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| Neuer Generalauditor der Apostolischen Kammer14. Februar 2013 in Aktuelles, keine Lesermeinung Eine Ernennung mit Blick auf die kommende Sedisvakanz. Von Ulrich Nersinger Vatikan (kath.net) Am gestrigen Aschermittwoch hat der Heilige Vater den Generalsekretär der Verwaltung des Vatikanstaates, Titularbischof Giuseppe Sciacca, zum Generalauditor der Apostolischen Kammer ernannt. In einem ruolo (Hofverzeichnis) Nikolaus III. aus dem Jahre 1277 wird dieses Amt erstmals erwähnt. Der alte lateinische Titel seines Trägers lautete: Auditor generalis causarum Reverendae Camerae Apostolicae. Dies bedeutete, dass der Genralauditor der oberste Richter in allen die Finanzverwaltung der Römischen Kirche betreffenden Prozessen war. Schon unter Innozenz VIII. (Giovanni Battista Cibo, 1484-1492) durfte er Strafen gegen jene verhängen, die einem mandatum apostolicum nicht gehorchten. So wurde Martin Luthers Missachtung päpstlicher Anordnungen zunächst vor dem Tribunal des Generalauditors als Strafsache verhandelt. Mit einem Erlass des Päpstlichen Staatssekretariates vom 1. Januar 1847 wurde das Strafgericht der Apostolischen Kammer mit dem staatlichen Gerichtshof vereint und der Generalauditor vom seligen Pius IX. (Giovanni Maria Mastai Ferretti, 1846-1878) durch ein Motu Proprio vom 12. Juni des Jahres zum Justizminister ernannt. Der Prälat übte dieses Amt jedoch nur wenige Monate aus, dann wurden seine Verpflichtungen wieder auf diejenigen in der Apostolischen Kammer reduziert. Heute unterstützt der Generalauditor mit den übrigen Prälaten der Apostolischen Kammer in der Zeit der Sedisvakanz den Kardinalcamerlengo in der Sorge für die Güter und die zeitlichen Belange der Kirche. Er ist eingebunden in die Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung des Konklave. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuVatikan
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