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Deutsche Pfarre führt ‚3-G-Regelung’ für Gottesdienste ein

28. August 2021 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Die Teilnahme an Gottesdiensten ist nur mehr für Personen erlaubt, die gegen Covid-19 geimpft, die von der Krankheit genesen oder negativ getestet sind. Das Erzbistum Köln sieht keine ‚3-G-Regelung’ für Gottesdienste vor.


Velbert (kath.net/jg)

Die Katholische Kirchengemeinde St. Michael und St. Paulus in Velbert (Erzbistum Köln) will mit 1. September eine „3-G-Regelung“ für die Teilnahme an Gottesdiensten einführen. Dies berichtet die Onlineausgabe des Lokalmagazins Supertipp.

An den Gottesdiensten oder anderen Angeboten der Kirchgemeinde können nur Personen teilnehmen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft, von der Krankheit genesen oder negativ getestet sind. Für den jeweiligen Status muss vor dem Eintritt ein Nachweis erbracht werden.


„Uns ist bewusst, dass dies ein großer Schritt ist, dennoch überwiegen die Vorteile einer solchen Regelung“ zitiert Supertipp Pfarrer Ulrich Herz. Die neue Regelung ermögliche aber mehr Menschen die Teilnahme an den Gottesdiensten und auch Gesang sei wieder möglich, schreibt Supertipp. Bereits jetzt muss man sich telefonisch anmelden, bevor man einen Gottesdienst besucht. Um bestimmte Mindestabstände zwischen den Teilnehmern zu wahren werden nicht alle Plätze in den Kirchen besetzt. Diese Regelung bleibt bestehen.

Für einzelne Gottesdienste gab es bereits jetzt eine „3-G-Regel“, wie dem aktuellen Sonntagsbrief zu entnehmen ist.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat mit 20. August eine „3-G-Regelung“ für Veranstaltungen in Innenräumen eingeführt, sobald eine 7-Tages-Inzidenz an positiven Tests von 35 je 100.000 Einwohner erreicht ist. Das Erzbistum Köln schreibt keine „3-G-Regelung“ für Gottesdienste vor. Es verlangt die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern und das Tragen medizinischer Masken. Wegen der Nachverfolgbarkeit von Infektionen müssen die Teilnehmer registriert sein.

 


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