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Die 'Kongopille' und die frühabtreibende Wirkung der heutigen Pillen24. Februar 2016 in Kommentar, 13 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Damalige Erlaubnis der Pilleneinnahme für bedrohte Ordensschwestern ist mit heute gängigen Pillen nicht mehr gegeben, weil die frühabtreibende Wirkung in der Pillenentwicklung mit einkalkuliert ist. kath.net-Kommentar von Bischofsvikar Helmut Prader
St. Pölten (kath.net) Auf dem Rückflug von Mexiko hat Papst Franziskus einige Fragen von Journalisten beantwortet. Dabei ging es auch darum, dass durch den Zika-Virus womöglich schwere Schäden bei Kindern während der Schwangerschaft verursacht werden können. Einige Stimmen haben vorgeschlagen, Abtreibungen durchzuführen oder Schwangerschaften zu vermeiden. Zu diesem Thema wurden schon viele und auch sehr kompetente Stellungnahmen abgegeben, die ich hier jetzt weder kommentieren noch wiederholen werde. Es geht mir vielmehr um einen Aspekt, der noch nicht thematisiert worden ist. Von Papst Franziskus selbst wurde ja auch das Thema angesprochen, dass in den 60-Jahren unter Papst Paul VI. Ordensschwestern erlaubt wurde, hormonelle Kontrazeptiva zu verwenden, weil große Gefahr von Vergewaltigungen im Kongo bestand und so Schwangerschaften vermieden werden sollten. In diesem Zusammenhang hat der Papst aber auch ganz klar gesagt, dass die Abtreibung und damit auch die Frühabtreibung ein Verbrechen ist. Zu der Zeit, als damals den Ordensschwestern erlaubt wurde, wegen der drohenden Vergewaltigungen die Pille zu nehmen, war gerade die erste Generation oraler Kontrazeptiva auf den Markt gekommen. Diese Präparate waren so hoch dosiert, dass tatsächlich davon ausgegangen werden konnte, dass ein Eisprung unterdrückt wird. Es zeigte sich jedoch sehr bald aufgrund dieser Dosierungen fatale Nebenwirkungen, weshalb die Dosierungen massiv gesenkt wurden, wodurch es dann zu immer mehr Durchbruchsovulationen und in weiterer Folge zu überraschenden Schwangerschaften kam.
Die Wirkweise der jetzigen neueren Pillengeneration besteht in einer vierfachen Form: 1) Unterdrückung der Ovulation 2) Eindickung des Zervixschleimes (soll das Aufwandern der Spermien verhindern) 3) Tubenfaktor (nach der Befruchtung Behindern des Transports im Eileiter) und 4) Verhinderung der Einnistung. Somit sind die ersten beiden Wirkweisen der gängigen Pillen schwangerschaftsvermeidend, die dritte und vierte Wirkweise jedoch frühabtreibend. Der Gynäkologe Dr. Ehmann geht davon aus, dass es bei Pilleneinnahme mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 30% zu keiner schwangerschaftsvermeidenden Wirkung der Pille kommt. Im Deutschen Ärzteblatt von 2011 wird davon ausgegangen, dass orale Kontrazeptiva eine Anwendersicherheit von PI 8 haben! Das bedeutet übersetzt: Wenn 100 Frauen ein Jahr lang die Pille nehmen, kommt es dennoch zu 8 überraschenden Schwangerschaften! Die Frühabtreibungen sind hier aber noch gar nicht mitgerechnet. Auf diesem Hintergrund ist zu sagen, dass die damalige Erlaubnis der Pilleneinnahme für Ordensschwestern, denen Vergewaltigung drohte, mit den heute gängigen Pillen nicht mehr gegeben würde, weil die frühabtreibende Wirkung nicht nur nicht ausgeschlossen werden kann, sondern