Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der alte und künftige römische Ritus
  2. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  3. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  4. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  5. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  6. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  7. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  8. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  9. Christbaum für Petersplatz: Proteste gegen Fällung uralter Tanne - "Anachronistisches Massaker"
  10. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  11. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  12. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  13. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  14. Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
  15. Alle Macht den synodalen Räten?

Die 'Ehe für alle' kommt. Was tun?

25. Juli 2017 in Kommentar, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein Plädoyer für die weitere Vereinfachung der Zivilehe. Gastbeitrag von Franz Norbert Otterbeck


Berlin (kath.net) Der "Reichsnotar" hat das Gesetz vom 30. Juni abgesegnet und ausgefertigt". Die "Homo-Ehe" kommt. Wäre Steinmeier ein Bundespräsident mit Sinn für das Naturrecht, so hätte er nicht unterschrieben, sondern das Projekt gestoppt. Auch wer von seinem Werdegang her kein Vorkämpfer des Naturrechts war, hätte die im Grundgesetz enthaltenen Wert-Entscheidungen respektieren können, auch bei einem "Programmsatz" wie Artikel 6 über Ehe-und-Familie. Ein echtes Vetorecht hat der Bundespräsident nach deutscher Verfassung nicht. Wie weit das so gen. "materielle Prüfungsrecht" geht, das ist umstritten. Es ist ein beliebtes Prüfungsthema für Staatsexamina, weil man den ganzen Gang der Gesetzgebung daran abfragen kann, bis hin zu den Zuständigkeiten des Verfassungsgerichts. Bundespräsident Carstens, gelernter Staatsrechtslehrer, hatte sich auf seine rein formelle Funktion beschränkt, als er 1982/83 die von Helmut Kohl gewünschte Auflösung des Bundestags durchgehen ließ. Das höchste Gericht in Karlsruhe bestätigte ihn im Wesentlichen. Dennoch ist das Staatsoberhaupt nicht nur Staatsnotar, sondern auch Verantwortungsträger. Je gravierender eine Gesetzgebung ist, umso eher ist es gerechtfertigt, wenn der Ausfertiger sagt: Nein. Das unterschreibe ich nicht! Steinmeier wird sich gesagt haben: "Alles klar." Und im Übrigen müsse der Staat dem gesellschaftlichen Wertewandel auch "Rechnung tragen". Ich unterstelle also innere Zustimmung zu dem Projekt, weil Steinmeier der erste deutsche Bundespräsident ist, der gesellschaftspolitisch eindeutig "links" verortet ist. Das konnte man von Heinemann, Rau oder Scheel sicherlich nicht sagen, am wenigstens von Joachim Gauck, trotz des schwierigen Status seiner "First Lady". Scheidung von der Gattin im Hintergrund kam für den Pfarrer Emeritus nämlich nicht auf die Tagesordnung.

Welchen Rang hat also noch die Zivilehe in Deutschland? Im Film "Hausboot" mit Sophia Loren von 1958 spricht beim Happy End sogar der amerikanische Standesbeamte vom "heiligen Bund" der Ehe. Würde er mit faulen Eiern beworfen, wenn er dies vor einer 'gay community' ausspräche, wenn zwei Bräutigame (was für ein Plural!) vor ihm erscheinen? Wahrscheinlich. Denn das erste und wichtigste Anliegen der "Homo-Ehe" ist nicht etwa irgendeine Gerechtigkeit für eine Minderheit, die Gleichstellung des Ungleichen ersehnt. Denn die war ja mit der - kaum genutzten - Verpartnerung gut bedient. Das zentrale Anliegen der Gesetzgebung vom 30. Juni war es, dem "Abendland" mal ordentlich in die Fresse zu hauen. Auf fast allen Gebieten der Politik hat der "linke Ansatz" versagt. Es gibt keine gerechte Weltwirtschaft, es gibt keine Gerechtigkeit in ihrem eigenen Haus. Wichtigste ihrer Anliegen bleiben liegen, weil auch die Linke längst weiß, dass wir kein Utopia bauen können. Was bleibt also übrig, um den Hunger nach "Veränderung" zu stillen? "Familles, je vous hais", schrieb André Gide schon vor Jahrzehnten. Familien, wir hassen Euch! Das tönte am 30.Juni aus dem Reichstag. Das so genannte "Rechnungtragen" gegenüber dem Zeitgeist ist manchmal keins. Sowohl einstmals in der Rassegesetzgebung wie auch mitunter heute. Die Definitionsmacht des Gesetzgebers endet nämlich an der Natur der Sache. Entsprechende Hinweise des Papstes an die im Reichstag versammelten Abgeordneten fand die politische Linke schon 2011 unerhört. Heute schäumt die "pastorale Linke", allen voran der Experte Schüller aus Münster, wenn Benedikt XVI. kurz und eindeutig, am Beispiel des heimgegangenen Kardinals Meisner, noch einmal an einige Unverrückbarkeiten des Glaubenslebens erinnert. Die Wut der deutschen Christen auf den Emeritus ist immer noch jederzeit sprungbereit, in Wahrheit wohl nur deshalb, weil sich ihre eigenen progressiven Konzepte längst vor aller Augen in Qualm und Rauch aufgelöst haben. Verbrannte Erde.


