende ist. Speerspitze dieser Revolution sind die radikalfeministischen und homosexuellen NGOs, die entscheidenden Einfluss auf die UN und EU gewonnen haben. (Maciej Golubiewski, Europe’s Social Agenda. Why is the European Union Regulating Morality?)

Auf dem Wege der Gesetzgebung, durch die schulische Sexualerziehung und die ständige Überflutung mit sexuellen Bildern aller Art durch die Medien wurde die Auffassung durchgesetzt: Alles ist erlaubt, was Lust bereitet, nur eine Einschränkung soll es geben: Niemand darf zu etwas gezwungen werden, was er nicht will. Diese Auffassung der Sexualität zerstört das moralische Fundament der Familie. Die Familie wird aber im Grundgesetz aus gutem Grund unter „den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ gestellt, denn die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass die Sexualität Ausdruck treuer Liebe zwischen Mann und Frau und für die Zeugung von Kindern offen ist.

Die Änderung begann mit der Abschaffung des § 175 durch die Strafrechtsreform von 1969. In der Tat hat der zivile Staat in den Schlafzimmern nichts zu suchen und nicht darüber zu wachen, welche Beziehungen Erwachsene miteinander eingehen. Aus dem gleichen Grund geht es bei der „Organisation des gemeinsamen Zusammenlebens erwachsener Personen um Verhältnisse, die den Staat grundsätzlich nichts angehen.“ (J. Braun, Zehn juristische These zum Lebenspartnerschaftsgesetz, idea-Dokumentation 2/2003)

Mit der „Homo-Ehe“ privilegiert der Staat die nur selten dauerhaften Beziehungen Gleichgeschlechtlicher vor anderen nicht-ehelichen Beziehungen. Der Dammbruch für die kulturrevolutionäre „Umpolung“ der gesellschaftlichen Einstellung zur Homosexualität geschah 1973 durch die Entscheidung der American Psychiatric Association (APA), die Homosexualität von der Liste der psychischen Störungen zu streichen. Bis dahin galt Homosexualität allgemein als eine Störung der Geschlechtsidentität. Die Streichung war nicht das Ergebnis wissenschaftlicher Wahrheitsfindung, sondern sie geschah unter dem Druck der Gay Liberation Front, die innerhalb der APA aggressiv und manipulativ operierten (Bulletin des Deutsches Institut für Jugend und Gesellschaft, Nr. 8, 2004).

Von da an konzentrierte sich die GLBT-Bewegung (gay, lesbian, bi, trans) auf die Hebel der Macht in der UNO und der EU. In Artikel 13 des Vertrages über die Europäische Union wurde zum ersten Mal in der Geschichte des internationalen Rechts das Prinzip der Anti-Diskriminierung auf der Basis der sexuellen Orientierung aufgenommen.

Damit wurde eine kritische Haltung zur Homosexualität, aus welchen Gründen auch immer, auf eine Ebene gestellt mit „Rassismus, Xenophobie und Antisemitismus“. Dies ist eine propagandistische Verfälschung, denn bei Homosexualität geht es um eine ethische Bewertung von Verhalten, also welchen Gebrauch der Mensch von seiner Willensfreiheit im Bereich der Sexualität macht. Bei den anderen drei Haltungen geht es um die Diskriminierung von Menschen aufgrund eines Merkmals, das unveränderbar ist.

Neue, diffamierende Begriffe wurden geprägt und in Kanada, England und Skandinavien bereits zu Straftatbeständen erhoben: „Homophobie“ und „Hassrede“. Diese sollen nach dem häufig bekundeten Willen des Europäischen Parlaments „ausgemerzt“ und „äußerst effizient geahndet“ werden. (Siehe z. B. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. 01. 2006) Der Präsident von Brasilien, Luiz Lula, nennt Homophobie „die perverseste Krankheit, die den menschlichen Geist je befallen hat.“ (LifeSiteNews, 09.06.2008)

Die Homosexuellenbewegung arbeitet mit begrifflicher Falschmünzerei.
1. Der Begriff Homophobie unterstellt, dass bereits jede kritische und differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema Homosexualität auf einer neurotischen Angst vor Homosexuellen beruhe. Das ist falsch.
2. Ebenso ist es falsch, wenn Gegnern der Homosexualisierung unserer Gesellschaft als Motiv Hass unterstellt wird und alle oben genannten Argumente als „Hassrede“ interpretiert werden. Der Begriff eignet sich zur Ausübung von Gesinnungsterror.

Die Durchsetzung der „Homo-Ehe“ gelang mit einer weiteren Umformulierung der Grundrechte. Während in der „Europäischen Konvention der Menschenrechte“ in Art. 12 Männern und Frauen das Recht auf Ehe garantiert wird, ist in Art. 9 der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ nicht mehr gesagt, wer ein „Recht auf Ehe und die Gründung einer Familie“ hat, „Männer und Frauen“ sind eliminiert.

