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| Fall Popieluszko: Anklage gegen drei Mitarbeiter der Geheimpolizei9. Februar 2019 in Chronik, 1 Lesermeinung Laut Anklage hätten die drei versucht, dem Priester mittels gefälschter Beweismittel subversive Tätigkeit zu unterstellen. Die ehemaligen Geheimpolizisten waren zuvor schon wegen der Ermordung Popieluszkos verurteilt worden. Warschau (kath.net/jg) Laut einer Erklärung der Kommission für die Untersuchung der Verbrechen gegen die polnische Nation seien die drei illegal in Popieluszkos Wohnung eingedrungen. Sie hätten dort Munition, Sprengstoff, Flugblätter und Publikationen deponiert. Dies sei ein Akt der Unterdrückung und Verfolgung eines Priesters aus politischen und religiösen Motiven gewesen. Bei einer Hausdurchsuchung im Dezember 1983 hätten die drei die von ihnen selbst versteckten Gegenstände entdeckt. Gegen Popieluszko sei deshalb wegen subversiver Tätigkeit ermittelt worden, heißt es in der Erklärung. Die drei Angeklagten sind gemeinsam mit einem vierten Mann wegen der Ermordung Popieluszkos im Oktober 1984 verurteilt worden. Nach einer Revision des Urteils sind alle vier vorzeitig aus der Haft entlassen worden, schreibt der Catholic Herald. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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