In dieser Situation wäre von den Staatsorganen mehr Aufrichtigkeit und Verantwortungsbewusstsein zu fordern gewesen. Sie wissen, was sie tun. Sie wissen aber anscheinend noch nicht so genau, was sie damit tun. Das unterstelle ich auch Heribert Hirte, Jurist und Abgeordneter aus Köln, der nicht den Mut zum Widerstand fand. Bald sind Wahlen zum Bundestag, auch in Köln. Blicken wir aber zurück auf den 25. Juli 1968: Papst Paul erläuterte der Weltöffentlichkeit, was ein ehelicher Akt ist: ein solcher, der für die Weitergabe des Lebens offen ist. Hohn, Empörung, Wut folgte, weltweit organisiert. Man wollte sich nicht mehr belehren lassen! Das Fazit: Leere Rentenkassen, aber die "Homo-Ehe" kommt! Der eheliche Akt ist sinnentleert, also darf die neue Zivilehe neu definiert werden, als 'Verantwortung füreinander'. Die übernimmt aber auch die 100-jährige Kriegerwitwe noch für ihren Dackel (und vielleicht auch er für sie?).

Die Motive für die Gesetzgebung vom 30. Juni erscheinen folgerichtig nur bei einer bewussten Engführung der Argumentation: "Die lieben sich." Das ist humanwissenschaftlich untermauert "gut so". Der nachfolgende Wertewandel geht "in Ordnung": Wir öffnen die Ehe für "alle". Why not? Zwar gibt es eingestandenermaßen einen bürgerlich-rechtlichen Gestaltungsraum für das Ehe- und Familienrecht. Es ist seit Inkrafttreten des BGB 1900 so stark umgepflügt worden wie kein anderes Rechtsgebiet, dicht gefolgt vom Arbeitsrecht und vom Mietrecht. Jetzt ist aber eine neue Qualität erreicht. Es geht ja kaum um die zusätzlichen Ansprüche der Betroffenen. Adressat ist vielmehr der unbelehrbare, heilige Rest. Hier artikuliert sich Umerziehung; und das berührt die "inneren Werte" der Andersdenkenden! Eine "Predigt an alle" wird ins Gesetzblatt eingerückt, gegen Papst und Kirche, gegen die Mächte des alten Europa, gegen Evangelikale und Naturrechtler, gegen Konservative und auch gegen die winzige schwarzweißrote Minderheit, die 'völkisch' denkt. So denken Katholiken nicht, aber auch diese 1-2% der Bevölkerung, die echten Rechten also haben echte Rechte. Man darf in Deutschland im 21. Jahrhundert noch der Meinung sein, dass die Mutterschaft im Zentrum der Zivilisation richtig verortet war. Diese "überwundene" Auffassung zu bekennen, das kann evangelisch, katholisch, jüdisch oder heidnisch motiviert sein: Sie ist wahr, wird aber von der Neuen Gesetzgebung eliminiert. Journalisten und Kabarettisten spielen das herunter: Wer 'old-fashioned' leben und lieben will, denen nehmen "wir" ja nichts; nichts - außer die Wahrheit über Ehe und Familie, ihren Sinn. Siehe wiederum: Humanae vitae tradendae (1968). Wenn die "neue Lehre" erst einmal das gesamte Bildungswesen, alle Kultursachbereiche und dann auch das widerstandsunfähige, deutschnationale Kirchendasein durchwirkt haben wird, dann werden auch Folgen sichtbar werden, an die noch keiner denkt. Denn noch ist es herrschende Meinung, dass nur wenige Menschen von Natur aus so sind: "Ich bin schwul geboren" (Jens Spahn). Das bestreite ich. Es kommt auf den Einzelfall an. Aber multikausale Erklärungsmodelle werden heute abgedrängt. Das Faktum soll in sich bereits moralisch sauber sein. Das ist "interessegeleitete" Vernunft, die Übereinstimmung von Sache und Gedanke, wie es St. Thomas lehrte, gar nicht mehr anstrebt. Die "verspielte" Vernunft will nur spielen.