Ein weiterer Meilenstein war die UN-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995. Dort erreichten die Radikalfeministinnen, in deren Hand der Kongress war, dass in den Dokumenten das Wort „sex“ (engl.: Geschlecht) zur Bezeichnung der Zweigeschlechtlichkeit durch das Wort „gender“ ersetzt wurde. Eine strategische Weichenstellung, denn die Gender-Ideologie behauptet, dass es so viele „Geschlechter“ wie sexuelle Präferenzen gebe und es ein Menschenrecht sei, sein Geschlecht zu wählen und seine sexuelle Orientierung (s. von der Autorin: Die Gender Revolution – Relativismus in Aktion).

Die Homosexuellenbewegung legitimiert ihren globalen Kampf gegen die Wertordnung fast aller religiös-kultureller Traditionen der Menschheit mit der Behauptung der Diskriminierung. Sind es Zeichen der Diskriminierung von einer Bevölkerungsgruppe, wenn diese große Paraden abhalten darf, Gesetze erlassen werden, welche die Gleichstellung erzwingen, wenn ihre hedonistische Auffassung über die Geschlechtlichkeit der nächsten Generation in den Pflichtfächern Sexual(isierungs)kunde und zeitgeistkonformer Ethik gelehrt wird? Wer in Wahrheit diskriminiert wird, sind nicht die Homosexuellen, sondern jene, die das sittliche Fundament erhalten wollen, auf dem allein die Gesellschaft, die Familie und das Christentum bestehen können.

Sie werden mundtot gemacht und faktisch mit Berufsverbot belegt. Therapeuten, die Klienten mit „ego-dystoner“ Homosexualität helfen, die tieferen Ursachen ihrer unerwünschten Neigung zu erkennen und zu überwinden, müssen dies im Verborgenen tun, weil ihnen sonst die Entziehung der Zulassung droht. Handfeste Sanktionen drohen Politikern, Medienschaffenden, Lehrern, Professoren und jedem anderen, der daran festhält, dass der Mensch als Mann und Frau geschaffen und zur ehelichen Einheit und Weitergabe des Lebens berufen ist.

So fordert der AStA der Uni Köln die Absetzung der Philosophin Prof. Edith Düsing, weil sie die Erklärung "Für Freiheit und Selbstbestimmung" unterzeichnet hat. Zum Kampf gegen den Marburger-Kongress hat sich ein Aktionsbündnis "Kein Raum für Sexismus, Homophobie und religiösen Fundamentalismus", bestehend aus mittlerweile über 60 Gruppen formiert: alle Arten von Schwulen, Lesben, Queeren, Antifa-Gruppen, dazu eine Marburger DGB-Ortsgruppe, Grüne und – man staune – die Katholische Fachschaft der Universität Marburg.

Im Visier dieses Bündnisses sind auch Prof. Barbara Gerl-Falkovitz und Roland Werner, Leiter des Marburger „Christus Treffs“. Auf dem Flugblatt, mit dem das Aktionsbündnis zur Demonstration am Tag nach Kongressbeginn aufruft, geziert mit einem Totenkopf und zwei englischen Polizisten beim Zungenkuss, steht in schöner Offenheit: „Unser Protest richtet sich auch nicht nur gegen ein, zwei oder drei Workshops oder Referent_innen auf dem Kongress, sondern vielmehr gegen die homophobe und religiös-fundamentalistische Ausrichtung der evangelikalen Bewegung. Deshalb werden wir den Kongress verhindern.“

Damit wurde in der Nacht zum 11. Mai 2009 begonnen. Kongressgegner beschmierten Häuser, Schilder und Schaukästen evangelikaler Einrichtungen mit Parolen und beschädigten sie. Die CDU Fraktion im Marburger Stadtparlament widersetzt sich dem Angriff auf die freiheitlichen Grundrechte. Man kann nur hoffen, dass sich die Stadt Marburg, ihr Oberbürgermeister und der Rektor der Universität von der Mahnrede der Stadtverordneten Ani Röhrkohl (www.medrum.de, 17. 05. 2009) bewegen lassen, alles zu tun, um den totalitären Attacken der Homobewegung Einhalt zu gebieten.

Eine globale Bastion des Widerstandes gibt es, das ist der Papst und die Vertreter des Vatikanstaates in den internationalen Organisationen. Da der Kondom-Mythos vom „safe sex“ zum Credo des sexuellen Totalitarismus gehört, sollte der Papst am 7. Mai 2009 im Europäischen Parlament angeprangert werden, weil er ein anderes Credo hat und Kondome nicht für die Lösung der Not Afrikas hält. Mit 253 zu 199 Stimmen bei 61 Enthaltungen konnte diesmal noch verhindert werden, dass Papst Benedikt XVI. im Menschenrechtsbericht des Europaparlaments zusammen mit Diktatoren und Folterern verurteilt wurde.

Kardinal Francis George, Präsident der amerikanischen Bischofskonferenz, sagte: „Verleumdung des Papstes und anti-päpstliche Propaganda sind in der Geschichte normalerweise die Vorstufe aktiver Christenverfolgung.“

Blog Marburg für APS


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