klar mit einkalkuliert ist in der Entwicklung der Pillen. Hinzu kommen die doch relativ häufigen von den Frauen auch bereits wahrgenommenen Schwangerschaften trotz der Pilleneinnahme. Da stellt sich dann vielfach die Frage nach der Abtreibung. Die einzige Alternative zur Pilleneinnahme ist jedoch, die Natürliche Empfängisregelung zu praktizieren, wobei der Geschlechtsverkehr auf die sicher unfruchtbare Zeit beschränkt wird, wenn ein Kind nicht verantwortet werden kann, wie es angesichts der Gefahr durch den Zika-Virus gegeben ist. Daraus kann jedoch keine Änderung der Haltung der Kirche hinsichtlich der Empfängnisregelung/Empfängnisverhütung herausgelesen werden. Der Autor Dr. Helmut Prader ist Bischofsvikar in der Diözese St. Pölten für die Bereiche Ehe, Familie und Lebensschutz und zudem Dozent an der Hochschule Heiligenkreuz für die Bereiche Ehe und Familie, Moraltheologie und Bioethik WDR - Todkrank durch die Pille? - Frauen kämpfen gegen Bayer
Bayrischer Rundfunk - Antibabypille gefährlicher als gedacht - Mit Fallbeispiel: 30-Jährige starb an der Pille
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Lesermeinungen | Hadrianus Antonius 26. Februar 2016 | | | Legenda nera Bis jetzt wurde die behauptete Erlaubnis v. P. Paul VI der Anwendung von empfängnisverhütenden Mitteln bei (von Vegewaltigung bedrohten) Nonnen niemals nachgewiesen.
Ganz einfach: sie gibt es nicht.
Es ist ein Konstrukt, basiert auf latentem Rassismus und auf böser Fantasie, gewürzt mit theoretischer Kasuistik, nach fast 30 Jahen erneut aufgewärmt und en passant mit dem Namen v. P.Paul VI verbunden.
@spes und @cosmas haben es richtig beschrieben. | 0
| | | Theodor69 25. Februar 2016 | | | @Cosmas Für mich hat diese Thematik nichts mit Humanae vitae zu tun. (Früh)Abtreibung war immer schon eindeutig und was die Empfängnisverhütung betrifft geht Humanae vitae von einer ganz anderen Grundlage aus. | 2
| | | Cosmas 25. Februar 2016 | | | "Erlaubnis" für Schwestern im Kongo dürfte Gerücht sein Vielleicht weiß der hw. Bischofsvikar Prader, wo diese ominöse Pillen-erlaubnis veröffentlich ist. Humanae vitae ist unverrückbar da, und wurde von Paul VI. nie relativiert. Wie wurde die Erlaubnis mitgeteilt? Nur mündlich???? Wohl nicht. Dieses Gerücht wurde von der Moraltheologie einer bestimmten Richtung aufgebracht und hartnäckig tradiert. Wer es vertritt muß einen schriftlichen Beweis dafür vorlegen, dass die Erlaubnis überhaupt existiert, sei es auch Papst Franziskus. | 1
| | | Josef11 25. Februar 2016 | | | Danke für diesen Beitrag, aber ich kenne andere Zahlen. Ich weiß nicht wie Dr. Ehrmann auf diese 30% kommt.
Lt. Hr. Dr. Walter Rella vom Imabe institut ist die Wahrscheinlichkeit von etwa 0,067 % (1/1500). Vorraussetzung ist eine pünktliche Einnahme.
Bei Reisen (unpünktliche Einnahme), Feierlichkeiten, gleichzeitiger Alkoholkonsum, Magen-Darm-Erkrankungen oder Vergesslichkeit werden die Werte höher.
Die Nidationshemmung tritt dann 36 Stunden ein nach der letzten Pilleneinnahme ein. Und zwar deswegen weil Wirkung 1 und 2 nicht mehr zum Tragen kommen.
Ich finde persönlich es auch interessant, das Referenten beim Theologischen Kurs in Wien zum Teil diese Wirkung nicht wissen, und dann plötzlich ein Umdenken eintritt wenn Sie selber recherchieren.