Aber plötzlich beißt sie kräftig zu, hörig dem Dämon im Ohr.

Eine 15-jährige Schülerin der 'Gaesdonck' im Bistum Münster sagte neulich: "Die Jungs, die gut aussehen, sind alle schwul." Das kann nicht wahr sein, war auch nie wahr. Aber diese Stimmung breitet sich aus. Die sexuelle Inversion wurde bis vor kurzem als eine Phase bewertet, die der heranwachsende Jugendliche überwindet. Jetzt wird im Namen einer unfehlbaren "Natur" und wider das Naturrecht, das ja auch Ansprüche an die gefallene Natur richtet, sogar die Überwindung eines ephemeren Defizits vereitelt, die Verfestigung des Habitus hingegen gefördert. Wenn "queer" also doch normal sein soll, warum ziehen viele "Jungs" sich zwischen 50 und 70 zum CSD - casus sentit dominum - noch so an, als ob Mama sie für den Kindergarten fertigmacht? Der Fall trifft den Herrn!

Wo steht man in dieser Situation "romtreu"? Papst Franziskus hat die Lehre der Kirche nicht geändert, in keinem Punkt. Romtreu wäre in dieser Lage aber sowieso nicht, wer jeder Äußerung des Bischofs von Rom sofort und eifrig zustimmt. Das war nie gefordert. Romtreu ist generell der Katholik, der sich zur alten Überzeugung bekennt: Prima sedes a nemine iudicatur. Der "erste Sitz" (eines Bischofs, Rom) wird von niemandem gerichtet. Der Papst darf nicht alles. Aber seine Fehler und Sünden finden diesseits keinen zuständigen Richter. Nur so existiert Kirche auf Erden wirklich vollständig. Man hat es anders versucht. Aber die Tatsachen sprechen dafür, dass anderes Kirchesein weniger vollständig ist: Man betrachte nur das halbwegs gescheiterte orthodoxe Konzil von Kreta 2016 einerseits und andererseits der Zerfall der "Reformation" in tausende Reformatiönchen 2017. 'Roma, luce delle genti, il mondo spera in te.' Licht der Völker, Rom, die Welt hofft auf Dich. Die enorme Zustimmung vor allem auf der Südhalbkugel zum aktuell regierenden Papst - nicht in allen Einzelheiten, bestätigt diese Weisheit einmal mehr.

Von den vermeintlich unabhängigen Medien genüsslich kolportierte Orgien im Vatikan können also nicht davon ablenken, dass der Katechismus der Kirche und alle Päpste mindestens seit Julius III. (der vielleicht schwul war) zu unserem Thema "klare Kante" bieten: Ehe ist da, wo Mutterschaft möglich ist, matrimonium. Die Kirche ist hier überraschend matriarchalisch. Wirkliche Mutterschaft ist der Zweck. Der Vater kann "echt" Vater sogar dann sein, wenn er "biologisch" nicht der Vater des Kindes ist. Die überlieferte Ehe war also der Schutzraum der Mutterschaft. Auch ungewollt unfruchtbare Ehen bilden das gute, alte Recht des Instituts im vollen Sinn ab, weshalb sie mit Recht auch Ehe genannt wurden. Den unglücklichen Ausnahmefall aber als Argument herzunehmen, um die neue Definition zu stützen, offenbart frappierend den zynischen Widersinn des ganzen Unterfangens.

Da aber die Mehrheitler ihrerseits völlig unbelehrbar sind und sie ihr Projekt - fast ausnahmslos; links der Mitte stimmte niemand aus Gewissensgründen gegen die kleine Utopie im Standesamt - zivilreligiös überhöhen, muss die krasse Minderheit der 'Altfamilisten' sich im Gegenzug gleichfalls für neue Ideen öffnen. Aussichtsreich wäre ein "Feldzug" für die weitere Aufweichung, Dekonstruktion und Vereinfachung der Zivilehe.

