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„Du sollst nicht töten“

19. April 2018 in Prolife, 3 Lesermeinungen
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„Die neue subtile Taktik ist, dass man alles neu interpretiert: Dann wird dem „Recht des Menschen auf Leben“ einfach die Freiheit des „mein Bauch gehört mir“ entgegengestellt“ - Zur Ethik evangelischer Pro-Life Arbeit. Gastbeitrag von Hartmut Steeb


Stuttgart-Bad Blankenburg (kath.net) kath.net dokumentiert die schriftliche Vorlage eines Vortrags von Hartmut Steeb, dem Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, bei einer Veranstaltung der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) Berlin-Brandenburg.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Mit diesen herrlichen Worten beginnt unser Grundgesetz (GG). Nach der furchtbaren Katastrophe des Dritten Reiches mit seiner menschenverachtenden und die Würde des Menschen zu Tode trampelnden Ideologie und Gewaltherrschaft ist dieser erste Grundsatz eine Wohltat. Natürlich kann man philosophische, naturwissenschaftliche, theologische und juristische Gedanken anstellen und diskutieren, was die Würde ist, was ein Mensch ist, was unantastbar bedeutet, wer mit „aller staatlichen Gewalt“ gemeint ist und was Achten und Schützen durch die staatliche Gewalt bedeutet. Man mag da auch zu heißen Diskussionen kommen und vielleicht sind die Antworten auch nicht immer so leicht, wie wir uns das wünschen. Aber eines ist klar – und das kommt ja durch das Thema des heutigen Abends unmissverständlich rüber: „Du sollst nicht töten“ ist eine zwingend notwendige Folgerung aus der Würde des Menschen. Wenn ich einen Menschen töte, dann brauche ich über andere Grundrechte nicht mehr zu reden: Dann hilft mir Artikel 2 des GG nicht mehr, das ich ein Recht auf körperliche Unversehrtheit habe. Dann ist die Gleichberechtigung kein Thema mehr. Dann ist das hohe Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht mehr zu gewinnen. Und so könnte man durch den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes weiter gehen. Wer tot ist, hat keine Lebenschance mehr auf dieser Welt. Und darum müsste es doch so selbstverständlich sein, dass dieses „Du sollst nicht töten“, umfassend, immer und überall gilt. Und es ist auch eine der klaren Übereinstimmungen, dass ein Übertreten dieses Gebotes die ganze Härte des Rechtsstaates mit dem ultimativen Strafrecht erfahren muss. §§ 210 ff im Strafgesetzbuch sind deshalb dem Vergehen gegen Leib und Leben gewidmet. Man darf keinen anderen Menschen töten. Jeder soll leben können und dürfen. Das ist Übereinstimmung im Rechtsstaat, hat aber seinen Ursprung in der Heiligen Schrift Gottes, in der Bibel. „Du sollst nicht töten“ ist eines der berühmten 10 Gebote. Unser Rechtsstaat, unsere Zivilisation, unsere Grund- und Menschenrechte spiegeln diese biblische Grundüberzeugungen wider. Und darum dürfen wir so sehr für unsere demokratische rechtsstaatliche Verfassung dankbar sein, die auch wesentliches zu unserem derzeitigen Wohlbefinden beigetragen hat, ein Leben in sehr großer Freiheit, im Frieden, in einem hohen Maß an menschlicher Gerechtigkeit und Wohlstand. Diese ersten beiden Sätze des Grundgesetzes sind übrigens in ihrer Substanz nicht veränderbar (Artikel 79, 3 GG). Nie mehr darf die Menschenwürde mit Füßen getreten werden. Und daraus folgen dann die anderen Grundrechte, z.B. den für unser Thema so wichtigen Satz „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit!“ (Artikel 2, 2 GG).

Zwar wird dieser Wertekonsens derzeit von niemanden ernsthaft aufgekündigt, aber die neue subtile Taktik ist, dass man einfach alles neu interpretiert: Dann wird dem „Recht des Menschen auf Leben“ einfach die Freiheit des „mein Bauch gehört mir“ entgegengestellt, die Frage, ob ein gezeugtes Kind ausgetragen wird, als eine eigenständige Entscheidung eines Menschen angesehen – so, als ob ein Nein zum Austragen bzw. ein Ja zur Abtreibung nicht einen anderen Menschen töten würde! Und die „Würde des Menschen“ wird darauf gerichtet, selbst bestimmt leben und sterben zu wollen. Dass wir ca. 100.000 Kinder jährlich (arbeitstäglich 400!!) in unserem Land daran hindern, das Licht der Welt zu erblicken, ist darum der größte Verstoß gegen die Menschlichkeit, ein Skandal und Verstoß gegen die Menschenwürde, an den wir uns nicht gewöhnen dürfen – übrigens weltweit über 50 Millionen, arbeitstäglich 200.000, mehr als alle sonstigen Unglücke dieser Welt zusammen! Wenn man in den politischen Entscheidungsgremien in unserem Land und weltweit sich als erstes darauf konzentrieren würde, dass mehr Gerechtigkeit, Fairness, Wahrheit sich durchsetzen, dann müssten wir klar sehen: Ja, zurecht reden Angela Merkel und Wladimir Putin bald über Syrien, wohl auch über die Ukraine und viele andere Unruhe- und Unglücksherde auf dieser Welt in unserer Zeit. Aber die schlimmste Menschenrechtsverletzung weltweit geschieht unter dem Schein des Rechts, die Tötungen ungeborener Kinder. Diese Tötungsdelikate zu verhindern, diese Zahlen zu verringern, wären wirkliche Gipfeltreffen weltweit uns in unserem Land wert.

Nun sollte ich etwas zur evangelischen Ethik sagen, die sich hoffentlich von der katholischen nicht wirklich unterscheidet. Meine Sicht der Dinge ist: Was einst verfassungsrechtlich formuliert wurde, hat aber viel tiefere Begründungen.

1. Der Mensch ist Gottes Idee – Er ist Würdenträger Gottes

„Gott schuf den Menschen zu seinem Bild“ (1. Mose 1,26). Der Mensch ist Gottes geniale Idee. Mit seiner Erschaffung setzt Gott der Schöpfung die Krone auf. Und er, Gott, hat auch die Idee geboren, wie menschliches Leben am besten gestaltet und gelebt werden kann: Nach der Zeugung 40 Wochen in der behüteten Atmosphäre und höchst persönlichen Betreuung der Mutter, als „Insider“, ganz ohne Störungen von außen, ohne Bedrohungen.