Ob jetzt 30% oder weniger die Gefahr einer Nidationshemmung ist lt. Dr. Rella bei allen heuten auf dem Markt beziehbaren Antibabypillen gegeben. Mein Beitrag sollte keine Verharmlosung der Antibabypille sein.
Für Interessierte:
http://www.imabe.org/index.php?id=97 | 3
| | | PPQR 24. Februar 2016 | | | Wie jetzt? Obgleich die ersten Pillen hochdosierte ÖstrogenKomponenten (ÖK, Verhinderung Follikelreifung/Eisprung) aufwiesen, besaßen sie doch zusätzlich hochdosierte GestagenKomponenten (GK, Verhinderung Befruchtung/Einnistung).
Warum gab es in den frühen Präparaten überhaupt GK, wenn die hochdosierte
ovulationshemmende ÖK so sicher gewirkt hätte wie es der Autor behauptet?
Erst ab den 1970ern wurde die ÖK wegen des Thromboserisikos herunter dosiert.
Und warum gab es nur in diesem einen Fall eine päpstliche Erlaubnis?
Oder gab es mehrfach Dispensierungen?
Waren in anderen Konflikten weibliche Ordensangehörige nicht mehr in Gefahr?
Und wie häufig sind heute Schwangerschaften nach Vergewaltigung und wie geht man damit um?
Vermutlich wird das damalige Zugeständnis heute als unvereinbar mit der kirchlichen Lehre gesehen, aber nicht offen ausgesprochen. Mir scheint, dass die Rechtfertigung der sog. "Kongopille" auf diesem Weg in einer (moralischen) Sackgasse enden wird. | 0
| | | Nikolaus 24. Februar 2016 | | | christine.mm Gut, mit dieser Erklärung bin ich einverstanden, der erste Text war für mich etwas missverständlich, Entschuldigung! | 0
| | | christine.mm 24. Februar 2016 | | | Empfängnis @Nikolaus
Ich habe hier versucht die einzelnen Lebensstufen so anzugehen, daß deutlich wird, durch die Wortwahl "eigentliche" Schwangerschaft, daß das Leben eines Kindes mit der Empfängnis beginnt. Der neu gewählte Zeitpunkt, 12 Tage später, aber auch nichts daran ändert, daß es sich um ein Kind dreht, daß bei der Einnistung und beginnenden aktiven Ernährung durch die Mutter halt schon ungefähr 12 Tage alt ist, daß getötet wird.
Wir meinen ja beide dasselbe.
Aber es war den Versuch wert aufzuzeigen, daß durch eine zeitlich andere Verknüpfung mit dem Begriff Schwangerschaft es trotzdem i m m e r um ein Kind handelt, daß zu wachsen begonnen hat und seinen Körper zwar bis zum Tod laufend verändert trotzdem i m m e r dasselbe Individuum bleibt. | 0
| | | Nikolaus 24. Februar 2016 | | | Theodor69 Ich glaube, dass diese Frage kontruiert ist, mir wäre jetzt auf Anhieb ein solcher Fall nicht bekannt.
Das, was in Humanae vitae Nr. 16 erlaubt wird, sind kurzfristige Einnahmen von Mitteln, die womöglich zu einer vorübergehenden Ovulationshemmung führen, jedoch keine Nitadationshemmung!
Christine.mm
Natürlich beginnt die Schwangerschaft mit der Verschmelzung der Samen- mit der Eizelle!
Natürlich gehören diese 12 Tage des Aufwanderns und der Einnistung zur Schwangerschaft!