Die Zivilehe könnte vom Gesetzgeber alternativ neben die religiöse Ehe gestellt werden. Es gäbe dann Ehen "für alle": für Christen, Juden, Muslime: in religiöser Form; für andere in ziviler Form. Das Paar, das eine religiöse Ehe schließt, teilt dem Standesamt mit, ob es die zivilrechtlichen Folgen wünscht oder nicht. Die obligatorische Zivilehe entfällt. Neben die standesamtliche Ehe könnte überdies eine vereinfachte Form gestellt werden, nämlich die "Notar-Ehe". Notare würden das Recht erhalten, in Eheverträgen auch die Eheschließung selber vorzunehmen. Der Notar macht dann gleichfalls, wie der Pfarrer, Diakon oder Rabbiner, dem Standesamt kurze Mitteilung, dass die zivilrechtlichen Folgen der Eheschließung erwünscht sind. Im Unterschied zur feierlichen Ehe vor der Standesbeamtin, wäre die Notar-Ehe auch durch Notarvertrag auflösbar. Die Einkommen von Scheidungsanwältinnen würden dadurch freilich drastisch sinken. Wer eine Notar-Ehe schließt, der soll auch entscheiden dürfen, ob die Kinder als ehelich oder nichtehelich qualifiziert werden. Bei solch einem vielseitigen Angebot hätten wir dann einen Pluralismus, der auch Altreligiöse wieder nach eigenem Recht toleriert. Willkommen in der neuen Zeit: Viele Ehen für viele Einzelfälle! Darüber wird noch nachzudenken sein.

Der Verfasser, Dr. iur. Franz Norbert Otterbeck, ist Rechtshistoriker und Wirtschaftsjurist. Siehe auch kathpedia: Franz Norbert Otterbeck.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Ulrich Motte 26. Juli 2017 
 

Islamisches Eheverständnis

etwa Mehrfrauenehe... etwa der Bibel unbekannte Zurücksetzung von Frauen
im übrigen viel Zustimmung. und ich antworte auf Philosophus, siehe unten


0
 
 FNO 26. Juli 2017 

@Motte

Islamisches Eheverständnis? Das müssten Sie erläutern. Das sakramentale Eheverständnis bedarf keiner Flankierung von Staats wegen. Das Grundgesetz von 1949 meinte allerdings, die Ehe "auch weltlich" unter Schutz stellen zu sollen. Wenn das BVerfG noch funktioniert, wird es Verfassungsänderung fordern, falls es eine Neue Ehe ('Verantwortung füreinander') in diesem unserem Lande geben soll.


3
 
 Ulrich Motte 26. Juli 2017 
 

Traumtänzer ?

Wer aus der katholischen Lehre von der Ehe auf die staatliche Gesetzgebung zielt, sollte sich erstens fragen, wie viele Katholiken das katholische Eheverständnis (das ja wohl selbst Kardinäle nicht ganz einheitlich sehen) teilen, und - übrigens- zweitens wissen, daß noch nicht einmal die konservativsten Evangelischen die Ehe als Sakrament bezeichnen... Längst wird in der BRD das islamische Eheverständnis gelebt und vom Staat teils wohl auch schon rechtlich in Kauf genommen. Wer die rechtliche Freiheit für dieses unsäglich schlimme Eheverständnis verhindern will,
wird wohl eher die Freiheit für konservative Katholiken und konservative Evangelische verhindern, ihr Eheverständnis rechtlich abzusichern...


0
 
 Henry_Cavendish 25. Juli 2017 
 

@Ottaviani: Die einschlägige Bestimmung dazu ist ...

... Artikel 82, Abs. 1 Satz 1: "Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. "

Das wird mehrheitlich (juristisch, politisch und gesellschaftlich) so interpretiert, dass neben der rein formellen Richtigkeit auch materielle Aspekte durch den Bundespräsidenten geprüft werden können.
Dies wurde auch bereits mehrfach durch verschiedene BP getan und die Unterschrift verweigert.

Selbst wenn man den Satz als auf das formell richtige Zustandekommen beschränkt interpretieren will, ändert es in der Praxis wenig. Denn es gibt keine vorgegebene Frist für die Prüfung durch den BP. Und da er ein oberstes Bundesorgan ist, kann er währenddessen ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen. Im Endergebnis als das gleiche Resultat.

M.W.n. hat auch in Österreich 2007/8 der Bundespräsident die Unterschrift nach materieller Prüfung verweigert.


1
 
 JP2B16 25. Juli 2017 
 

Großen Dank an Herrn Otterbeck für diese messerscharfe Replik

"Die Definitionsmacht des Gesetzgebers endet nämlich an der Natur der Sache."
Wie wahr und treffend formuliert!