Freilich: Es nicht verwunderlich, dass Menschen, die den Menschen als nur eben so in Dasein geworfen ansehen, als Produkt des Zufalls, als vielleicht leider auch entstehende Frucht aus der sexuellen Gemeinschaft zwischen Mann und Frau, sich auch mit Gottes Maßstäben für unser Leben schwer tun. Wenn der Glaube an Gott, den Vater, den Schöpfer Himmels und der Erden, also auch an den Schöpfer des menschlichen Lebens, fehlt, dann kommt folgerichtig auch eine humane Gesellschaft an ihr Ende. Dann behauptet man im Namen der Humanität ein „Recht auf Abtreibung“. Dann wird darüber diskutiert, ob man Menschen auch zum Sterben (nicht beim Sterben) helfen müsse. Der Theologe Schleiermacher hatte schon recht, wenn er sagte: „Humanität ohne Divinität wird zur Bestialität“. Im Klartext: Wenn unsere Menschlichkeit nicht in der Göttlichkeit begründet ist, gibt es furchtbare Entgleisung. Darum brauchen wir den biblischen Bezug in allen Fragen des menschlichen Miteinanders. Dass der Mensch Gottes geniale Idee ist, ist auch das Gesamtzeugnis der Heiligen Schrift, z.B. Psalm 8 oder Psalm 139, wo ausdrücklich auch die noch nicht geborenen Kinder als Gottes Menschen angesprochen sind.

Damit ist deutlich: Die Würde des Menschen wird nicht von einer Gesellschaft oder vom Staat verliehen. Sie liegt darin, dass der lebendige Gott uns als seine Idee verwirklicht hat. Als Ebenbilder Gottes sind alle Menschen Würdenträger. Die staatliche Gemeinschaft hat nur die Aufgabe, diese Würde zu schützen, zu achten, zu erhalten.

2. Es ist alles nur geschenkt - Gott ist der Herr des Lebens

Auch wenn das „Selbst“ Hochkonjunktur hat und die Menschen in ihrer Selbstüberschätzung auch noch selbst bestimmen wollen, wann ihr Leben zu Ende gehen soll: Keiner hat selbst bestimmt, ob, wann und wo, unter welchen Umständen, in welche Familie, in welche gesellschaftlichen Umstände hinein er geboren wurde. Auch wenn man mahnend sagt „Man kann in der Auswahl seiner Eltern nicht sorgfältig genug sein“ - Auch Vater und Mutter und die Geschwister hat sich niemand selbst ausgesucht. Keiner hat sich seine genetischen Anlagen selbst zusammen gemischt. Keiner hat sich seine Begabungen selbst erarbeitet. Darum dürfen und müssen wir die Selbstbeweihräucherung der Selbstbestimmung und Selbstentfaltung entmythologisieren und das Märchen von der Selbstbestimmung begraben, die anscheinend nötig wäre für ein lebenswertes Leben. Es braucht auch niemand darum zu sorgen, dass er zu lange auf dieser Welt leben würde. Irgendwann kommt der Tod. Darum reden wir vom Unausweichlichen als todsicher. Und wenn es manchem so erscheinen mag, dass Gott einen vergessen hätte zu holen: Es ist noch keiner vergessen worden. Wir müssen und wir dürfen nicht nachhelfen!

3. Gott bestimmt Anfang und Ende

Gottes „Lasst uns Menschen machen“ (1. Mose 1,26) war der Anfang der Menschheit. Und weil sein Wort Kraft hat und gilt und sein Wille geschieht, gilt „Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde. Zum Bilde Gottes schuf er ihn. Und er schuf ihn als Mann und Frau. Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen…“ (1,27) – und nun kommt das allererste Wort, das Gott direkt zu den Menschen spricht – „…Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und machet sie euch untertan…“ (1,28).

Auch wenn der Mensch nicht unsere sondern Gottes Idee ist, auch wenn wir selbst nichts dazu beigetragen haben, dass wir leben: Wir haben einen großartigen Auftrag, nämlich zur Vermehrung der Menschheit beizutragen. Das ist der erste Auftrag Gottes an die Menschen, übrigens ohne Grenzen! Er hätte ja auch sagen können: „Mehret euch bis zu fünf Milliarden und dann lasst es gut sein. Dann beschränkt euch auf jeweils zwei Kinder und wenn es mehr werden sollten, dann schaut, dass ihr auch wieder weniger werdet“, so wie die Deutschen zur Zeit mit ihrer durchschnittlich jetzt vielleicht gerade wieder auf 1,5 steigender Geburtenrate. Manche wollen darin ja schon eine Trendwende sehen. Aber man muss deutlich machen: Eine Trendwende zu mehr gäbe es erst ab 2,0 bzw. 2,1. Wenn die Geburtenrate von 1,3 auf 1,5 steigt bedeutet das nur, dass der Zug auf den Abgrund hin ein wenig langsamer fährt.

Gott hat keine Sorgen vor der Vermehrung. Er liebt die Menschen, jeden einzelnen. Er gönnt jedem das wunderbare Leben. Keiner ist überflüssig. Alle sind von Gott gewollt, bejaht, geliebt. Wir sollten anstelle der Sorge um zu viel Menschen lieber wieder die biblischen Werte ernstnehmen, z.B. „Kinder sind eine Gabe des Herrn“ (Psalm 127,3). Das Große an der Zeugung von Kindern, an der Geburt ist: Wir nehmen dabei teil an dem, was Gottes ist. Gott will, dass Menschen geboren werden und gebraucht uns dazu. Aber doch bestimmen wir nicht über den Beginn des Lebens. Das entscheidet Gott. Lassen wir ihn entscheiden und wenn es soweit ist, lasst uns das Leben lieben, von allem Anfang an.

Gott gibt das Leben und er nimmt es. Gewiss, wir müssen den Todeszeitpunkt bei einem Sterbenden nicht um jeden Preis verlängern, aber wir müssen und wir dürfen ihn auch nicht willentlich verkürzen. Keiner kann seines Lebens Länge noch der Lebenslänge eines anderen etwas zulegen, „auch wenn er noch so darum sorgt“ (Matthäus 6,27). Wir müssen uns keine Sorgen machen wegen eines vielleicht zu langem Leben. Lasst uns aufhören anzufangen zu beurteilen und bewerten, welches Leben sich (noch) lohnt und welches nicht. Wir übernehmen uns dabei. Die Willkür ist dann nicht weit. Darum, vom kleinsten Anfang, der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, bis zum natürlichen Ende gilt die unantastbare Würde, der unumstößliche Lebensschutz. Lebensschutz gibt es nur brutto. Wer ihn am Anfang oder am Ende einschränkt, vergreift sich, überzieht sein Konto, macht sich zum Wert-Geber des Lebens.


