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US-Bundesstaat Maine beschließt Abtreibung bis zur Geburt5. August 2023 in Prolife, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Lebensschützer überlegen, das Gesetz über eine Bürgerinitiative aufzuheben.
Augusta (kath.net/LifeNews/jg)
In Maine wird im Herbst ein Abtreibungsgesetz in Kraft treten, welches Abtreibungen bis zur Geburt legalisiert, wenn der abtreibende Arzt dies für „notwendig“ hält. Das Gesetz bestimmt aber nicht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Abtreibung notwendig ist. Dies liegt im Ermessen des Arztes. Gouverneurin Janet Mills hat das vom Kongress von Maine beschlossene Gesetz vor wenigen Tagen unterschrieben.
Derzeit sind Abtreibungen in Maine auf die ersten 24 Wochen der Schwangerschaft begrenzt. Das Recht sollte berücksichtigen, dass jede Schwangerschaft ebenso wie jede Frau anders ist und dass Politiker die Vielfalt der verschiedenen Umstände, mit denen schwangere Frauen konfrontiert sind, gesetzlich weder regeln können noch sollen, sagte Mills, bevor sie das Gesetz unterschrieb. 
Lebensschützer werfen Mills und den in Maine regierenden Politikern der Demokratischen Partei vor, den Bezug zur Mehrheit der Bevölkerung verloren zu haben. Sie seien den Sonderinteressen der Abtreibungslobby gefolgt und nicht den Menschen, schrieb Karen Vachon von der Lebensschutzorganisation Maine Right to Life in einer E-Mail. Sie und andere Lebensschützer weisen darauf hin, dass die Mehrheit der Bevölkerung Spätabtreibungen ablehnt. Sie werfen der Lobbyorganisation von Planned Parenthood, dem größten Anbieter von Abtreibungen in den USA, vor, gezielt Abgeordnete der Demokratischen Partei beeinflusst zu haben, damit diese für das neue Abtreibungsgesetz stimmen.
Die Lebensschutzbewegung in Maine überlegt laut Medienberichten, das Gesetz über eine Bürgerinitiative aufzuheben. Dies ist im Bundesstaat Maine möglich. Wenn eine entsprechende Petition genug Unterschriften erhält, kommt sie in den Kongress von Maine. Lehnt der Kongress das Anliegen ab, kommt es zu einer Volksabstimmung.
In Österreich sind Abtreibungen bis zur Geburt straffrei möglich, wenn eine ernste Gefahr für die seelische oder körperliche Gesundheit oder das Leben der Mutter besteht, wenn eine schwere geistige oder körperliche Behinderung des Kindes zu erwarten ist oder wenn die Frau zum Zeitpunkt, als sie schwanger wurde, das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
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Lesermeinungen | caecilia2 9. August 2023 | | |
Vorweg: ich bin eine überzeugte Gegnerin der Abtreibung und für mich ist jedes Menschenleben außer in Notwehrsituationen heilig und unantastbar.
Leider ist es nun in den USA genau so gekommen, wie ich von Anfang an befürchtet hatte. Als die Roe v. Wade Entscheidung gekippt wurde, haben einige (ziemlich wenige) Staaten das jeweilige Abtreibungsgesetz verschärft. Aber andere (ziemlich viele) Bundesstaaten nutzen das entstandene gesetzliche Vakuum, um den Lebensschutz der Ungeborenen weiter zu verringern. Es stimmt zwar, dass in den Staaten mit strenger Gesetzgebung weniger Abtreibungen stattfinden, aber dafür steigen sie in den anderen Staaten steil an, weil die wohlhabenderen Frauen sich hier als sehr mobil erweisen. In den gesamten USA ist die Zahl der Abtreibungen seit dem Urteil des Obersten Gerichts gestiegen! Weil jedes Menschenleben zählt, kommt man hier mit Grundsatzerwägungen nicht weiter, sondern muss versuchen ganz praktisch jedes Kind zu retten. Das geht nicht über Verbote! |  0
| | | Chris2 7. August 2023 | | | Was passieren kann, wenn der Mensch "keine Seele mehr hat", erleben wir doch seit dem ach so "Fortschrittlichen" seit dem 20. Jahrhundert immer wieder. Folgende Ideologien haben jeweils (mindestens) zig Millionen Menschenleben auf dem Gewissen:
- 1917 Kommunismus/Sozialismus
- 1933 Nationalsozialismus
- ca. 1970 Abtreibungsagenda |  0
| | | Schillerlocke 6. August 2023 | | | Das ist schlicht widerlich. Wer kommt auf solche grauenhaften Regelungen? |  2
| | | Chris2 6. August 2023 | | | Warum nur bis zu Geburt? Warum nicht auch danach? Denn was macht einen ungeborenen Menschen unmittelbar vor der Geburt weniger zu einem Menschen, als vielleicht nur eine Stunde später? Und warum ist ein im 5. Schwangerschaftsmonat geborenes Frühchen selbstverständlich ein Mensch, ein (von wem auch immer, womöglich gar nicht der Mutter) unerwünschtes Kind kurz vor der Geburt aber nicht?
Und wieder wird ganzen Gruppen von Menschen das Lebensrecht abgesprochen. Doch dieses Mal werden nicht nur willkürlich "Untermenschen" definiert, sondern Teilen einer Gruppe völlig willkürlich das Menschsein generell abgesprochen!
Sie haben die Büchse der Pandora, sie haben die Pforten der Hölle geöffnet. Der Verlust des gesunden Menschenverstandes und die generell selbstzerstörerischen Tendenzen der Länder des einstigen "freien Westens" zeigen, dass das Ganze bereits verheerende Früchte trägt... |  1
| | | Joachim Heimerl 5. August 2023 | | | Kindermord von Bethlehem 2.0! In Deutschland werden männliche Küken vor der Tötung geschützt, das Kind im Mutterleib aber auch nicht, denn das ist keine Frage des Schwangerschaftsmonats, sondern des Grundsatzes! Was heute in den USA möglich ist, wird bei uns deshalb auch bald möglich sein... |  2
| | | Mr. Incredible 5. August 2023 | | | Inkonsequent Im Bundesstaat Maine gibt es inkonsequenterweise keine Todesstrafe (Ironie). |  1
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