Jeder Arzt zählt natürlich diese Phase auch dazu, wenn es um die Schwangerschaftswochen geht. Wenn es heißt, dass die 8. Schwangerschaftswoche abgeschlossen ist, dann meint jeder Arzt damit die Zeit seit der Empfängnis und nicht erst seit der Einnistung des Kindes! Das ist ja das Paradoxe! Vor der Einnistung wäre es keine Schwangerschaft, mit der Einnistung ist die Frau dann in der 3. Schwangerschaftswoche! | 5
| | | Theodor69 24. Februar 2016 | | | Moraltheologische Frage Nehmen wir an eine Frau ist schwer krank und das einzige Medikament, was ihr nützt hat als Nebenwirkung u.U. eine frühabtreibende Wirkung. Darf sie das Medikament dann nehmen? Soweit ich weiß, ist dies moraltheologisch erlaubt, denn das Ziel ist die Genesung der Frau und die frühabtreibende Wirkung ist nicht gewollt. Wie ist das nun bei einem Verhütungsmittel? Wenn als zweite Stufe der "Verhütung" die frühabtreibende Wirkung greifen soll, ist das keine Nebenwirkung sondern eine "erwünschte Wirkung". Moraltheologisch nicht erlaubt, keine Frage. Wenn die frühabtreibende Wirkung eine ungewollte Nebenwirkung ist, weil man wirklich nur verhüten wollte (wie bei der Kongo-Pille), dann wird es aus meiner Sicht interessant.... | 2
| | | christine.mm 24. Februar 2016 | | | Beginn @Nikolaus
Das genau sind diese medizinisch- "medikamentös" bezogenen Wort-Spitzfindigkeiten der Pillenindustrie.
Natürlich beginnt die eigentliche Zeit der Schwangerschaft der Frau erst ab der erfolgreichen Einnistung des bereits begonnenen neuen Lebens, dessen Entwicklung mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle seinen Anfang genommen hat und bis zur Geburt von der Mutter lediglich "nur" mehr durch Sauerstoff, Nahrung und Beseitigung der Abfallstoffe aus dem Körper des neuen Lebens behütet wird. Später halt dann durch Stillen und Windelwechsel und Bekleidung und direkt geschenkte Liebe.
Eine Abtreibung im allerfrühesten Stadium ist daher direkte Verweigerung der möglichen mütterlichen Fürsorge für das bereits begonnene Leben. Körperlich gegebene Umstände, die entweder zu keiner Verschmelzung von Ei-und Samenzelle oder zur Unmöglichkeit der Einnistung, bzw. zu einem vorzeitigen Absterben des begonnene Lebens führen, d a s wären medizinische und medikamentöse Aufgabenstellungen ! | 3
| | | spes 24. Februar 2016 | | | Gerücht Ohne den Blog im Detail geprüft zu haben...
Hier wird behauptet bzw. zumindest versucht zu belegen, dass es sich um diese "Geschichte" um ein Gerücht handelt:
http://wdtprs.com/blog/2016/02/its-not-an-urban-legend-its-a-lie-paul-vi-did-not-give-permission-to-nuns-to-use-contraceptives/
Weiß jemand Genaueres?
Gruß | 1
| | | Nikolaus 24. Februar 2016 | | | Definition Die erste Pillengeneration war scheinbar tatsächlich rein ovulationshemmend! Aber bereits 1967 wurde die Definition, ab wann man von einem Menschen sprechen kann, geändert. Bis dahin wurde der Beginn der Schwangerschaft (und damit von einem Menschen) mit der Verschmelzung der Ei- mit der Samenzelle definiert, ab 1967 war es dann per Definition die Einnistung in der Gebärmutter. Seither gelten diese ersten 12 Tage nicht mehr als Schwangerschaft und die beiden Wirkweisen (Beeinflussung der Leiterfähigkeit des Eileiters und die Auflösung der Gebärmutterschwangerschaft) nicht mehr als frühabtreibend! | 1
| | | Rolando 24. Februar 2016 | | | Davon ging ich aus, das die mögliche Frühabtreibung damals noch nicht bekannt war, es ist meist so, das die Probleme erst nach einer gewissen Zeit relevant werden, heute kann ganz klar von Frühabtreibung ausgegangen werden, nidationshemmend steht ja auf dem Beipackzettel . | 6
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