Fünf Stichworte aus dem weiten Feld des Lebensrechts, des Lebensschutzes möchte ich heute Abend beleuchten:

1. Ein Blick nach Europa – die Euthanasie in den Niederlanden

Dort gilt seit 2001 das Euthanasiegesetz. Es soll sterbenskranken Menschen die Chance geben, selbstbestimmt mit professioneller Hilfe von Ärzten aus dem Leben zu scheiden.

Nachbarn, die mit ihm Kontakt haben, erleben einen Mann, der zumindest von außen betrachtet keinen resignierten Eindruck macht. Er zeigt soziales Interesse, schaut begeistert Fußball und kümmert sich wie eh und je um seinen Garten.

Dann jedoch kommt die Überraschung. Meijer mag nicht mehr leben. Alle seine Nachbarn und Freunde informiert er, die meisten ungefragt. Der Sterbewunsch des Rentners wird zum öffentlichen Thema, er löst Irritationen und Ratlosigkeit aus.

Meijer geht in die Sprechstunde seines Hausarztes und erklärt ihm, dass er sterben will. Euthanasie heißt das Stichwort, sein Hausarzt soll ihm die tödliche Injektion setzen.

Ärzte in den Niederlanden dürfen aktive Sterbehilfe leisten, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Ein Patient muss sein Verlangen nach Sterbehilfe unbeeinflusst, freiwillig, „wohlüberlegt“ und andauernd zum Ausdruck bringen.
- Der Arzt muss prüfen und bestätigen, dass der fragende Patient unerträglich und andauernd leidet und nicht zu heilen ist.
- Nach einem angemessenen Zeitraum des Gesprächs darf der Arzt dann aktive Sterbehilfe leisten, wenn er sich zuvor mit einem Kollegen berät, der schriftlich Stellung nimmt.
Die Ärzte lehnen ab.

Aber der Rentner ist nicht damit einverstanden: Der Rentner hat bereits alles für seinen Tod in die Wege geleitet.

Er hat den Tag der Euthanasie geplant und den Termin für seine Beerdigung festgelegt. Er hat seine Kinder und Angehörige in Amerika informiert. Ihre Flüge sind gebucht, sie sollen dabei sein, wenn er stirbt. Alles ist formal geklärt, alles geregelt, das kann niemand mehr rückgängig machen, sagt er.

Und dann passiert etwas Bemerkenswertes. Die Ärzte korrigieren ihre Meinung und geben jetzt doch grünes Licht für die Euthanasie. Warum? Weil der Druck zu groß ist?

Nach dem Tod des Patienten ist der Arzt verpflichtet, den Fall einer Kommission zu melden, die aus einem Mediziner, einem Juristen und einem Ethiker besteht. Sie prüft dann die Rechtmäßigkeit.

Rentner Meijer ist inzwischen tot. Der Hausarzt hat seine Aufgabe mit einer Spritze erledigt, ordentlich und gesetzeskonform. Und wenn bei der Überprüfung festgestellt würde, dass das doch nicht der gemeinte Fall war? O, schade, Missbrauch. Aber der Patient ist tot.

2. Der frühe Tod – die Rasterfahndung per Bluttest

Wir haben gerade am Samstag vom Bundesverband Lebensrecht eine Fachtagung in Trier durchgeführt. In Trier deshalb, weil dort die von den beiden großen Kirchen durchgeführte „Woche für das Leben“ eröffnet wurde. Wir freuen uns darüber, wenn auch die Kirchen dann und wann das Lebensschutzthema behandeln. Aber wir wollen bewusst tiefer schürfen. Darum haben wir uns u.a. auch mit den vorgeburtlichen Untersuchungen beschäftigt, die eben zu einem erheblichen Teil einer Rasterfahndung nach Behinderten entsprechen. Und hier werden immer wieder neue und noch raffiniertere Methoden gefunden. So gibt es intensive Bestrebungen, dass der Praenatest von den Krankenkassen finanziert werden soll. Es geht um einen Bluttest, der darauf angelegt ist festzustellen, ob ein Embryo die sogenannte Trisomie 21 hat, besser bekannt als Down-Syndrom. Das soll nun eine Standardleistung werden. Und die Pharmaindustrie kämpft um die Krankenkassenfinanzierung. Während bisher aufwändige Fruchtwasseruntersuchungen nötig waren, um das festzustellen, könnten es jetzt einfach Bluttests werden. Weniger Eingriff gleiches Ergebnis, ist das nicht gut?

Das wird zur Folge haben, dass wir bald eine flächendeckende Rasterfahndung im vorgeburtlichen Bereich haben werden. Schon jetzt werden bei einer Diagnose ca. 90% oder mehr abgetrieben. Ob die Diagnose richtig war oder nicht spielt am Ende dann übrigens nicht einmal eine Rolle. Untersuchungen dazu bleiben aus.

3. Das Maß, das Ausmaß der Abtreibungen

2016 zeigte die Abtreibungsstatistik für Deutschland endlich wieder einmal einen Wert unter 100.000 an. Ein Grund zum Freuen? Nein, weil wir 2017 schon wieder wesentlich drüber gelandet sind, über 100.000 Kinder, die mit Gewalt daran gehindert werden, das Licht der Welt lebend zu erblicken.

Natürlich wäre es zu begrüßen, wenn es tatsächlich weniger Abtreibungen gebe, weil jedes menschliche Leben ein Gewinn ist. Aber man muss den Wahrheitsgehalt der Statistik kräftig anzweifeln, weil es entgegen sonst üblicher Statistiken keine Plausibilitätsprüfung gibt. Man verzichtet z.B. auf einen im Grund einfachen leicht möglichen Vergleich, ob denn die Zahl der von Krankenkassen abgerechneten Abtreibungen und von den Sozialkassen bezahlten zum gleichen Ergebnis kommt. Auch gibt es keine vollständige Erfassung, weil den Ärzten und Abtreibungskliniken keine Bestrafung droht, wenn nicht oder nicht vollständig gemeldet wird. Gerade jene aber, die das Geschäft der Abtreibung besorgen, sind daran interessiert, eine Verminderung der Zahlen zu veröffentlichen, damit die Gesellschaft meint, man sei auf gutem Weg. Aber selbst wenn die Zahl stimmen würde: 100.000 Tötungen im Mutterleib ist die schlimmste Menschenrechtsverletzung. Die Zahl der im Mutterleib Getöteten mit weltweit über 50 Millionen jährlich ist mehr als doppelt so hoch wie die Zahl der Hungertoten, der aus Armut Sterbenden, der an Epidemien Sterbenden, der Aids-Toten, der Unfalltoten, der Toten durch Terroranschläge und Naturkatastrophen, alle zusammen genommen! Ja, ich weiß, es ist political inkorrekt Tote gegen Tote aufzurechnen. Aber müsste nicht doch auch die Quantität verhinderbarer Todesfälle die Quantität und Qualität unserer Anstrengungen bestimmen?