"Es geht ja kaum um die zusätzlichen Ansprüche der Betroffenen. Adressat ist vielmehr der unbelehrbare, heilige Rest. Hier artikuliert sich Umerziehung; und das berührt die "inneren Werte" der Andersdenkenden!"
Genau! Umerziehung im großen Stile, politisch verordnet, von der breiten eingelullten Öffentlichkeit aber nicht wahrgenommen!

"Auch ungewollt unfruchtbare Ehen bilden das gute, alte Recht des Instituts im vollen Sinn ab, weshalb sie mit Recht auch Ehe genannt wurden. Den unglücklichen Ausnahmefall aber als Argument herzunehmen, um die neue Definition zu stützen, offenbart frappierend den zynischen Widersinn des ganzen Unterfangens."
Hier zeigt sich wieder einmal auf erschreckende Weise die totale Inkompetenz unserer "Eliten" hierzulande, deren das Naturecht konsequent ignorierenden Entscheidungen uns früher oder später vor existenziellen Problemen stellen werden.


5
 
  25. Juli 2017 
 

wie ist das in Deutschland

Was beurteilt der Bundespräsident in Deutschland?
hier in Österreich beurteilt er nur ob die in der Vefassung vorgesehene
Prozedur statt gefunden hat er darf weder den Inhalt des Gesetzes beurteilen auch nicht ob es der Verfassung entspricht dafür gibts den Verfassungsgerichtshof


2
 
 Sammy 25. Juli 2017 
 

test

test


3
 
 petrafel 25. Juli 2017 
 

Der Staat braucht die Ehe nicht (mehr)

Herr Otterbeck hat leider Recht. Konsequent wäre, wenn sich der Staat aus der Ehe ganz zurückziehen würde. Den Staat interessiert nicht (mehr), wer wen liebt, wer mit wem ins Bett geht, wer mit wem Kinder großzieht und wo diese Kinder herkommen. Für den Staat sind nur die gemeinsame Versteuerung, das Erbverfahren, die Modalitäten um Kranken- und Rentenversicherung und die Zuständigkeiten für Minderjährige relevant. Aber das sind alles Dinge, die tatsächlich problemlos für jede beliebige Kombination beim Notar geklärt werden können. Über kurz oder lang werden Klagen zu Ehewünschen jenseits von hertero- und homosexuellen Zweierbeziehungen geführt werden. Persönlich kenne ich eine "Familie" mit zwei lesbischen Frauen und "ihren" zwei Kindern. Der leibliche Vater der Kinder ist präsent und als Vater für die Kinder da. Mit welcher Begründung sollte dort eine Dreierehe verweigert werden. Mir fällt kein Grund ein.

Die Welt ist total verrückt. Zum Glück hilft beten.


10
 
 Helena_WW 25. Juli 2017 
 

Unbedachte schwerwiegende Folgen

ja die werden sich in der Tat einstellen und hinterher wenn der Schaden riesig ist, hat es keiner angeblich gewollt. Aber was ist dann mit den Geschädigten.
Was ist, wenn durch die Ehe für alle Adoptionen von Kindern willkürlich werden ?
Mutter und Kinder sind nicht mehr geschützt. Man stelle sich eine Alleinerziehende mit ihren Kindern vor, die Situation kann nicht nur durch Ehescheidung entstehen, sondern auch, wenn der Vater der Kinder stirbt. Soll das dann etwa in Zukunft zum Wohle der Kinder sein, sein wohlhabende Homosexuellen Paare einer weniger wohlhabenden Alleinerziehenden, Witwe die Kinder wegnehmen und sich dabei dann noch für Gutmenschen halten ?

Auch Vorschlag im Artikel zur Alternative zur Zivilehe birgt hier weitere Risiken, keinerlei Rechtschutz.
Eheschließung nach Schariarecht außerhalb eines bisherigen zivilen Rechtschutz und als weitere Folge solcher Scharia Polygamie legitimiert.


6
 
 chiarajohanna 25. Juli 2017 
 

Es lebt sich ohne "übergeordnete Gesetze" für einige leichter - aber ob das auch gut ist?

Bisher war die Ehebegriff geschützt:
Mann + Frau werden als Paar
auf echte Weise ein Fleisch
und sind durch sich selbst befähigt Kinder zu zeugen.

Mit der Ehe für Alle möchte sich nun
etwas "Unechtes" daneben stellen:
Mann + Mann oder Frau + Frau!

Als Menschen jeweils echt,
als Zeugungs-Partner "innerhalb"
der eigenen Ehe - ungeeignet,
denn es fehlt zur Zeugung ...
das jeweils gegenteilige Geschlecht!

