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Sterbehilfe schafft Mörder

27. Februar 2020 in Kommentar, 21 Lesermeinungen
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Ein Gastkommentar von Jan Ledochowski zur Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum assistierten Suizid für verfassungswidrig zu erklären


Wien (kath.net)
Die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum assistierten Suizid für verfassungswidrig zu erklären, wird auch in Österreich die Debatte über die Euthanasie neu entfachen.

In einer zunehmend entchristlichten Gesellschaft scheint das Verständnis für die Heiligkeit und Unantastbarkeit des Lebens zu fehlen und an dessen Stelle treten neue Werte, wie „Toleranz“ und (falsches) „Mitgefühl“, die ein „würdiges“ assistiertes Sterben fordern. Christen werden sich immer für das Leben einsetzen und Selbstmord wie Mord stets als in sich schlecht erkennen. Doch der Bezug auf das christliche Welten- und Menschbild ist in den meisten Diskussionen schlicht nicht mehr ausreichend, weshalb auch einige andere durchaus bewusst polemische Argumentationslinien verfolgt werden können, um die gesetzlich und gesellschaftlich legitimierte Euthanasie von Kranken und Alten als falsch und gefährlich zu entlarven.

(Fast) Niemand will wirklich sterben

Der große österreichische Psychiater Erwin Ringel schreibt, dass weit über 90% aller (beabsichtigten) Selbstmorde Hilfeschreie sind. Diese Menschen wollen nicht sterben. Sie wollen, dass sich endlich jemand um sie kümmert! Stattdessen zu sagen: „Du willst sterben, dann spring doch!“, dabei auch noch anzustoßen und sich liberal und tolerant zu schimpfen, weil man die Selbstbestimmung des Menschen achtet, ist einfach nur zynisch.


Toleranz von Lebensmüdigkeit ist Gefühlskälte

Angesichts der Tatsache, dass praktisch alle Suizide Hilferufe sind, muss man sich die Frage stellen, ob sich hinter der Unterstützung der Euthanasie nicht in Wirklichkeit Gefühlskälte und Verantwortungslosigkeit unter dem Deckmantel der Toleranz und Liberalität verstecken. Wahres Mitgefühl und wahre Solidarität tolerieren niemals, dass Menschen in ihrem Elend und ihrer Verzweiflung nur mehr im Tod eine Befreiung sehen, sondern helfen, die Gründe für das Leiden zu beseitigen oder diese gemeinsam zu ertragen.

Beim Leben ist eine Differenzierung nicht möglich

Beispiele wie die Niederlande zeigen, dass sich das Argument der schiefen Ebene als richtig erwiesen hat. Wenn einmal die Sterbehilfe zugelassen wird, dann werden die Grenzen immer weiter und immer mehr Personen und Befindlichkeiten werden einbezogen. Von den anfangs rigiden Bestimmungen ist man in der Zwischenzeit schon weit entfernt. Sollten ursprünglich nur unheilbare Kranke diese Möglichkeit haben, ist in den Niederlanden nun sogar die Euthanisierung von psychisch kranken und minderjährigen möglich. Vor allem bei der Tötung depressiver Menschen handelt es sich um einen drastischen Rückschritt der Medizin. Setzt die Rechtfertigung zur Euthanasie aber nur mehr bei der freien Selbstbestimmung des Menschen an, wäre jede Begründung zu „tolerieren“, wie zum Beispiel die enttäuschte Liebe einer 18-jährigen oder der Statusverlust nach einer Kündigung.

Sterbehilfe schafft Mörder

Jeder Selbstmord ist tragisch, doch selbst wenn es gute und persönlich einsehbare Gründe hierfür gäbe, kann niemand von einem anderen Menschen verlangen, zum Mörder zu werden, bzw. diesem tatenlos zuzusehen. In den meisten Fällen werden aber viele Menschen, Verwandte, Freunde, Ärzte, Pflegepersonal etc. genötigt, entweder gute Miene zum bösen Spiel zu machen oder sogar aktiv mitzuwirken.

Der falsche Berufsstand

Ein sehr problematischer Aspekt der Sterbehilfe ist, dass sie als Aufgabe der Ärzte wahrgenommen wird. Würde die Sterbehilfe nicht unter dem Deckmantel der Medizin oder der „Heilung“ vollzogen werden, dächten viele anders darüber. Das Vertrauensverhältnis gerade alter und abhängiger Menschen in Ihren Arzt als Heiler wird zutiefst geschädigt. Im Sinne einer klaren nicht verharmlosenden Sprache sollte wieder die ursprüngliche Bezeichnung von staatlich bestellten „Sterbehelfern“ eingeführt werden. Das gesetzlich legitimierte Töten bzw. Hinrichten von Menschen obliegt nicht dem Berufstand der Ärzte, sondern, wie der Philosoph Konrad Paul Liessmann sagt, den Henkern.

Ausnahmen sind keine Grundlage für eine Norm

Es gibt tragische und nach menschlichem Ermessen unlösbare Fälle. Wir sind allerdings nicht gut beraten, diese tragischen Fälle als Grundlage einer Norm zu nehmen, an der sich alle orientieren sollen. Eine Gesellschaft, in der das Töten als legitime Lösung von Problemen erachtet wird, muss zwangsläufig die Achtung vor der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens verlieren und befindet sich auf dem Weg in die Barbarei.

Jan Ledóchowski ist Mitglied der Volkspartei (ÖVP) und Präsident der Plattform Christdemokratie. - Mehr Infos unter: https://www.ledochowski.at/

kath.net-Video-Blog mit Jan Ledochowski




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