Wenn es so viel Tote im Straßenverkehr gäbe, würde man eiligst Gipfelkonferenzen einberufen und überlegen, was man zur Verminderung beitragen könnte. Aber im Falle der vorgeburtlichen Tötungen im jährlichen Ausmaß von einer Großstadtbevölkerung will offenbar niemand die Friedhofsruhe beenden. 100.000 Menschen jährlich in Deutschland. Jede Woche wird so ein Dorf in Deutschland ausgemerzt. In Berlin, so erhielt ich gerade heute Morgen die Nachricht, sind im letzten Jahr fast 5% mehr Abtreibungen durchgeführt worden als im Jahr vorher. Den etwas über 40.000 Geburten stehen fast 10.000 Abtreibungen gegenüber. Warum gehen wir nicht auf die Straßen und erklären diese menschen- und kinder- und frauenfeindliche Praxis der Kindertötungen als nicht weiter hinnehmbar?

4. Ein Recht auf Abtreibung?

Das Europaparlament verfasst immer wieder Resolutionen, jetzt gerade am 1. März wieder einmal zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union. Da wird ständig viel produziert. Vor 3 Jahren hat das Parlament den sogenannten „Tarabella-Bericht“ mit großer Mehrheit angenommen. Da redet man etwas verklausuliert von den „sexuellen und reproduktiven Rechten“ der Frau, die genau das beinhaltet; so auch jetzt wieder am 1. März. Einflussreiche Gruppen, versuchen, dafür ständig auf EU und UNO-Ebene das Mantra-mäßig zu wiederholen. Und es gelingt – hoffentlich nur deshalb, weil viele die Terminologie nicht durchschauen.

Nicht die Würde des Menschen, auch schon des ungeborenen, und sein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, wird mit aller Macht und Kraft durchgesetzt sondern das Recht des Stärkeren gegenüber den Schwächeren. Eine Diktatur des Geborenen gegenüber den noch nicht Geborenen soll gnadenlos durchgesetzt werden. Falls das menschliche Leben überhaupt als wünschenswert betrachtet wird, gibt es dann nicht mehr die „Gnade der späten Geburt“ sondern die „Gnade der frühen Geburt“. Wer zuerst da ist darf Leben, obwohl er dafür nichts getan hat. Wer zu spät kommt, hat das Nachsehen. Was manche Politiker – aber leider auch viele kirchlichen Vertreter - seit einigen Jahrzehnten wie ein Mantra in Lebensschutzfragen herumtragen „Man kann das Leben des Ungeborenen nicht gegen die Mutter schützen“ wird jetzt vollends – eigentlich logisch, mit tödlicher Logik, leicht verändert in die Position eines absoluten Herrschaftsrechts gebracht: Nicht, wie früher die Väter sagten: „So lange du deine Füße unter meinen Tisch stellst, hast du dies und das zu beachten“; sondern: „So lange du dich noch in meinem Bauch aufhältst, habe ich das Recht über dein Leben und deinen Tod zu entscheiden.“

5. Am Tag danach? Die sogenannte „Nachverhütung“

Die Schwangerschaftsverhütung ist ja mit der Einführung der Pille in den 60er Jahren zu einem Volkssport geworden. Wie kann man sexuelle Gemeinschaft haben ohne die selbstverständlich damit verbundenen möglichen Früchte, nämlich Kinder, verhindern? Ich erlaube mir zu sagen: Wer Geschlechtliche Gemeinschaft will ohne im Grundsatz für die Frucht dieser geschlechtlichen Gemeinschaft empfänglich zu sein, der gleich einem Menschen der einen Apfelbaum nur wegen seiner Blüten pflanzt aber die Früchte vergammeln lässt.

Und auch weil es sonst kaum einer sagt oder schreibt: Die regelmäßige Einnahme der Pille als Hauptmethode der Schwangerschaftsverhütung ist gesundheitlich nicht unbedenklich und für viele sehr anstrengend! Was denn, wenn es dann trotzdem zum ungeplanten Geschlechtsverkehr kommt? Man hat die „Pille danach“ erfunden und nennt sie einfach ein Mittel der Nachverhütung. Inzwischen gibt es keine Verschreibungspflicht für die sogenannte „Pille danach“ mehr. Frauenverbände feiern dies als Fortschritt. Pro Familia und andere als längst überfällig.

Ich denke, es ist ein weiterer Baustein einer gesellschaftlichen Entwicklung, in der unter der Flagge der Freiheit, Unfreiheit, Verantwortungslosigkeit, Leichtsinn, Erpressung, Gesundheitsgefährdung für Einzelne und die ganze Volksgesundheit (ist der Begriff noch erlaubt?) kräftig zunehmen. Warum? Schon früher wurden trotz Verschreibungspflicht in Deutschland jährlich knapp 400.000 „Pillen danach“ (manche nennen sie auch „Notfallpille“) ausgegeben. Nach der Auflösung der Verschreibungspflicht schnellte die Zahl empor und liegt jetzt über 700.000, ca. 60.000 monatlich. Die Pharmaindustrie freut sich über den Umsatz. Schon die normale „Antibabypille“ hat viele Nebenwirkungen, die möglichst weitgehend tabuisiert werden. Die Gynäkologen sprechen davon, dass die Pille danach, ein Hormonpräparat, eine 15fache Wirkung hat. Wenn solche Nebenwirkungen nicht wenigstens zur Verschreibungspflicht führen, könnte man die Verschreibungspflicht für Hunderte anderer Pillen auch aufheben. Die unkontrollierte Einnahme ist sehr gefährlich für die Gesundheit, bei einer zu hohen Dosis kann sie sogar tödlich wirken. Das Präparat hat selbstverständlich auch das Potential für Abtreibungen, auch wenn das viele abstreiten. Aber der Präsident des Kongresses der Frauenheilkundetagung 2015, Werner Harlfinger, hat geäußert: „Wir Frauenärzte sind in großer Sorge, dass die Zahl der ungewollten Schwangerschaften und die Zahl der Abtreibungen steigt“ und auch er hat die abtreibende Wirkung nicht ausgeschlossen. Klar, wenn das Medikament den Eisprung verhindert und die Bewegungsfähigkeit der Spermien beeinträchtigt, dann hat es auch das Potential und die Absicht, die Einnistung eines befruchteten Eies in die Gebärmutter zu verhindern. Freilich, man redet üblicherweise erst nach der Einnistung von einer Schwangerschaft. Aber bei einer künstlichen Befruchtung steht genau dieses befruchtete Ei auch schon vor der Einnistung mit völligem Recht unter dem Strafrechtsschutz des Embryonenschutzgesetzes.

Man muss kein Prophet sein: Neben den unmittelbaren Gesundheitsgefahren wird die massenweise Einnahme des Präparates die Gebärunfähigkeit weiter erhöhen und – wie schon die Antibabypille durch die Ausscheidungen auch die Zeugungsfähigkeit der Männer weiter beeinträchtigen. Sie wird die Leichtsinnigkeit sexueller Begegnungen noch weiter erhöhen. Sie wird – und das ist mir auch ganz wichtig – die Mädchen und Frauen noch erpressbarer machen, sowohl zum Geschlechtsverkehr selbst, als auch zum ungeschützten. Auch die Geschlechtskrankheiten werden weiter zunehmen, bis hin zu Aids. Es gibt nicht ein einziges sachliches Argument für die Freigabe außer jenen, die ein freies Sexualleben wollen, das möglichst nicht zu Kinder führen soll und dem unbändigen Gewinnstreben der Pharmaindustrie.

Warum ist es in den linken Kreisen so still, die sonst gerne gegen die Pharmaindustrie aufstehen? Warum ist es in den Kirchen so still, wenn es um diesen Moloch geht und um die Gesundheit unserer Mädchen und Kinder? Warum klatschen die Frauenverbände Beifall, wenn die Gefährdung von Mädchen und Frauen zunimmt?

Diese Entwicklung wurde ja vor vier Jahren geschickt eingeleitet. Ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern an dem zum Skandal erhobenen Zustand, dass die Katholische Kirche selbst vergewaltigten Frauen die Pille danach nicht geben will. Ich kann das gerne bei Interesse später noch erzählen, wie hier die Katholische Kirche an die Wand gespielt und ein bis dahin streitbarer Kardinal Joachim Meisner eingeknickt ist – eigentlich muss man sagen, eingeknickt wurde. Haben Sie übrigens jemals davon gehört, was aus dem Vergewaltiger geworden ist? Das hätte doch den Rechtsstaat interessieren müssen.

Fünf Stichworte!

Die Verhältnisse ändern sich diesbezüglich in atemberaubender Geschwindigkeit. Und ich betone das deshalb, um aufzuzeigen, wie wichtig es ist, dass wir täglich auf der Hut bleiben. Es gibt kräftige Kräfte in unserer Gesellschaft, die alles dran setzen, diese Gesellschaft zu transformieren.

Diese Menschen wollen weg von einer am biblischen Menschenbild und christlichen Werten orientierten hin zu einer an menschlicher Selbstbestimmung und souveräner Autonomie orientierter Gesellschaft. Der frühere Verfassungsrichter Böckenförde wird ja oft mit dem Wort zitiert – es stammt zwar nicht von ihm aber er hat es hoffähig gemacht – dass die staatliche Gemeinschaft von Werten lebt, die sie sich selbst nicht geben kann. Davon ist auch unsere Gesellschaft und unsere Rechtssetzung, auch unser Grundgesetz, geprägt. Wenn wir diese biblischen Werte nicht mehr wollen „in der Verantwortung vor Gott und den Menschen“, dann müsste ja mal gesagt werden, woher wir dann unsere Werte nehmen und welche? Kann das „Selbst“ der Maßstab sein? Wie können dann Schwächere gegenüber Stärkeren geschützt werden? Ich fordere gerne auf zu einem weltweiten Wertewettbewerb. Gibt es bessere Werte als die christlich-biblische Werteordnung zu einem guten und geordneten Zusammenleben der Menschen?

Ich will Ihnen neben diesen Schlaglichtern noch drei Gedankengänge zumuten.

1. Beratung als Voraussetzung zum erlaubten Töten?

Die Todesstrafe ist in unserem Rechtsstaat nach dem Grundgesetz zwar abgeschafft, aber im privatisierten Rahmen wird sie an Ungeborenen 100.000 Mal jedes Jahr in unserem Land praktiziert. Und kein Staatsanwalt kümmert sich darum und keine Kirchenglocken läuten zum Begräbnis. Ja, wir verabscheuen zwar zu Recht die „Geldwäsche“, aber wir haben uns an die „Rechtswäsche“ gewöhnt. Man lässt sich beraten und, gleichgültig wie der Rat auch immer ausfällt - danach darf man straflos ein Kind töten.

Stellen Sie sich nur einen Augenblick vor, eine solche „Rechtswäsche“ gäbe es in einem anderen Rechtsgebiet. Als Autofahrer würde ich gerne einmal im Jahr zu einer Verkehrsberatung gehen und dürfte anschließend fahren wie ich will. Ich habe mich ja beraten lassen. Oder im Bereich der Erstellung von Bauten, im Umweltschutz, bei der Steuererklärung, beim Diebstahl? Wir würden dies zu Recht als baren Unsinn empfinden, wenn eine rechtswidrige Tat aufgrund einer vorausgehenden Beratung nicht mehr strafbewehrt wäre! Aber wenn es um das Leben von Menschen geht, lassen wir das einfach zu. Und die Festlegung des Bundesverfassungsgerichts, dass eine solche Regelung höchstenfalls hingenommen werden könnte, wenn dadurch nachweislich eine signifikante Verminderung von Abtreibungen gelingen könnte, wird nicht beachtet, nicht überprüft, einfach totgeschwiegen. Das darf doch nicht länger sein!

Wir müssen unterscheiden zwischen Demokratie und Rechtsstaat. Demokratie meint ja nur die Herrschaft des Volkes. Es ist ja das große Dilemma deutscher Geschichte, dass die Nationalsozialisten 1933 durch eine demokratische Wahl an die Macht gekommen sind. In der Demokratie können dann theoretisch auch 51% beschließen, dass sie 49% eliminieren. Aber wir sind ein demokratischer Rechtsstaat. Der Rechtsstaat gibt den Rahmen für eine funktionierende humane Demokratie, für die Einhaltung der Menschenrechte.

Ein Rechtsstaat darf nicht hinnehmen, dass Töten im Privaten unter Menschen abgemacht wird und ohne öffentliche Aufmerksamkeit geschieht. Auch ungeborene Kinder sind Rechtsträger und Menschen, denen die Menschenwürde nicht abgesprochen werden darf. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, dass sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch – zu Recht – das Erbrecht besitzen. Wenn also während der Schwangerschaft der Vater stirbt, dann ist das ungeborene Kinder genauso am Erbe zu beteiligen, wie die bereits geborenen und natürlich wie die Mutter.

Was sagen wir denn, wenn eine Mutter ein Kind abtreibt, weil sie ihr Erbe des Mannes nicht mit ihrem Kind teilen will? – Wir sagen natürlich nichts, weil wir es nie erfahren, weil alles privat entschieden wird. Wir müssen deutlich machen: Wenn unsere Gesellschaft entgegen aller Vernunft und Rechtssetzung und gegen Gottes Gebot unbedingt Kinder töten will – dann muss das mindestens in einem ordentlichen Rechtsverfahren geschehen. Es müsste also ein fairer Prozess stattfinden, wo meinetwegen die Mutter oder der Vater beantragt, dass das Kind im Mutterleib getötet werden darf. Vater oder Mutter müssten freilich auch die gegenteilige Position einnehmen dürfen. Und wenn dies nicht geschieht müsste von Amts wegen ein Vormund für das im Mutterleib lebende Kind bestellt werden, das für dessen Recht streitet – im Falle des Erbrechts ist es so; wieviel mehr sollte es beim Recht auf Leben sein! Wenn dann ein Gericht zur Auffassung gelangt, dass dieses Kind zu beseitigen der richtige Weg zur Konfliktlösung sei, dann würde das geschehen können. Ich weiß: Juristen und Richter erschaudern über diesem Gedanken. Aber dann würde endlich die unheimliche Heimlichkeit genommen. Unrecht muss ans Licht gebracht werden! Dann würden Menschen bei ihren Verantwortungen gepackt werden können. Heute oder eines Tages von unseren Nachkommen, so wie wir immer das Unrecht der anderen viel besser erkennen als das eigene und wie wir heute ja auch das Unrecht in der Geschichte offenbar viel besser beurteilen können als das heutige Unrecht, das wir selbst tun oder zulassen. Wird aber das deutsche Volk vorher ausgestorben sein – wir tun ja viel dafür, dass das geschieht und nichts sinnvolles dagegen – dann könnten wenigstens die anderen Völker nachträglich über uns zu Gericht sitzen und vielleicht aus der Geschichte des Untergangs des Deutschen Volkes lernen.

Ich erinnere daran, dass wir – lang, lang ist es her – einen Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg hatten, Hans Filbinger, der schließlich sein Amt abgeben musste, weil er in der Zeit des Dritten Reiches als Marinerichter tätig war und wohl auch an Todesurteilen beteiligt, die man später als nicht hinnehmbar bezeichnet hat. Ohne über den damaligen Sachverhalt zu urteilen: Gerade ein solcher Vorgang zeigt, dass es nötig werden kann und nötig werden wird, Menschen konkret in Verantwortung für ihr Tun zu nehmen.

Darum halte ich das jetzige Beratungssystem, an dem sich leider auch unsere Kirche und unsere Diakonie beteiligen, als den völlig falschen Weg. Unter der gut gemeinten Absicht, Frauen in Konfliktlagen zu helfen, sind wir dadurch mit beteiligt an der Etablierung eines Unrechtssystems, das viel dazu beigetragen hat, dass Menschen heute nicht mehr wissen und glauben sich leisten zu dürfen, es nicht mehr wissen zu müssen, dass bei jeder Abtreibung ein Mensch getötet wird. Wie kann man denn eine Tötungserlaubnis geben bzw. die Zusicherung, nach einer Beratung dann eben dem Strafrecht entnommen zu sein?

2. Es gibt kein Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Gott ist der Herr des Lebens. Es ist höchste Zeit, dass wir das Märchen überzogener Selbstbestimmung des Menschen entmythologisieren. Ich wiederhole mich, weil es mir so wichtig ist: Keiner von uns hat sich selbst dazu entschlossen zu leben. An unserer eigenen Entstehung war keiner mit eigener Willensbildung beteiligt. Und das ist gut so! Darum ist es aber doch nur folgerichtig, dass es auch keinen selbstbestimmten Tod gibt. Wir sterben, wenn uns der lebendige Gott das Leben, das er uns geschenkt hat, wieder aus der Hand nimmt. Darum müssen wir ohne Wenn und Aber beim Nein bleiben dazu, dass Menschen selbst über ihr Lebensende bestimmen wollen. Darum muss es beim Nein bleiben zur Tötung, auch wenn sie sich unter dem scheinbar barmherzigen Begriff der Sterbehilfe tummelt.

Es gibt in Deutschland jährlich ca. 10.000 Selbsttötungen, aber ca. 100.000 Selbsttötungsversuche. Also: nur 10% „gelingen“.

Wir haben in den letzten Jahrhunderten gelernt, dass es gegenüber den Angehörigen und Nachverfahren nicht fair ist, wenn man jemand, der sich selbst das Leben genommen hat, noch nachträglich ächtet. Denn den Selbstmörder selbst kann es ja nicht mehr treffen. Darum wissen wir heute: Die Angehörigen sind ohnehin sehr verletzt, sehr angegriffen. Wir nehmen sie in unsere Mitte und distanzieren uns nicht von ihnen. Das ist richtig und das ist gut so – es gibt ja auch viele gute Fortschritte im Miteinander. Nicht alles ist schlecht und früher war auch längst nicht alles besser.

Und es deshalb auch längst klar: Mord und Totschlag ist eine Straftat. Aber Selbsttötung ist keine. Klar! Wenn die Selbsttötung gelingt, ist niemand mehr da, den man bestrafen könnte. Wenn sie nicht gelingt – dann sind sich alle einig, dass das kein Fall für den Staatsanwalt und den Richter ist sondern für den Arzt, den Psychiater, den Therapeuten, den Seelsorger. Und es war bis vor einigen Jahren auch klar: Wer sich selbst das Leben nehmen will, braucht unsere Hilfe. Die meisten Menschen, die das tun wollen, sind krank, sie sind depressiv, ihnen fehlt die Lebensperspektive. Man ermutigt einen anderen nicht, sich das Leben zu nehmen. Man kauft dem, der sich aufhängen will, nicht den Strick. Man fährt den, der sich vor den Zug werfen will, nicht zum Bahngleis. Man begleitet nicht jenen, der vom Turm springen will, auch noch dorthin. Es gab bisher so etwas wie das Gesetz Israels „So etwas tut man nicht in Israel“, ein christliches Sittengesetz. Wir helfen zum Leben; wir befördern nicht ins Sterben. Aber nun hat sich um uns herum die Landschaft verändert. In den Beneluxstaaten ist die Euthanasie wieder eingeführt. In der Schweiz gibt es legale Organisationen, die Menschen in den Tod befördern. Und nun kam das in Deutschland auch auf. Der § 217 wurde neu gefasst. Er war seit einigen Jahren leer, weil die Sondervorschrift über Kindestötungen nicht ehelicher Kinder weggefallen war. Jetzt geht es um die „Geschäftliche Förderung der Selbsttötung“, die künftig eine Straftat ist. Das ist gut so, weil sich inzwischen im „Dienstleistungssektor“ eine Disziplin eingenistet hat, die anderen helfen will, dass sie sterben können. Ich bin dankbar, dass klar ist: Wer das künftig organisiert und geschäftsmäßig tut, wird bestraft. Das ist auch gut so.

Aber ich bin nicht damit zufrieden: Denn man hat den Entwurf der Bundestagsabgeordneten Sensburg, Dörflinger, Hüppe und anderer nicht angenommen, die nun – weil man schon mal verbieten muss – jetzt gerne die Beihilfe allen und jedem verboten hätten. Man getraut sich nicht, hier in die Familien und Pflegeheime hinein zu regieren und will deshalb, dass nahe Angehörige nicht vom Straftatbestand erfasst werden sollen. Es gab auch noch andere Entwürfe, die den Ärzten die Beihilfe ausdrücklich gestattet hätten. Davon ist man abgekommen. Aber mache meinen Ja, es wäre besser: Wenn schon, dann sollen das die Ärzte machen, weil sie es dann wenigstens richtig geschieht, perfekt erledigt wird.

Erinnern Sie sich an die Diskussionen um die Abtreibungen? Wenn schon, dann wenigstens medizinisch einwandfrei. Wenn schon, dann wenigstens nicht in Hinterzimmern, bei Pfuschern. Und was ist daraus geworden? Eine Abtreibungsindustrie macht Ihre Geschäfte. Der wohl bekannteste Abtreibungsarzt Stapf in München hat sich längst eine Goldene Nase verdient.

Auch hier muss man eben nicht Prophet sein, genau dasselbe wird sich auch hier ereignen. Das Rechtsbewusstsein „So was tut man nicht, wird schwinden“. Warum soll den einen was erlaubt sein, was den anderen verboten ist? Und die nachhaltigen Gesundheitsschäden bei unprofessioneller Tötung sind natürlich noch weniger Argument als bei Abtreibungen, weil der Tod immer tödlich endet.

Und darum müssen wir auch Nein sagen zur Beihilfe zur Selbsttötung, nicht nur wenn sie gewerblich geschieht, nicht nur, wenn sie organisiert geschieht. Die häufigste Gewaltform ist – nach allen Schätzungen – die häusliche Gewalt. Fachleute gehen z.B. davon aus, dass 7 % alter Menschen Gewaltakte aus dem häuslichen Umfeld erleben. Dass man angesichts dessen meint, gerade im Falle von Beihilfe zur Selbsttötung den privaten Bereich aus der Strafandrohung außen vorhalten zu sollen, ist meines Erachtens viel zu kurzsichtig und wird leider zu einer wirklichen neuen Menschenrechtskatastrophe am Lebensende führen. Zumal jetzt noch die ganze Demografiekatastrophe (ich erlaube mir zu sagen, dass das Gerede vom demografischen Wandel eine Nebelkerze ist, die eine Katastrophe als Chance umdeuten will) dazu kommt. Und wenn sich im Pflegeheim der eine und andere euthanasieren lässt, dann wird der Druck auf die Alten, Kranken, Pflegebedürftigen, die ohnehin kein langes Leben mehr vor sich haben, gewaltig steigen. Und wer sorgt dann noch dafür, dass ein Ausscheiden aus diesem Leben freiwillig geschieht? Welcher Arzt wird bei der Feststellung des Todes bei einem alten und kranken Menschen noch den Staatsanwalt rufen, wenn er Verdacht schöpft?

Der weiteren Privatisierung von Tötungshandlungen müssen wir entgegen wirken.

In einer rechtsstaatlichen Gesellschaft müssen die Ausnahmen von der Strafbewehrung bei Tötungsdelikten entfallen. Nur im Falle der Notwehr, kann und muss die staatliche Gemeinschaft von der Bestrafung absehen.

3. Bildungsoffensive für das Leben

Wir haben eine neue heiße Diskussion und da und dort neue Bildungspläne in den Schulen. Da sollen zwar Fragen der sogenannten sexuellen Vielfalt erörtert werden. Aber es fehlt seit Jahrzehnten an der Vermittlung der verfassungsgemäßen Grundlagen. Querschnittsaufgabe müsste sein, darüber zu reden und zu lehren, dass die „Die Würde des Menschen … unantastbar“ ist, wie es die Väter und Mütter des Grundgesetzes nach der Katastrophe des 3. Reiches mit seiner Menschenverachtung und Menschenvernichtung formuliert (Artikel 1 des Grundgesetzes). Und sie haben dazu gesetzt: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt…..Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit…“ (Artikel 1 und 2). Und das ist wirklich gut so!

Weil die Würde des Menschen in den zurückliegenden 12 Jahren mit Füßen getreten worden war, wollte man diesem Grundsatz ein solches Gewicht geben (Ich empfehle übrigens gerne die Lektüre des Grundgesetzes, das frei nach Martin Luther wie bei den apokryphischen Schriften zwar „der Heiligen Schrift nicht gleich zu achten, aber doch nützlich zu lesen“ ist. Mindestens die ersten 19 Artikel der Grundrechte sind Pflichtlektüre!). Man hat darum den Artikel 1 mit seiner Würde-Bestimmung als unabänderlich erklärt.

Das war nicht wirklich neu, musste aber neu auf den Leuchter gestellt werden. Immerhin hat schon das Preußische Landrecht 1794 festgelegt: „§ 10: Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern schon von der Zeit ihrer Empfängnis.“ „§ 11: Wer für schon geborene Kinder zu sorgen schuldig ist, der hat gleiche Pflichten in Ansehung der noch im Mutterleibe befindlichen.“ Ich möchte, dass wir in unserer Bildungseuphorie wenigstens wieder soweit kämen wie unsere Vorfahren 1794 schon waren! Und von daher ist es natürlich in sich nur logisch, dass nach § 1923 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, das am 1. Januar 1900 in Kraft trat, auch schon ein ungeborenes Kind die Erbfähigkeit besitzt!

Die Möglichkeit künstlicher Befruchtungen machte es nötig, der Frage nachzugehen, ab wann ein Mensch ein Mensch ist. Das 1990 in einer Sternstunde des Deutschen Bundestags verabschiedete Embryonenschutzgesetz hält fest, dass menschliches Leben ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle strafrechtlichen Schutz genießt.