Diesen Mangel bringt das Homo-Paar
mit in die "angedachte" Ehe!
Und trotzdem schreien sie laut: Gleichstellung für alle + übersehen beim Hinausschreien sich selbst und den eigenen körperlichen Mangel:

Seit wann ist 1 Banane (Gattung Obst)
einem Apfel (Gattung Obst) gleich?
Wäre das Leben nicht so bitter ernst,
man könnte denken - es sei ein Spiel!

Das Unvorstellbare ist,
das Politiker die beworbenen Spiele:
"Gender für Alle + Ehe für Alle"
als "Gesellschaftsspiele" frei gaben!

Ehe ist
kein differenzierter Begriff mehr, sondern 1 Leipziger Allerlei-Suppe.

Bewusstsein ade !


4
 
 Wulfila 25. Juli 2017 

USA

In vielen Staaten der USA gab es bis vor einigen Jahren gar keine Ehegesetzgebung. Hat auch funktioniert.
Dann können wir die katholische Ehe schließen und den Rest machen lassen, was er will.
Die steuerrechtlichen Folgen werden als Familiensplitting gestaltet.


5
 
 Ulrich Motte 25. Juli 2017 
 

Philosophus

Es geht ja gerade um die Freiheit von Katholiken, das von Ihnen hier vorgetragene katholische Eheverständnis rechtlich (!)frei zu vereinbaren, sozusagen dialektisch (Wortspiel) die vom religiösen Vorverständnis freie Vereinbarung durch die an das katholisch verstandene Eheverständnis gebundene Ehe zu ersetzen- das sollten doch auch Katholiken eher so wollen denn sogar das vom katholischem Eheverständnis freie Verständnis des Gesetzgebers hinzunehmen... Volker Beck und Volker Kauder sind sich ja einig: Was Ehe ist, legt der Gesetzgeber... fest!


3
 
 Philosophus 25. Juli 2017 
 

@Ulrich Motte

Die Ehe ist ein Sakrament, unterliegt also dem göttlichen Recht und kann deshalb nicht zugunsten irgendwelcher freier Vereinbarungen aufgegeben oder relativiert werden.


18
 
 Ulrich Motte 25. Juli 2017 
 

Vor Jahrzehnten forderte

ein (wohl theologisch konservativer)deutscher baptistischer Juraprofessor - wie übrigens seit je auch ich- die Privatisierung der Ehe, dargelegt am Beispiel von Katholiken, die das Recht haben müßten, ihr Eheverständnis (= das ihrer Kirche) frei zu vereinbaren... Das wäre aber natürlich das Ende der katholischen (und anderer) naturrechtlichen Staatslehre...(aus Zeitmangel diskutiere ich hier keine Einzelprobleme und kam auch kaum antworten, etwa auf mußmaßliche Kinderschutzargumente...)


2
 
 Philosophus 25. Juli 2017 
 

Was tun?

Einfach sein Leben weiter nach den Geboten Gottes und seiner Kirche ausrichten und sich von irgendwelchen "Neuerern", ob staatlich oder kirchlich, nicht irritieren lassen!


18
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Ehe

  1. Die drei schlechtesten Gründe um zu heiraten
  2. Moderator über seine Ehe mit einer gläubigen Frau: ‚Das beste Gefühl der Welt’
  3. Neigung vor Gott und Zuneigung zum Menschen
  4. Lebenslänglich für zwei Menschen
  5. Einschränkung der Religionsfreiheit – US-Bischöfe warnen vor neuem Ehe-Gesetz
  6. Football-Star Russell Wilson: Warum wir bis zur Ehe enthaltsam waren
  7. Slowenien: Kirche kritisiert Ehe-Neudefinition durch Höchstgericht
  8. Biblische Empfehlungen für Ehemänner
  9. Wie viele Schweizer Katholiken werden ihre Stimme gegen die Fake Ehe erheben?
  10. Papst: Eherichter müssen Wohl der Familie im Blick haben







Top-15

meist-gelesen

  1. Heiliges Jahr - Große ROMREISE zu OSTERN 2025 - 9 Tage - Mit Assisi, Loretto, Manoppello und Padua
  2. JETZT ANMELDEN - Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Der alte und künftige römische Ritus
  5. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  6. Unmittelbar vor der Todesspritze: Niederländerin (22) sagt NEIN zur Euthanasie
  7. „Das Wunder der Welle“
  8. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  9. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  10. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  11. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  12. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  13. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  14. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  15. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz