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| ![]() Warum der kirchliche Touch beim mutmaßlichen Titelmissbrauch?4. September 2019 in Kommentar, 5 Lesermeinungen Staatsanwaltschaft glaubt dem Saarbrücker Vizevorsitzenden der Linken, Andreas Neumann, seinen an der St. Paul University and Lancaster University erworbenen Doktortitel nicht: Die Universität existiert nicht. Kommentar von Petra Lorleberg Saarbrücken (kath.net/pl) Es ist ein handfester Skandal: Eine Verleihungsurkunde über Studienleistungen und einen Doktortitel, erworben an der St. Paul University and Lancaster University - St. Paul European Campus, hatte der stellvertretende Landesvorsitzende der Saar-Linken, Andreas Neumann, vorgelegt. Problem: Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft glaubt ihm nicht, denn es existiert keine solche Universität, schreibt die Saarbrücker Zeitung. Man ermittelt seitens der Staatanwalt seit Monaten gegen ihn und hat jetzt Strafbefehl wegen Titelmissbrauchs gegen ihn beantragt. Von seinem Amt als Vize-Landesvorsitzender seiner Partei ist Neumann bisher noch nicht zurückgetreten, die Forderungen danach werden aber auch innerhalb seiner Partei lauter. Doch nun habe ich dazu eine Frage: Was hatte den Linken-Politiker, der aktuell etwas ins Zwielicht gerückt ist, dazu gebracht, offenbar eine Universität ausgerechnet mit dem Namen St. Paul zu erfinden? Bildungseinrichtungen, die unter diesem Namen laufen, gibt es weltweit durchaus, beispielsweise anglikanische, katholische und ökumenische. Nichtchristen kommen wohl nur selten auf die Idee, eine Einrichtung nach dem Völkerapostel Paulus von Tarsus zu benennen. Hatte Neumann die Hoffnung: Es klingt so schön kirchlich, da wird es doch geglaubt werden? Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuPolitik
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