Bei der natürlichen Empfängnis ist es klar, dass nach der Zeugung eines Kindes – im besten Sinne des Wortes gemeint – nichts mehr aufzuhalten ist. Zur Abtreibung und zur sogenannten „Pille danach“ habe ich vieles gesagt: Das Reden von einer „Nachverhütung“ ist nichts anderes als eine Vernebelung der Tatsachen.

Das alles wäre einer wirklichen Bildungsoffensive wert. Und dann müssten auch endlich in den Schulen die Werte Ehe und Familie, die unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen, gelehrt und gelernt werden. Daran mangelt es seit langem.

Ich schließe hier ab mit der Anmerkung: Von dem, was bei uns Lebensrechts-bewegung oder wie ich lieber sage, Lebensschutz-Bewegung, genannt wird, spricht man International von der ProLife-Bewegung. Ihr steht die ProChoice-Bewegung gegenüber, zu der dann die internationalen Organisationen von ProFamilia u.ä. gehören. Da steht: Leben gegen Wahlfreiheit? Das ist schon eine echt seltsame Alternative! Dem kann man doch einfach nur entgegen halten: Wähle das Leben! Stehe bedingungslos zum Leben! Denn was nützt mir denn die Wahlfreiheit, wenn ich gar nicht lebe?

Darum gilt es jetzt endlich – Schluss mit Stillhalten! „Zeit zum Aufstehen“!

Wir müssen uns einmischen

„Der demokratische Rechtsstaat lebt von Voraussetzungen, die er nicht selbst schaffen kann.“ Darum gilt „Gebt der Demokratie, was der Demokratie gehört“ und „Suchet der Stadt Bestes und betet für sie“. Die Zeiten politischer Abstinenz muss vorbei sein, weil wir (noch) in einem freien demokratischen Rechtsstaat leben, der ganz von unserer Mitgestaltung lebt oder ohne unsere Mitgestaltung durch unzählige so genannte Reformen weiter deformiert wird. Dazu muss gehören:

5 Finger – 5 F

- Feigheit überwinden, den Mund auftun im persönlichen Umkreis, bei Veranstaltungen, im Gespräch mit politisch Verantwortlichen.

- Faulheit besiegen, zum Schreibzeug oder zur Tastatur greifen: Leserbriefe, Rundfunk und Fernsehen, Politiker. 5% Regel von Frau Noelle-Neumann „Wenn 3-5 % einer Bevölkerung gemeinsam eins sind was sie wollen und entschlossen, dies umzusetzen, können sie die öffentliche Meinung bestimmen!“

- Freiheit einsetzen, sich mit Vernunft engagieren: In den Lebensrechtgruppen, in den Parteien und auch in den Gemeinden für politische Arbeit werben.

- Formulieren – auf Worte achten und sie dann auch in Frage stellen, wie z. B. Schwangerschaftsunterbrechung, Konfliktschwangerschaft, werdende Kinder, Homo-Ehe, Sterbehilfe usw.

- Fürbitte üben. Das ist die wichtigste Tätigkeit, für die Politiker zu beten und das ist die Basistätigkeit, die auch jeder kann!


Und ich schließe mit einem Grund, weshalb ich die Resignation nicht akzeptieren kann: Wahrheit lässt sich nicht durch Mehrheit entscheiden und nicht auf Dauer unterbinden. Viele Große in der Geschichte haben zu ihren Lebzeiten nicht die Mehrheit auf ihrer Seite gehabt: Dietrich Bonhoeffer, Martin Luther usw.

Wollen wir lieber der Mehrheit oder der Wahrheit verpflichtet sein? Wir brauchen darum einen langen Atem. Es lohnt sich!

Die großen Herausforderungen unserer Zeit auf der einen Seite. Der Glaube an Jesus Christus gibt uns die Hoffnung und die Zuversicht in dieser Zeit nicht nur zu überleben, sondern ein kraftvolles Zeugnis zu sein, als Licht in der Welt, als Salz der Erde, als Stadt auf dem Berge, die anderen heimleuchtet, heim ins Vaterhaus Gottes. Dazu segne Sie der Herr!

EWTN Reporter - Marsch für das Leben 2014 - Rede Hartmut Steeb


Foto oben: Hartmut Steeb (c) Rudolf Gehrig


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Lesermeinungen

 Kleine Maus 20. April 2018 
 

Danke, Herr Steeb, für diesen Artikel.

Was Luther und die Tötung behinderter Kinder betrifft, so es leider wahr, dass damals völlig abwegige Ansichten üblich waren, z.B. das vielleicht missgebildete oder geistig behinderte Menschen "dämonisch" sein könnten und Luther ist da leider auch keine Ausnahme gewesen und solcher Unsinn hat sich leider auch lange gehalten und hält sich vereinzelt z.B. in Afrika immer noch. Das einzige Mittel dagegen ist Aufklärung und Bildung.


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  19. April 2018 
 

Nun, den Luther würde in in so einem Zusammenhang besser

nicht erwähnen, denn der ist für die Tötung neugeborener, behinderter Kinder eingetreten, was erst vor kurzem ein ev. Theologieprofessor in einem Vortrag erwähnt hat. Die Tötung behinderter Kinder war lt.seiner Aussage noch bis ins 18. Jahrhundert üblich.
Ab Minute 46:
http://worthaus.org/worthausmedien/boese-von-jugend-auf-das-christliche-menschenbild-des-kindes-7-4-1/


3
 
 Christophorus. 19. April 2018 

Mein Bauch gehört mir ? Mein Bauch gehört Dir !

Wenn Sie ein Freund anruft und Ihnen am Telefon sagt - ich bring jetzt meine Frau um die blöde Kuh - Sagen Sie dann - ja das ist Deine Entscheidung und Du wirst Dir das schon gut überlegt haben ?
NEIN! Sie werden sagen: Bist Du wahnsinnig Du kannst doch nicht einen Menschen ermorden ! Und wahrscheinlich werden Sie aufspringen und zu Ihrem Freund hinfahren wenn Sie ihn nicht am Telefon von seinem Vorhaben abbringen können - um eben einen Mord zu verhindern. Diese Einstellung wünsche ich mir für unsere Gesellschaft daß wir den Wert des Lebens nicht nur bei Tieren sondern auch und erst recht bei Menschen wieder schätzen lernen. Daß es uns nicht egal ist wenn klammheimlich an jedem Arbeitstag ca. 400 unschuldige Menschen getötet werden. Es muß doch möglich sein in einem wohlhabenden Land werdende Familien so zu unterstützen daß keiner mehr aus Not glaubt einen Menschen töten zu müssen.
Mutter Teresa sagte daß sie Abtreibung mit Adoption bekämpft - das sollte man etablieren!


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