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Diözese Linz: Nach unerlaubter Bischofsweihe bald die Frauen-Weihe

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Linz: Bischof und Generalvikar bestätigen Schisma – Allgemeines Rätselraten um Weihespender – Aichern: Über Priesterinnen muss die Theologie noch viel weiter denken Von Stephan Baier / DIE TAGESPOST


Linz (DT)
Der Himmel meinte es gut mit der Kirche von Linz. Hell und warm schien die Sonne auf wolkenlosem Blau, als die Schar der Gläubigen sich am Fronleichnamstag vom „Neuen Dom zur Unbefleckten Empfängnis Mariae“ aus zur Prozession durch die Innenstadt aufmachte. Weit und breit nichts zu sehen von jenen schweren, dunklen Wolken, die sich seit geraumer Zeit über Oberösterreich zusammenballen. Was die frommen Beter nicht wussten: Nur 70 Kilometer von Linz entfernt vollzog sich in aller Heimlichkeit am 9. Mai ein mutmaßliches Schisma. Nach Informationen, die dieser Zeitung vom Bischof der Diözese Linz, Maximilian Aichern, von seinem Generalvikar, Prälat Josef Ahammer, und von einem Mitarbeiter der Apostolischen Nuntiatur in Wien bestätigt wurden, fand an diesem Tag im oberösterreichischen Steinfelden eine unerlaubte Bischofsweihe statt.

Ein bislang unbekannter, Spanisch sprechender Bischof weihte den früheren Benediktinerpater Raphael aus Kremsmünster, seit 1977 laisierter Ferdinand Regelsberger, zum Bischof. Der Zweck dieser ungewöhnlichen Geheimaktion dürfte sein, am 29. Juni an einem bisher unbekannten Ort mehrere Frauen zu „Priesterinnen“ zu weihen. In der Dachkapelle eines Privathauses in Steinfelden, zwischen den malerischen Dörfern Pettenbach und Scharnstein gelegen, versammelte sich am Fest Christi Himmelfahrt eine kleine „Gemeinde“, um der Bischofsweihe von Ferdinand Regelsberger beizuwohnen. Regelsberger gehörte einst als Pater dem nur 25 Kilometer von Steinfelden entfernten, traditionsreichen Benediktinerstift Kremsmünster an, das nicht nur für seine guten Schnäpse und Liköre bekannt ist. Der Telefonanschluss des Hauses in Steinfelden ist bei der Post unter „Regelsberger, Ferdinand und Annemarie“ registriert.

Rätsel gibt noch immer die Identität des Weihespenders auf: Generalvikar Josef Ahammer, der im Gespräch mit der „Tagespost“ bestätigt, noch am 9. Mai von dem Vorgang durch Augen- und Ohrenzeugen informiert worden zu sein, meint: „Es dürfte sich um einen ehemaligen Weihbischof aus Argentinien handeln.“ Weder um einen laisierten noch um einen emeritierten Bischof allerdings, sondern um einen Bischof „der sein Amt beendet und geheiratet hat“, wie Prälat Ahammer definiert. Nach Informationen, die dem Generalvikar von Linz zugetragen wurden, soll der Weihespender „im Raum München wohnen“. Recherchen im Vatikan erbrachten nur einen Namen, auf den obige Beschreibung passen könnte: Gerónimo Podestá. Dieser allerdings starb vor etwa zwei Jahren. „Podestá scheidet tatsächlich aus“, bestätigt ein Mitarbeiter der Nuntiatur in Wien im Gespräch mit dieser Zeitung. Doch weder dort noch in Linz konnte man bisher die Identität des Weihespenders in Erfahrung bringen.

„Das muss Rom klären“, wehrt Bischof Maximilian Aichern die Fragen nach dem Weihespender ab. Und auf die Nachfrage, ob es sich um einen argentinischen Bischof gehandelt haben könnte, meint Aichern nur: „dicitur“. Er habe noch in der Nacht des 9. Mai die Nuntiatur eingeschaltet. Nun sei das Staatssekretariat in Rom mit der Angelegenheit befasst. Die Nuntiatur in Wien bestätigt auf Anfrage der Tagespost, aus Linz umgehend informiert worden zu sein, und auch, dass das Staatssekretariat sich der Sache annimmt. Während Bischof Aichern keine Gewissheit darüber haben will, ob diese offensichtlich unerlaubte Bischofsweihe dazu dient, dass Regelsberger am 29. Juni eine „Frauen-Priesterweihe“ vollzieht, ist man in der Nuntiatur offensichtlich exakt in diesem Sinn informiert. Generalvikar Ahammer meint: „Wir hören das auch so.“

Die bisher ungeklärte Frage nach der Identität des Weihespenders ist für die Beurteilung entscheidend. Handelte es sich tatsächlich um einen Bischof der in der apostolischen Sukzession steht – und davon geht man in Linz und Wien derzeit offenbar aus – dann wurde am 9. Mai aller Wahrscheinlichkeit nach eine unerlaubte, aber gültige Bischofsweihe vollzogen. Wie im Fall von Lefebvre würde dann Canon 1382 des Kirchenrechts zum Tragen kommen: „Ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von ihm die Weihe empfängt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu.“ Auf die Frage, ob es sich bei dem am 9. Mai in Steinfelden vollzogenen Akt also um ein Schisma handelte, meinte Bischof Aichern: „natürlich!“. Auch in der Wiener Theresianumgasse, dem Sitz der Nuntiatur, scheint man den Sachverhalt so zu beurteilen. Das Linzer Ordinariat wird in der nächsten Ausgabe des diözesanen Verordnungsblattes einen warnenden Hinweis veröffentlichen und darauf verweisen, dass Ferdinand Regelsberger keinerlei priesterliche und bischöfliche Funtionen ausüben darf. Dies ist – da Regelsberger laisiert wurde – auch dann korrekt, wenn der Weihespender kein (oder kein in der apostolischen Sukzession stehender) Bischof gewesen sein sollte.

Nicht nur die Tatsache, dass Ferdinand Regelsberger und die sich zur Priesterin berufen fühlende Frau Christine Mayr-Lumetzberger seit Jahrzehnten engen Kontakt pflegen, deutet darauf hin, dass die mutmaßliche Bischofsweihe vom 9.Mai im Hinblick auf eine Priesterinnenweihe am 29. Juni gespendet wurde. Der Termin scheint sicher, doch der Ort der Handlung ist fraglich. Generalvikar Ahammer meint, dass dafür nicht nur die Hauskapelle in Steinfelden bei Scharnstein in Frage käme. Gerüchteweise habe er auch vom „Raum München“ gehört. Aus Oberösterreich sind zwei mögliche Kandidatinnen bekannt: Die frühere Ordensschwester Mayr-Lumetzberger, die in Linz die Ausbildung zur Religionslehrerin absolvierte, der jedoch laut Generalvikar Ahammer die „missio canonica“ nie erteilt wurde, weil sie einen geschiedenen Mann heiratete, sowie die bereits pensionierte Religionslehrerin Viktoria Sperrer. Beide hat Bischof Aichern laut Prälat Ahammer in mehreren Gesprächen von diesem Schritt abzuhalten versucht. Mit seinem einstigen Ordensbruder Regelsberger, den Bischof Aichern – selbst aus dem Orden des heiligen Benedikt kommend – seit dessen Studium kenne, habe der Bischof selbst keinen aktuellen Kontakt gehabt, berichtet Ahammer. Der Abt von Kremsmünster habe jedoch mit Regelsberger gesprochen und ihm Vorhaltungen gemacht.

Unzweifelhaft ist laut Generalvikar Ahammer, dass die geplante Frauen-Priesterweihe sowohl unerlaubt als auch ungültig ist. Sollten die so „geweihten“ Frauen anschließend eine „Messe“ feiern, so wäre dies „das Vortäuschen einer Eucharistiefeier“. Tatsächlich heißt es in Canon 1024 des kirchlichen Rechts unmissverständlich: „Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann.“ Und Papst Johannes Paul II. hat in dem Apostolischen Schreiben „Ordinatio Sacerdotalis“ vom 22.5.1994 klar gestellt, „dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben.“ Dem entsprechend heißt es in einer am 29.Mai verfassten Stellungnahme der Diözese Linz: „Inzwischen dürfte es hinlänglich bekannt sein, dass eine Priesterweihe von Frauen kirchenrechtlich ungültig ist. Sakramente sind nicht beliebige Einzelhandlungen, sondern Vollzüge der Kirche. Sie sind daher nur in Einheit mit der Kirche und ihrer Rechtsordnung gültig zu vollziehen.“ Wer dem zuwider handle, müsse auch mit der Exkommunikation rechnen, „insoweit ein wirklicher Bruch mit der katholischen Kirche eingetreten ist“.

Weiter heißt es in der Stellungnahme der Diözese Linz, „dass in jedem Fall bei der Vortäuschung einer Eucharistiefeier durch nicht-geweihte Personen – und als solche gelten die Frauen auch nach der ungültigen `Weihe` - ein sogenanntes Interdikt, also eine Gottesdienstsperre eintritt. Dadurch werden sie vom Empfang und Vollzug weiterer gottesdienstlicher Handlungen ausgeschlossen.“ Etwas missverständlich heißt es weiter: „Leider verschiebt sich die wichtige Diskussion über die Weihefähigkeit der Frau durch die sogenannte `Frauenpriesterweihe` sowie jegliches unerlaubtes Vorgehen im Anschluss daran von der theologischen auf die rein disziplinäre Ebene von Verbot und Sanktion des Kirchenrechts.“ Ähnlich formuliert eine Presseaussendung der Pressestelle der Diözese Linz, die so auch auf der offiziellen Internetseite der Diözese publiziert wurde: „In der Frage einer Priesterweihe für Frauen habe die Theologie noch viel weiter zu denken, meinte Aichern.“ Interessanterweise fehlt nur dieser Satz in einer sonst nahezu wortgleichen Aussendung der „Kathpress“.

Gegenüber solchen Aufforderungen zum Weiterdenken oder zu einer weiteren theologischen Diskussion über die „Weihefähigkeit der Frau“ hat der Apostolische Nuntius in Österreich, Erzbischof Donato Squicciarini, bereits 1995 in einer Stellungnahme zu den Forderungen des Kirchenvolksbegehrens unter Zitierung des oben genannten Apostolischen Schreibens festgehalten: „Es ist nicht einsichtig, wie Katholiken nach dieser Stellungnahme des Heiligen Vaters weiterhin die Priesterweihe von Frauen fordern können“. Das Wort des Papstes sollte „die innerkatholische Debatte über die Möglichkeit der Priesterweihe von Frauen ein für allemal beenden“, meinte der Nuntius.

KATH.NET-Forum: Unerlaubte Bischofsweihe in der Diözese Linz



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